BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5316 21. Wahlperiode 26.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 18.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Sexuelle Belästigung und Gewalt in Schwimmbädern Mehrere Medien, zuletzt das „Hamburger Abendblatt“ in seiner Ausgabe vom 05.07.2016, berichteten über eine Zunahme sexueller Übergriffe in Schwimmbädern. Die aktuellen Berichte gehen zurück auf eine interne Mail der Düsseldorfer Polizei zurück, die den Eindruck erwecken konnte, dass insbesondere „Flüchtlinge“ für derartige Taten verantwortlich seien. Dies ist von Zuständigen der örtlichen Bädergesellschaft allerdings bestritten worden. Laut der internen Mail würden „insbesondere die Tatbestände Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Kindern in den Badeanstalten“ ins Gewicht fallen. Vorsichtig äußert sich in diesem Kontext der Chef der deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt im „FOCUS“ vom 04.07.2016: Einerseits gäbe es seit den Silvestervorfällen eine erhöhte Sensibilität in der Öffentlichkeit, andererseits gäbe es „zwischen Zuwanderung und dem Anstieg der Fälle zumindest einen Verstärkungszusammenhang“. Es kommt aber auch zu anderen, nicht sexuell konnotierten Fällen. Aus dem Arriba Erlebnisbad in Norderstedt berichtet „Die Welt“ am 19.05.2016: „Ein Mitarbeiter hatte eine ägyptische Mutter höflich darauf aufmerksam gemacht, dass sie nicht voll bekleidet ins Becken steigen dürfe. Sie wurde gebeten, Badekleidung anzuziehen. Das „Erlebnisbad“ bietet in seinem Shop auch Burkinis an; Straßenkleidung darf aus Hygienegründen nicht ins Becken. Der Ehemann intervenierte lautstark. Seine Frau werde sich auf keinen Fall umziehen! Schnell ging es drunter und drüber. Sechs oder sieben ägyptische Männer griffen Bademeister und Security-Personal an.“ Wendt sieht in diesem Zusammenhang die Schwimmbadbetreiber in der Pflicht, die Badegäste zu schützen, was durch Zugangskontrollen, Ermahnungen , Hausverbote und das Engagement privater Sicherheitsfirmen erfolgen könnte. Mehrere Schwimmbäder deutschlandweit haben bereits neben dem regulären Badepersonal Sicherheitskräfte eingestellt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bäderland Hamburg GmbH (BLH), wie folgt: Drucksache 21/5316 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele Fälle sexueller Belästigung hat es in den vergangenen Jahren in Hamburger Schwimmbädern gegeben? An welchen Fällen waren Ausländer beteiligt und welchen aufenthaltsrechtlichen Status hatten diese jeweils? Bitte die Vorfälle einzeln nennen und mitteilen, inwieweit der jeweilige Vorfall strafrechtlich geahndet wurde beziehungsweise ob ein polizeiliches Ermittlungsverfahren im Gange ist. Bitte Angaben für die Jahre 2014, 2015 und 2016 machen. 2. Wie viele sonstige strafbare Vorfälle hat es in Hamburger Schwimmbädern gegeben? An welchen Fällen waren Ausländer beteiligt und welchen aufenthaltsrechtlichen Status hatten diese jeweils? Bitte die Vorfälle einzeln nennen und mitteilen, inwieweit der jeweilige Vorfall strafrechtlich geahndet wurde beziehungsweise ob ein polizeiliches Ermittlungsverfahren im Gange ist. Bitte Angaben für die Jahre 2014, 2015 und 2016 machen. Im Falle von festgestellten oder gemeldeten Delikten in Einrichtungen der BLH wird die Polizei informiert. Alle weiteren Schritte wie zum Beispiel die Feststellung der Personendaten erfolgen durch die Polizei. Die BLH dokumentiert keine persönlichen Daten. Eine Dokumentation der Nationalität Beschuldigter wird nicht vorgenommen. Die folgende Übersicht zeigt die der BLH bekannten Polizeieinsätze: 2016* 2015 2014 Einsätze aufgrund von Diebstahl 20 38 44 Einsätze aufgrund von Einbruch 1 4 3 Einsätze aufgrund von Konflikten zwischen Gästen sowie Wahrnehmung des Hausrechtes 14 16 13 Einsätze aufgrund von Belästigung 8 15 10 Einsätze mit diversen Hintergründen wie Konsum von BTM, Vandalismus, Parkremplern , nächtlicher Hausfriedensbruch. 9 13 10 * Stand 20.Juli 2016 Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). In der PKS erfolgt die räumliche Erfassung in ihrer kleinsten Einheit nach Ortsteilen. Nach Art der Tatörtlichkeit wird nicht weiter differenziert. Örtlichkeiten wie Schwimmbäder werden somit als Tatort in der PKS nicht gesondert erfasst. In der PKS erfolgt die Erfassung der Straftaten unabhängig von der Tatzeit nach Abschluss aller (kriminal-)polizeilichen Ermittlungen bei Abgabe eines Vorganges an die Staatsanwaltschaft. Für die Beantwortung der Fragestellungen wäre eine manuelle Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der Kriminalpolizei erforderlich . Die Auswertung mehrerer Hunderttausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Hat es auch in Hamburg Vorfälle der geschilderten Art gegeben, in denen Badegäste sich nicht an die Vorschriften der Badebekleidung gehalten haben? Wenn ja, wie viele und wie sahen diese im Einzelfall aus? Bitte Angaben für die Jahre 2014, 2015 und 2016 machen. Das Aufsichtspersonal der BLH achtet auf die Einhaltung der Haus- und Badeordnung , die auch eine entsprechende Vorgabe für zugelassene Badebekleidung beinhaltet . Im Bedarfsfall werden Gäste gezielt angesprochen. Eine Dokumentation der Vorfälle mit nicht zugelassener Badebekleidung wird nicht vorgenommen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5316 3 4. Sieht der Senat – ähnlich wie der Chef der deutschen Polizeigewerkschaft – einen „Verstärkungszusammenhang“ zwischen der Zuwanderung und den ansteigenden Fällen sexueller Belästigung? Nein. Die dokumentierten Vorfälle lassen weder ansteigende Fallzahlen von sexueller Belästigung noch eine Täterhäufung bei bestimmten Bevölkerungsgruppen in Schwimmbädern erkennen. Der Polizei liegen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung nicht vor. Das Merkmal Zuwanderung wird in der PKS nicht erhoben. 5. Welches sind nach Auffassung des Senats die Ursachen für das verstärkte Auftreten von Fällen sexueller Belästigung in Schwimmbädern durch „Flüchtlinge“? 6. Welche Maßnahmen gedenkt Hamburg mit Blick auf dieses Problem zu treffen? Welche Rolle spielen insbesondere Erwägungen, private Sicherheitsdienste in Schwimmbädern zu beschäftigen beziehungsweise ist dies bereits der Fall? Entfällt. 7. Falls bereits Sicherheitsdienste beschäftigt werden, welche sind engagiert worden und in welcher Stärke treten diese in welchem Schwimmbad auf? 8. Welche Kosten sind bereits hierdurch entstanden und werden voraussichtlich bis zum Ablauf des Jahres entstehen? Private Sicherheitsdienste kommen vereinzelt in Zeiten sehr großen Besucheraufkommens oder im nächtlichen Objektschutz zum Einsatz. Der Einsatz von Sicherheitsdiensten dient primär der Prävention gegen Vandalismusschäden und der Vermeidung von Unfällen infolge von unberechtigten Zutritten zu den Anlagen. Beauftragte Dienstleister sind: B.O.B Sicherheitsdienst e.K. WEKO Sicherheitsdienste GmbH Je nach Größe und Besucherfrequenz des jeweiligen Bades sind ein bis zwei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes im Einsatz. Die Kosten variieren je nach tatsächlichen Einsätzen der Dienstleister. Im Durchschnitt der letzten Jahre betrugen die jährlichen Kosten rund 90.000 Euro für alle Betriebe sowie die Bäderland-Zentrale.