BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5314 21. Wahlperiode 26.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Urs Tabbert (SPD) vom 18.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Fortbildungen ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Bürgerinnen und Bürger sind für den Fall ihrer Wahl oder Berufung verpflichtet , das ehrenamtliche Amt als Schöffin und Schöffe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit beziehungsweise als Richterin und Richter der allgemeinen Kammern und Senate der Verwaltungsgerichte anzunehmen und auszuüben. Die Bezirksämter können Vorschlagslisten auch mit Bürgerinnen und Bürgern auffüllen, die sich nicht freiwillig gemeldet haben. In allen Fällen fragt sich, wie und mit welchen Mitteln der Senat sicherstellt, dass die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in den benannten Bereichen ausreichend mit den Anforderungen, die die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes an sie stellt, vertraut gemacht werden. Gemeint ist, inwiefern die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mit Rechten, Pflichten und Verantwortung sowie den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten ihrer Mitwirkung an Verhandlungen beispielsweise im Rahmen von Fortbildungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel des Senats vertraut gemacht werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie haben sich die Mittel für die Einführung und Fortbildung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in den letzten beiden Wahlperioden der Bürgerschaft entwickelt? Bitte für jede der beiden Gerichtsbarkeiten gesondert darstellen. Mittelbedarfe für die Einführung und Fortbildung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter entstehen jeweils zu Beginn der fünfjährigen Amtsperiode. Im Jahr 2009 wurden 7.000,00 Euro und im Jahr 2014 8.200,00 Euro dafür bereitgestellt . Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 2. Wie sind die Haushaltsmittel auf diese einzelnen Gerichtsbarkeiten und Gerichte verteilt worden? Die Mittel wurden für das Landgericht Hamburg und das Amtsgericht Hamburg zentral bei der Justizbehörde im Rahmen der allgemein verfügbaren Fortbildungsmittel bereitgestellt. Eine Aufteilung der Haushaltsmittel zwischen Land- und Amtsgericht oder gar auf einzelne Amtsgerichte erfolgte nicht. Für das Hamburgische Oberverwaltungsgericht und das Verwaltungsgericht Hamburg wurden keine zentralen Mittel durch die zuständige Behörde bereitgestellt. 3. Welche dieser Gerichte haben Einführungen für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter durchgeführt? Drucksache 21/5314 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Einführungen und Fortbildungen für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in den benannten Gerichtsbarkeiten werden jeweils zu Beginn einer Amtsperiode angeboten . Landgericht Hamburg und Amtsgericht Hamburg 2009 Zwei zentrale Kurse (je sechs Termine in der Handelsschule Schlankreye) und drei dezentrale Kurse (je vier Termine in VHS Räumen) der Hamburger Volkhochschulen im Auftrag der zuständigen Behörde gemeinsam für Land- und Amtsgericht 2014 Vier zentrale Kurse (je vier Termine in der Handelsschule Schlankreye) und zwei dezentrale Kurse (je vier Termine in VHS Räumen) der Hamburger Volkhochschulen im Auftrag der zuständigen Behörde gemeinsam für Land- und Amtsgericht Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 2009 Hausinterne zentrale Einführungsveranstaltung im OVG 2014 Hausinterne zentrale Einführungsveranstaltung im OVG Verwaltungsgericht Hamburg 2009 Hausinterne zentrale Einführungsveranstaltung im VG 2014 Hausinterne zentrale Einführungsveranstaltung im VG Im Übrigen erfolgt die Einführung durch die Vorsitzenden der Kammern des Verwaltungsgerichts Hamburg beziehungsweise der Senate des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts , denen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zugeordnet werden. Diese informieren über die Rechtsgebiete, für die eine Entscheidungszuständigkeit besteht, die Verfahrensabläufe sowie über die Sach- und Rechtslage im einzelnen Verfahren. 4. An welchen dieser Gerichte wurden keine Einführungen angeboten? Welche Gründe haben diese Gerichte hierfür angeführt? Entfällt. 5. Gibt es Verwaltungsvorschriften über Inhalt und Umfang von Einführungen und Fortbildungen für die einzelnen benannten Gerichtsbarkeiten? Wird deren Einhaltung geprüft? Verwaltungsvorschriften über Inhalt und Umfang von Einführungen und Fortbildungen gibt es nicht. 6. Sind für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Strafsachen (Schöffen) im Rahmen der Unterweisungen Informationsbesuche in Justizvollzugsanstalten beziehungsweise Jugendstrafanstalten vorgesehen und werden diese tatsächlich durchgeführt? Soweit es möglich ist, werden im Rahmen der dezentralen VHS-Kurse durch die Dozenten solche Informationsbesuche organisiert. Im Jahr 2009 und im Jahr 2014 wurden im Rahmen der dezentralen VHS-Kurse durch die Dozenten Informationsbesuche in den Justizvollzugsanstalten für die Schöffinnen und Schöffen organisiert und je zwei Termine in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel und in der JVA Billwerder durchgeführt. Darüber hinaus sind keine Informationsbesuche vorgesehen. 7. Fördert die Landesregierung adäquate Fortbildungen durch direkte Zuweisungen an Bildungsträger oder durch die Landeszentrale für Politische Bildung? Im Auftrag der zuständigen Behörde führt die Hamburger Volkshochschule Kurse für Schöffinnen und Schöffen durch und stellt die Kosten für Dozentenhonorare, Miete für externe Räumlichkeiten und anfallenden Verwaltungsaufwand der zuständigen Behörde in Rechnung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5314 3 Die Landeszentrale für politische Bildung führt keine Kurse durch. 8. Können Fortbildungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei Bildungsträgern nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt werden? Im Grundsatz sind die Schöffenkurse der Hamburger Volkshochschulen als Bildungsurlaub anerkennungsfähig im Sinne des Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetzes. Dazu wären Anerkennungsanträge der VHS für die einzelnen Kurse notwendig. Bisher sind solche Anträge nicht gestellt worden. Nachfragen von Schöffinnen und Schöffen gab es hierzu bisher nicht.