BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5304 21. Wahlperiode 26.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 18.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Ferienprogramm für Flüchtlinge Der Pressemitteilung des Senats vom 14.07.2016 war zu entnehmen, dass das Ferienprogramm für Kinder von Flüchtlingen in ausgewählten Erstaufnahmen startet. Als Auftaktveranstaltung findet die Vermittlung des korrekten Verhaltens im Straßenverkehr statt. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Während der Sommerferien findet in den Erstaufnahme-Lerngruppen keine Beschulung statt. Den geflüchteten Kindern und Jugendlichen stehen in dieser Zeit, wie allen anderen Kindern und Jugendlichen, die Regelangebote im Rahmen des Hamburger Ferienpasses offen. Die Information über das Regelangebot erfolgt in den einzelnen Lerngruppen sowie über das Sozialmanagement der Einrichtungen. Allerdings ist die Teilnahme am Regelangebot aufgrund von sprachlichen Barrieren, teilweise der infrastrukturellen Anbindung der Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) sowie Hemmschwellen bei den Eltern, die Kinder anzumelden, erschwert. In den EA finden zwar regelmäßige Freizeitangebote auch in den Ferien statt, die häufig von Ehrenamtlichen durchgeführt werden, ein Ausbau dieser Angebote ist wegen der Urlaubzeit jedoch nicht immer möglich. Um den Kindern und Jugendlichen in den EA in der Ferienzeit den Zugang zu Freizeitangeboten zu ermöglichen, hat der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge ein ergänzendes niedrigschwelliges Angebot für diese Zielgruppe aufgesetzt, über das ebenfalls in den einzelnen Lerngruppen und über das Sozialmanagement der Einrichtungen informiert wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welchen Erstaufnahmeeinrichtungen startet das Ferienprogramm für Kinder von Flüchtlingen? Das ergänzende Ferienprogramm findet überwiegend in den folgenden Schwerpunkteinrichtungen statt: Unterkunft Bezirk Sportallee inkl. Heselstücken Hamburg-Nord Grellkamp Hamburg-Nord Dratelnstraße Hamburg-Mitte Albert-Einstein-Ring Altona Schwarzenberg Harburg Rugenbarg Altona Papenreye Eimsbüttel Neuland I+II Harburg Drucksache 21/5304 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Unterkunft Bezirk Kieler Straße Eimsbüttel Flagentwiet Eimsbüttel Hellmesbergerweg Wandsbek Osterrade Bergedorf Darüber hinaus gibt es im Rahmen des ergänzenden Ferienprogramms stadtweite Angebote, die auch in anderen EA stattfinden. Diese umfassen das Fußgängertraining der Verkehrswacht Hamburg e.V., das Kurzfilmkino, das in Zusammenarbeit mit dem Jugendinformationszentrum (JIZ) realisiert wird, und Führungen im Dialog im Stillen. 2. Nach welchen Kriterien wurden diese Erstaufnahmeeinrichtungen ausgesucht ? Die EA wurden nach folgenden Kriterien ausgewählt: - Anzahl der in den Einrichtungen lebenden Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter zum Stichtag 30. April 2016 - Infrastrukturelle Anbindung der Standorte - Unterbringungssituation (beispielsweise hohe Bewohnerzahl insgesamt, Hallenunterbringung ) - Bereits vorhandene Angebote der Einrichtungen in der Ferienzeit - Berücksichtigung aller Bezirke 3. Welche Veranstaltungen sind für die Kinder von Flüchtlingen in ausgewählten Erstaufnahmen an jeweils welchen Daten geplant? Die Freizeitmöglichkeiten umfassen überwiegend Angebote aus dem sportlichen, kulturellen und naturpädagogischen Bereich. Darüber hinaus finden Aktivitäten statt, in denen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden. Es finden sowohl einmalige als auch regelhaft wiederkehrende Tagesaktivitäten statt. Eine Übersicht über das Ferienprogramm ist im Internet einzusehen unter http://www.hamburg.de/zkf-aktuelles/6554492/uebersicht-ferienprogramm-fuer-kinder. 4. Haben auch die Kinder von Flüchtlingen aus anderen als den ausgewählten Erstaufnahmeeinrichtungen die Möglichkeit an diesem Ferienprogramm teilzunehmen? Wenn ja, wie werden die Flüchtlinge in anderen Erstaufnahmen von dieser Möglichkeit informiert? Wenn nein, warum nicht? Ja, im Übrigen siehe Vorbemerkung. Weiterhin gibt es im ergänzenden Ferienprogramm Angebote, die nicht auf die Schwerpunkteinrichtungen beschränkt sind. Die Angebote, die in den Schwerpunkt-EA stattfinden, richten sich grundsätzlich an die dort lebenden Kinder und Jugendlichen, da die EA der Wohnort der Bewohnerinnen und Bewohner ist und daher der Zugang von Personen, die nicht in der EA wohnen oder tätig sind (auch ehrenamtlich), beschränkt ist. Weiterhin wurden die Finanzmittel für das Ferienprogramm auf Basis der Anzahl der in den Einrichtungen lebenden Kinder und Jugendlichen aufgeteilt. Angesichts der aktuellen Entwicklung der Standortumplanungen gibt es zwei Ausnahmen: Zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kinder werden von der Papenreye in die Schmiedekoppel verlegt und können daher an den Veranstaltungen, die für die Papenreye aufgesetzt wurden, teilnehmen. Durch die bevorstehende Schließung der EA Rugenbarg im September haben die benachbarten EA Blomkamp und Notunterkunft der Malteser vereinbart, das Programm für Kinder und Jugendliche beider Einrichtungen zu öffnen. 5. Haben auch die Kinder von Flüchtlingen aus der Folgeunterbringung die Möglichkeit an diesem Ferienprogramm teilzunehmen? Wenn ja, wie werden die Flüchtlinge in der Folgeunterbringung von dieser Möglichkeit informiert? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5304 3 Wenn nein, warum nicht? 6. Haben auch die Kinder von Einheimischen die Möglichkeit an diesem Ferienprogramm teilzunehmen? Wenn ja, wie werden die Eltern dieser Kinder in Kenntnis gesetzt? Wenn nein, warum nicht? Das ergänzende Ferienprogramm richtet sich an schulpflichtige Kinder und Jugendliche , die in den EA wohnen und denen der Zugang zu den Regelangeboten des Hamburger Ferienpasses, wie in der Vorbemerkung ausgeführt, erschwert ist. Die Kinder und Jugendlichen, die in den Folgeunterkünften leben, nutzen bereits die Angebote des Regelsystems, sie werden in Klassen an den Regelschulen beschult. Ihnen stehen die Angebote des Hamburger Ferienpasses sowie die jeweiligen sozialräumlichen Angebote offen. Sie können dafür auch ihren Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen einsetzen. 7. Durch wen werden die jeweiligen Angebote des Ferienprogramms für Kinder von Flüchtlingen realisiert? Die Angebote werden überwiegend von etablierten Trägern der Kinder- und Jugendarbeit sowie aus dem Kultur- und Sportbereich realisiert, aber auch durch ehrenamtliche Initiativen und Verbände. Im Übrigen siehe http://www.hamburg.de/zkf-aktuelles/6554492/uebersicht-ferienprogramm-fuer-kinder. 8. Mit welchen Kosten ist das Ferienprogramm für Kinder von Flüchtlingen verbunden und aus welcher Produktgruppe werden diese finanziert? Das Ferienprogramm wird vom Einwohnerzentralamt der Behörde für Inneres und Sport aus der Produktgruppe Ausländerangelegenheiten (1-274.03) mit maximal 120.000 Euro finanziert. Es sind derzeit Angebote im Gesamtumfang von rund 83.000 Euro bewilligt worden.