BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5305 21. Wahlperiode 26.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 18.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Neue Aufgaben für die Stadtreinigung – Will der Senat die Müllgebühren zweckentfremden? Bereits im Rahmen der Debatte über die „Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen zur Erreichung der Umwelt- und Klimaschutzziele“ (Drs. 21/3932) stellte die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) am 4. Mai 2016 im Haushaltsausschuss die baldige Vorlage eines Konzepts über die künftige Wahrnehmung der Aufgabe des Baus, der Unterhaltung und des Betriebs öffentlicher Toiletten in Aussicht. Am 5. Juli 2016 erfolgte dann die Veröffentlichung des Konzepts (Drs. 21/5143), das allerdings bezüglich der Kosten behauptet, dass sich aus der Drucksache „unmittelbar keine Mehrausgaben für den Haushalt“ ergeben würden. Diese Aussage ist jedoch nicht schlüssig, da gleichzeitig von massiven Umbaukosten infolge eines Ausbaus der Barrierefreiheit der von der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu übernehmenden öffentlichen Toiletten und der Erschließung neuer Standorte die Rede ist, allerdings ohne dass diese beziffert werden. Interessanterweise berichtete zudem die „Hamburger Morgenpost“ am 5. Juli 2016, dass der Betrieb der öffentlichen Toiletten jährlich 3 Millionen Euro Kosten verursachen würde, die Einnahmen jedoch nur bei 500.000 Euro liegen würden. Zahlen, die sich in der Drs. 21/5143 nicht finden lassen. Dieser zufolge würden Bau und Betrieb durch die SRH erfolgen, die diese aus den Einnahmen sowie Erstattungsmitteln der BUE finanziere, ohne jedoch auf die Höhe der Erstattungsmittel der BUE einzugehen. Stattdessen heißt es ergänzend: „Darüber hinaus ist gegebenenfalls der Einsatz von freien Mitteln der SRH für zusätzliche Leistungen im Bereich der öffentlichen Toiletten zulässig.“ Dagegen ist in § 13 Absatz 3 des Gesetzes über die SRH klar geregelt, dass die Kosten für die der SRH zugewiesenen Aufgaben von der Freie und Hansestadt Hamburg zu erstatten sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der der Stadtreinigung Hamburg (SRH), wie folgt: 1. Liegen dem Senat Zahlen zu den jährlichen Kosten des Betriebs und den Einnahmen (nach Nutzungsgebühren und Pacht aufschlüsseln) der an die SRH zu übertragenden öffentlichen Toiletten vor? Wenn ja, wie lauten diese jeweils im Einzelnen und warum sind sie nicht in der Drs. 21/5143 enthalten? Nach heutigem Stand erhalten die Bezirksämter für den Betrieb öffentlicher Toiletten von der Behörde für Umwelt und Energie jährlich 931.000 Euro. Hinzu kommen Mittel für die bislang von der Firma JCDecaux betriebenen Anlagen in Höhe von jährlich 1.061.000 Euro. Die bislang von der Hochbahn betriebenen Anlagen werden mit Drucksache 21/5305 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Haushaltsmitteln in Höhe von aktuell bis zu 484.000 Euro mitfinanziert. Außer- dem tragen die Einnahmen aus dem Toilettenbetrieb von etwa 500.000 Euro pro Jahr zur Finanzierung der Betriebskosten bei. Bei der Kalkulation der Pachteinnahmen der von der Sprinkenhof GmbH verwalteten Kiosk-WC-Anlagen wird auf einen für die Stadt kostendeckenden Betrieb geachtet, siehe dazu auch Drs. 21/4521. Im Übrigen siehe Antwort zu 10. 2. Welche Kosten werden in Zuge des barrierefreien Ausbaus für die nächsten drei Jahre kalkuliert und wieso werden diese in der Drs. 21/5143 nicht angeführt? Wie sollen diese finanziert werden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Die Bürgerschaft hat mit der Drs. 21/3932 für Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Zustands und der Barrierefreiheit von öffentlichen Toiletten für 2016 zusätzliche Mittel in Höhe von 300.000 Euro zur Verfügung gestellt. Welche Kosten für den Ausbau der Barrierefreiheit in den nächsten drei Jahren darüber hinaus anfallen, hängt von durch SRH zu treffenden Einzelfallentscheidungen zu konkreten Standorten ab. Finanzierungswege sind die Einnahmen im Zusammenhang mit dem Toilettenbetrieb, Haushaltsmittel der Stadt und ggf. Eigenmittel der SRH. Im Übrigen siehe Antworten zu 7. und 9. 3. Welche Kosten werden im Zuge der Erschließung neuer Standorte für die nächsten drei Jahre eingeplant und wieso werden diese in der Drs. 21/5143 nicht angeführt? Wie sollen diese finanziert werden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Konkrete Entscheidungen über neue, zu verlagernde oder zu schließende Standorte sind noch nicht getroffen worden. Zur Finanzierung siehe Antwort zu 2. Im Übrigen siehe Antwort zu 10. 4. In welcher Höhe und für welche Zwecke erhält SRH im laufenden Jahr Erstattungsmittel der BUE aus jeweils welchen Produktgruppen? Für Bau, Unterhaltung und Betrieb öffentlicher Toiletten erhält die SRH in 2016 keine Erstattungsmittel der BUE, da die Zuständigkeit für die öffentlichen Toiletten erst zum 1.Januar 2017 auf die SRH übergeht. Im Übrigen siehe Drs. 21/1392. 5. Welche zusätzlichen Erstattungsmittel sind für die Übernahme von Bau, Unterhaltung und Betrieb öffentlicher Toiletten für SRH in den einzelnen Jahren bis 2018 jeweils vorgesehen? Der Senat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen vom 20. bis 22. Juni 2016 den Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 mit redaktionellen Ermächtigungen sowie unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse beschlossen. Im Rahmen dieser Anpassungsermächtigungen werden Änderungen im Haushaltsplan-Entwurf derzeit noch geprüft beziehungsweise umgesetzt. Bis zum Abschluss dieses Prozesses nimmt der Senat für sich in Anspruch, keine Auskunft über vorläufige Stände zu geben. Dies gilt auch für die erfragten Daten über zusätzliche Erstattungsmittel für die Übernahme von Bau, Unterhaltung und Betrieb öffentlicher Toiletten für SRH. 6. Auf Basis welcher konkreten Rechtsgrundlage soll der SRH die neue Aufgabe zugeschrieben werden? Die SRH wird für die neue Aufgabe auf der Grundlage der „Verordnung zur Übertragung der Aufgabe Bau, Unterhaltung und Betrieb öffentlicher Toiletten auf die Stadtreinigung Hamburg“ (HmbGVBl. S. 286 vom 12. Juli 2016) zuständig. 7. In welcher Höhe und aus welchen Einnahmen verfügt die SRH derzeit über freie Mittel? Wie viele freie Mittel werden im laufenden Jahr erwirtschaftet werden? Der SRH-Konzern erwirtschaftet außerhalb des hoheitlichen Bereichs durch die Übernahme gewerblicher Aufträge, in erster Linie durch die Tätigkeit der Tochtergesellschaften , Erträge, die als Beteiligungserträge bei der SRH Verwaltungsgesellschaft mbH (SRHV) anfallen. Frei verfügbar sind im Jahr 2016 3.500.000 Euro nach Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5305 3 Steuern, die an die SRH ausgeschüttet werden und mit denen die SRH zusätzliche Reinigungsleistungen in der Stadt finanziert. 8. Inwiefern stammen die freien Mittel der SRH aus zweckgebundenen Gebühreneinnahmen für den gesetzlichen Auftrag der öffentlichen Abfallentsorgung? Wie wird im Einzelnen sichergestellt, dass die Gebühreneinnahmen der SRH nicht zweckentfremdet werden? Die freien Mittel stammen nicht aus Gebühreneinnahmen. Die SRH stellt über eine differenzierte Kostenträgerrechnung sicher, dass Kosten und Erlöse verursachungsgerecht den Kostenträgern des Gebühren- und des Erstattungsbereichs sowie des gewerblichen Bereichs zugeordnet werden. Die Kostenträgerrechnung wird jährlich im Rahmen der Abschlussprüfung vom beauftragten Wirtschaftsprüfer geprüft. 9. Warum ist die Nutzung freier Mittel der SRH gemäß Drs. 21/5143 nur „gegebenenfalls“ zulässig? Welche rechtlichen Bewertungen liegen dem Senat und den zuständigen Fachbehörden hierzu im Einzelnen vor? Freie Mittel der SRH können nur für zusätzliche Leistungen eingesetzt werden, da der SRH gemäß § 13 Absatz 3 Stadtreinigungsgesetz (SRG) die Kosten von der Freien und Hansestadt Hamburg zu erstatten sind, wenn sie die ihr nach dem SRG zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Gleiches gilt für die Durchführung von Aufgaben, mit der die SRH durch den Senat beauftragt wird. Ob und inwieweit im Bereich der öffentlichen Toiletten zukünftig tatsächlich zusätzliche Aufgaben anfallen, die über die der SRH zugewiesenen Aufgaben hinausgehen und für die dann freie Mittel der SRH eingesetzt werden, hängt von den jeweiligen Bedarfen, den verfügbaren freien Mitteln und der Priorisierung der verschiedenen Aufgaben ab. 10. Warum ergeben sich laut Senat aus der Drs. 21/5143 „keine Mehrausgaben für den Haushalt“? Wie wurde dies im Einzelnen ermittelt? Gegenstand der Drs. 21/5143 sind Zielvorgaben, übergreifende konzeptionelle Überlegungen sowie die Zusammenführung von Zuständigkeiten für Bau, Unterhaltung und Betrieb öffentlicher Toiletten in Hamburg. Ob und inwieweit zur Erreichung der Ziele zusätzliche Mittel eingesetzt werden müssen, hängt von Entscheidungen im Einzelfall (zum Beispiel über Standorte und Ausstattung öffentlicher Toiletten) ab, die nicht Gegenstand der Drucksache sind. 11. Ist es zutreffend, dass sich durch die Umsetzung der Vorhaben der Drs. 21/5143 Mehrausgaben für die SRH ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antworten zu 2., 3., 5. und 10. 12. Soll das Zielbild des öffentlichen Unternehmens SRH angesichts der neuen Aufgabe aktualisiert werden? Wenn ja, inwieweit und zu wann? Wenn nein, warum nicht? Die Prüfung dazu ist noch nicht abgeschlossen. 13. Wann genau haben sich welche Organe der SRH mit der Übernahme der neuen Aufgabe befasst und welche Beschlüsse wurden dazu jeweils wann getroffen? Der Aufsichtsrat hat sich mit der neuen Aufgabe „Öffentliche Toiletten“ am 30.Juni 2016 abschließend befasst und dem Vorhaben zugestimmt.