BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5313 21. Wahlperiode 26.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 18.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Erneute Lärmposse um Sportplatz in Hamburg – Zeigt Rot-Grün der Fußballsparte des TSV Sasel die rote Karte? Als Millionenmetropole weist Hamburg naturgemäß einen im Vergleich zu Kleinstädten im ländlichen Raum höheren Verdichtungsdruck auf. Unterschiedliche Nutzungsformen von Grundstücken treffen somit häufiger aufeinander als anderswo. Kristallisationspunkte möglicher Streitigkeiten waren und sind vor allem Wohngebiete, in denen Kindertagesstätten oder Sportanlagen entweder bereits existieren oder geplant sind. Gerade der Breitensport in der Sportstadt Hamburg ist aber auf verlässliche infrastrukturelle Rahmenbedingungen angewiesen, ohne die die Existenz vieler Sportvereine auf dem Spiel steht. In einer solch misslichen Situation steckt momentan der Turn- und Sportverein (TSV) Sasel von 1925 e.V. aus dem Bezirk Wandsbek. Der erst vor drei Jahren in einen Kunstrasenplatz umgewandelte Sportplatz am Saseler Parkweg stellt für die rund 40 Fußballteams des Vereins mit zusammen fast 900 Mitgliedern die zentrale Trainingsund Spielstätte dar. Ein Grundstücksanrainer, der dem Vernehmen nach zugleich langjähriges Vereinsmitglied und sogar Mitglied der Fußballsparte sein soll, hat aus Lärmschutzgründen offensichtlich einen Antrag auf Stilllegung des Sportplatzes am Saseler Parkweg gestellt. Es stellt sich die Frage, was das Bezirksamt und der Senat getan haben, um in diesem Streitfall zu vermitteln und den Trainings- und Spielbetrieb des TSV Sasel langfristig zu sichern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Bei welcher Stelle beziehungsweise Behörde ist wann genau ein Antrag zur Stilllegung des Sportplatzes am Saseler Parkweg eingegangen und welche Begründung liegt dem Antrag zugrunde? Mit Schreiben vom 23. März 2016 wandte sich der bevollmächtigte Rechtsanwalt eines Nachbarn (Ehepaar) an das Bezirksamt Wandsbek und beantragte den Erlass einer Nutzungsuntersagung. Zur Begründung wurde ausgeführt, der Umbau zu einem Kunstrasenplatz habe eine erhebliche Nutzungsintensivierung nach sich gezogen, das vorliegende Gutachten spiegle die tatsächliche Nutzung nicht wider und eine Baugenehmigung existiere nicht. 2. Welche Stelle beziehungsweise Behörde entscheidet letztinstanzlich über den Antrag zur Stilllegung des Sportplatzes am Saseler Parkweg? Über den Antrag entscheidet das zuständige Bezirksamt. Drucksache 21/5313 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie stellt sich der Sachverhalt bezüglich des Sportplatzes am Saseler Parkweg aus Sicht des zuständigen Bezirksamtes aktuell dar? Das bereits vorliegende Gutachten belegt trotz der Notwendigkeit einer Überarbeitung (Schutzniveau der östlich angrenzenden Wohnbebauung entspricht einem reinen Wohngebiet statt einem allgemeinen Wohngebiet, vergleiche hierzu auch die derzeit laufende Planänderung der Baustufenpläne durch die BSW; Spielbetrieb auch sonntags in den Ruhezeiten) Überschreitungen der einschlägigen Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete selbst unter Berücksichtigung eines Gemenge- und Altanlagenzuschlages . Daher sind voraussichtlich bauliche Lärmschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand zu schaffen, um Betriebszeitenfestsetzungen zu vermeiden. Da aktuell Beschwerden verschiedener Anwohner vorliegen, darunter ein förmlicher Antrag auf Nutzungsuntersagung, muss das zuständige Bezirksamt tätig werden. 4. Welche Schritte hat das zuständige Bezirksamt wann unternommen, um in dem Streit über Lärmemissionen durch den Sportplatz am Saseler Parkweg zu vermitteln und den Spielbetrieb dauerhaft zu gewährleisten? Das zuständige Bezirksamt hat nach Eingang der Beschwerden beziehungsweise des Antrags auf Nutzungsuntersagung Gespräche mit den Anwohnern und dem TSV Sasel mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung und Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens geführt. 5. Ist aus Sicht des zuständigen Bezirksamtes die Existenz des TSV Sasel bedroht, wenn es a) zu weiteren Einschränkungen des Spielbetriebs, b) zur kompletten Stilllegung auf dem beziehungsweise des Sportplatzes am Saseler Parkweg kommt? Mit den möglichen Folgen hat sich das zuständige Bezirksamt nicht befasst. 6. Wird das zuständige Bezirksamt dafür Sorge tragen, dass der Trainingsund Spielbetrieb des TSV Sasel auf dem Sportplatz am Saseler Parkweg dauerhaft gewährleistet wird? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Ja, soweit rechtlich zulässig und bautechnisch in angemessenem Rahmen möglich. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. 7. Wie stellt sich der Sachverhalt bezüglich des Sportplatzes am Saseler Parkweg aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde aktuell dar? Das zuständige Bezirksamt führt Gespräche mit allen Beteiligten. In Großstädten müssen oft verschiedene Interessen miteinander in Einklang gebracht werden. Die für Sport zuständige Behörde unterstützt die Suche nach einer gemeinsamen Lösung, nimmt aber inhaltlich keine eigene rechtliche beziehungsweise bautechnische Beurteilung des Sachverhaltes vor. 8. Welche Schritte hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde wann unternommen, um in dem Streit über Lärmemissionen durch den Sportplatz am Saseler Parkweg zu vermitteln und den Spielbetrieb dauerhaft zu gewährleisten? Siehe Antworten zu 4. und 7. 9. Wann wurde der Sportstaatsrat über den Vorgang bezüglich des Antrags auf Stilllegung des Sportplatzes am Saseler Parkweg informiert und welche konkreten Maßnahmen hat der Sportstaatsrat bislang in diesem Kontext veranlasst? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5313 3 Der zuständige Staatsrat erhielt am 18. Juli 2016 Kenntnis von dem Sachverhalt. Er hat sich mit dem Leiter des zuständigen Bezirksamts über die aktuelle Situation ausgetauscht und wurde über die vom zuständigen Bezirksamt geführten Gespräche informiert. 10. Ist aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde die Existenz des TSV Sasel bedroht, wenn es a) zu weiteren Einschränkungen des Spielbetriebs, b) zur kompletten Stilllegung auf dem beziehungsweise des Sportplatzes am Saseler Parkweg kommt? Der Senat und die zuständige Behörde haben sich mit dieser Fragestellung nicht befasst. 11. Wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dafür Sorge tragen, dass der Trainings- und Spielbetrieb des TSV Sasel auf dem Sportplatz am Saseler Parkweg dauerhaft gewährleistet wird? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die Prüfung des Sachverhaltes und einer einvernehmlichen Lösung durch das zuständige Bezirksamt sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Antworten zu 6 und 7. 12. Wie lautet der Verfahrensstand bezüglich der mit Drs. 20/11721 einstimmig von der Bürgerschaft angestrebten Bundesratsinitiative zur Förderung der Sportentwicklung im städtischen Raum? Die Bundesregierung hat zur Umsetzung des Bundesratsbeschlusses vom 11. Juli 2014 (BR.-Drs. 198/14 B) den Entwurf einer Änderungsverordnung zur 18. Bundesimmissionsschutzverordnung vorgelegt. Nach Anhörung der Länder und Verbände befindet sich der Entwurf derzeit in der Abstimmung mit den Bundesressorts. Nach Abschluss der Abstimmung wird das Bundeskabinett beschließen und den Verordnungsentwurf dem Bundesrat zuleiten. 13. Inwiefern findet die mit Drs. 20/11721 einstimmig von der Bürgerschaft beschlossene Änderung des Hamburgischen Lärmschutzgesetzes Anwendung im vorliegenden Fall des Antrags auf Stilllegung des Sportplatzes am Saseler Parkweg? Das Hamburgische Lärmschutzgesetz findet auf den vorliegenden Fall keine Anwendung .