BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5312 21. Wahlperiode 26.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Dr. Jens Wolf (CDU) vom 18.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung des Borgwegs Am Freitag, den 15. Juli 2016, fand die Auftaktveranstaltung zu der von der Volksinitiative „Stopp des Busbeschleunigungsprogramms“ geforderten und in der Drs. 21/73 vereinbarten Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung des Borgwegs statt. Einige Fragen konnten an dem Abend nicht beantwortet werden. Zudem hat sich der Vertreter des Senats überraschend geweigert, ein Meinungsbild bezüglich des Erhalts der Bäume auf den beiden Mittelinseln des Borgwegs abzufragen. Es wurde über diese Anregung noch nicht einmal abgestimmt, was den Verdacht nahelegt, dass der rot-grüne Senat an seinen alten Plänen inklusive der Fällung zahlreicher Bäume auf der Mittelinsel weiterhin festhält. Es passt ins Bild, dass die vom rot-grünen Senat geplante Haltestelle Borgweg der neuen U-Bahn-Linie 5 (U5) in den Präsentationen verschwiegen wurde. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: An der Auftaktveranstaltung des Beteiligungsverfahrens zur Umgestaltung des Borgwegs haben am 15. Juli 2016 circa 75 Personen teilgenommen. Der Vorschlag zur Erhebung eines Meinungsbildes in Form einer Abstimmung kam von einem Teilnehmer dieser Auftaktveranstaltung, der aus dem Plenum abgelehnt wurde. Der Vertreter des Senats hat ergänzend auf den weiteren Verlauf des Verfahrens, wie zum Beispiel die Erstellung und Bewertung von Planungsvarianten innerhalb der Workshops verwiesen . Der besondere Wert des historischen Baumbestandes am Borgweg wurde anhand einer Präsentation hervorgehoben und erläutert. Dass die im Rahmen des Entwurfes einer Machbarkeitsuntersuchung getätigten Überlegungen nicht weiter verfolgt werden , wurde sowohl auf dieser Veranstaltung explizit als auch bereits in unter anderem Drs. 20/14242 dargestellt. Für den geäußerten Verdacht gibt es daher weder Grund noch Anlass. Von einem Verschweigen einer möglichen Haltestelle der U-Bahn-Linie 5 am Borgweg kann ebenfalls nicht die Rede sein. Ein Sachstandsbericht zu Planungen einer neuen U-Bahn-Linie 5 war nicht Gegenstand der Veranstaltung. Allerdings wurde von einem Vertreter der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) dargestellt, dass für diesen Bereich der U5 im Laufe des Jahres 2016 mit einer Machbarkeitsuntersuchung begonnen wurde. Erst auf Basis dieser Untersuchungsergebnisse können qualifiziert Aussagen zu Lage und baulicher Ausprägung einer möglichen U5-Haltestelle am Borgweg getroffen werden. Ein Baubeginn der U5 in diesem Abschnitt ist nach dem Durchlaufen weiterer Planungs- und Genehmigungsstufen möglich. Drucksache 21/5312 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Maßnahmen der Busoptimierung im Bereich Borgweg sind vor dem Hintergrund von kontinuierlich steigenden Fahrgastzahlen erforderlich, um einen pünktlichen und stabilen Betriebsablauf an dieser hoch frequentierten Endhaltestelle zu ermöglichen sowie den Kundinnen und Kunden des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein komfortables und sicheres Umsteigen zu ermöglichen. Im Übrigen siehe Drs. 21/4968 und 21/4728. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Unfälle sind aus den vergangenen zehn Jahren jeweils a) im Abschnitt Barmbeker Straße – Wiesendamm und b) im Abschnitt Wiesendamm – Südring aktenkundig und um was für Unfälle handelte es sich jeweils? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die erfragten Verkehrsunfalldaten für den Zeitraum 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2015 sind durch eine Abfrage in der Verkehrsunfalldatenbank „Elektronische Unfalltypensteckkarte “ (EUSka) am 20. Juli 2016 ermittelt worden. Auswertungsfähige Unfallzahlen für das Jahr 2016 liegen bis einschließlich 31. Mai 2016 vor und sind vorläufig. Ausgewertet wurde der beschriebene Abschnitt ohne die jeweiligen Endknoten. Zu den Unfällen im Abschnitt Barmbeker Straße – Wiesendamm: Die Anzahl der bei der Polizei registrierten Verkehrsunfälle im Abschnitt Barmbeker Straße – Wiesendamm sowie die Unfalltypen sind in den folgenden Tabellen dargestellt : Jahr Fahrunfall Sonstiger Unfall Unfall durch ruhenden Verkehr Unfall im Längsverkehr 2006 - 1 2 10 2007 - - 4 6 2008 - 1 1 8 2009 1 - 5 5 2010 - 4 4 - 2011 - 1 3 4 2012 - 1 2 6 2013 - 5 1 3 2014 - - 3 4 2015 - 2 3 1 2016* - - 2 2 * Stand 31. Mai 2016 Die Unfallfolgen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Verkehrsunfall mit Leichtverletzten Sachschaden 2006 3 10 2007 1 9 2008 3 7 2009 - 11 2010 - 8 2011 - 8 2012 1 8 2013 1 8 2014 - 7 2015 - 6 2016* - 4 * Stand 31. Mai 2016 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5312 3 Abschnitt Wiesendamm – Südring: Die Anzahl der bei der Polizei registrierten Verkehrsunfälle im Abschnitt Wiesendamm – Südring sowie die Unfalltypen sind in den folgenden Tabellen dargestellt. Jahr Abbiege- Unfall Einbiegen- /Kreuzen- Unfall Fahrunfall Sonstiger Unfall Überschreiten -Unfall Unfall durch ruhenden Verkehr Unfall im Längsverkehr 2006 2 1 - 5 1 2 5 2007 - - 1 8 2 2 8 2008 - 1 - 4 - 9 4 2009 - 1 - 3 - 4 10 2010 - 2 - 2 2 5 3 2011 2 - - 1 1 3 3 2012 - - - 9 1 2 7 2013 2 - - 7 - 3 4 2014 - - - 10 - 4 7 2015 1 - - 7 - 3 6 2016* 1 - - 4 2 - 3 * Stand 31. Mai 2016 Die Unfallfolgen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Verkehrsunfall mit Schwerverletzten Leichtverletzten Sachschaden 2006 - 3 13 2007 1 3 17 2008 1 1 16 2009 - 2 16 2010 1 2 11 2011 1 1 8 2012 - 2 17 2013 - 2 14 2014 - 3 18 2015 - 2 15 2016* 1 3 6 * Stand 31. Mai 2016 2. Wie viele legale und wie viele nicht legale Kfz-Stellplätze gibt es in den Abschnitten: a) Mittelinsel Borgweg nördlicher Abschnittß b) Mittelinsel Borgweg südlicher Abschnitt? c) Borgweg zwischen Südring und Wiesendamm? d) Borgweg zwischen Wiesendamm und Barmbeker Straße? e) Wiesendamm zwischen Borgweg und Barmbeker Straße? f) Wiesendamm zwischen Borgweg und Goldbekufer? Die Anzahl der Kfz-Stellplätze ist sowohl von der örtlichen Gegebenheit (unter anderem Baumwurzeln, Bewuchs des Mittelstreifens) als auch von der Länge der parkenden Fahrzeuge und dem Verhalten der Fahrzeugführer im Hinblick auf ein „platzsparendes Parken“ gemäß § 12 Absatz 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) abhängig. Die Anzahl der in den benannten Straßenabschnitten zum Parken freigegebenen Stellplätze ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Frage Anzahl a. 54 Drucksache 21/5312 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Frage Anzahl b. 26 c. - d. 12 e. 50 f. 165 Darüber hinaus gibt es in den benannten Straßenabschnitten Flächen, die nicht zum Parken freigegeben sind, aber trotzdem von Fahrzeugführern ordnungswidrig zum Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden; valide Daten zur Anzahl liegen der Polizei nicht vor. 3. Aus welchen Gründen hat es der Vertreter des Senats am 15. Juli 2016 abgelehnt, ein Meinungsbild der Teilnehmer der Auftaktveranstaltung bezüglich des Erhalts der Bäume auf den Mittelinseln zu erstellen? Warum hat er es nicht einmal zugelassen, dass darüber abgestimmt wurde? Siehe Vorbemerkung. 4. Wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde auch zukünftig im Rahmen von Bürgerbeteiligungen nur über die Fragen abstimmen lassen, die dem Senat genehm sind? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen beantwortet der Senat keine rhetorischen Fragen. 5. Wie viele Bäume stehen zurzeit auf den beiden Mittelinseln und wie alt sind diese jeweils? Auf der nördlichen Insel stehen 21 Bäume: Pflanzjahr 1914 1929 1935 1947 1950 1929 1929 1935 1965 1886 1950 1965 1914 1929 1929 1924 1935 1935 2015 1924 1950 Auf der südlichen Insel stehen neun Bäume: Pflanzjahr 1914 1900 1982 1924 1914 1992 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5312 5 Pflanzjahr 1847 1900 1914 6. Ist es aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde vorstellbar, dass im Rahmen der Umgestaltung des Borgwegs Bäume auf der Mittelinsel gefällt werden? Wenn ja, welche Bäume aus welchen Gründen jeweils? Siehe Vorbemerkung. Das Beteiligungsverfahren für die Planungen am Borgweg hat kürzlich begonnen, sodass derzeit keine konkreten Planungsvorschläge für eine Abwägung vorliegen könnten. 7. Welche der Bäume rund um den Borgweg und den Wiesendamm sind durch welche rechtlichen Vorschriften jeweils geschützt? Die Straßenbäume sind durch die Hamburgische Baumschutzverordnung geschützt. 8. Warum wurden keine Fragebögen in die Briefkästen der Anwohner rund um die Haltestelle Borgweg verteilt? Wer hat dies wann in Abstimmung mit wem entschieden? Es handelte sich um eine Passantenbefragung im Auftrag des Landesbetriebs Straßen , Brücken und Gewässer (LSBG). 9. Welche Kosten sind bisher für die geplante Umgestaltung des Borgwegs entstanden und mit welchen weiteren Kosten rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zurzeit? Bitte detailliert darstellen. Siehe Antwort zu 6. Eine Kostenschätzung ist derzeit nicht möglich. Für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens einschließlich der verkehrsplanerischen Begleitung werden voraussichtliche Kosten in Höhe von 110.000 Euro entstehen.