BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5318 21. Wahlperiode 26.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Joachim Körner und Dr. Bernd Baumann (AfD) vom 18.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Antifa bei der AfD-Veranstaltung „Fraktion im Dialog“ am 22.06.2016 im Gymnasium Rahlstedt Am 22.06.2016 hat die Bürgerschaftsfraktion der AfD im Gymnasium Rahlstedt eine Veranstaltung „Fraktion im Dialog“ zum Thema der Flüchtlingsunterbringung im Bezirk Wandsbek ausgerichtet. Zu dieser Veranstaltung hatten Antifa-Gruppen mobilisiert, die sich zahlreich und bei lauter Musik am Eingang des Gymnasiums versammelten. Unterstützung erhielten diese dabei von Mitgliedern beziehungsweise Sympathisanten der Linkspartei . Zunächst skandierten diese verschiedene Sprechgesänge, wenn Personen das Schulgelände betraten, von denen sie vermuteten, dass diese die AfD-Veranstaltung aufsuchen wollten. Ab etwa 15 Minuten vor Beginn der Veranstaltung blockierten die Antifa- Anhänger den Zugang zum Gymnasium, sodass Besucher beziehungsweise auch Organisatoren der Veranstaltung sowie ein Redner nicht auf das Grundstück gelangen konnten. Dafür, dass dieses nach einiger Zeit doch gelang, sorgte dankenswerterweise die Polizei, nachdem eine angeforderte Verstärkung eingetroffen war. Auch während der Veranstaltung war die Polizei erforderlich, um den sicheren Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten und im Anschluss die Besucher wieder sicher vom Grundstück zu geleiten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Ist die Versammlung der Antifa vor dem Gymnasium Rahlstedt ordnungsgemäß angemeldet worden? Ja. 2. Wer war der Anmelder dieser Versammlung und welcher Gruppierung ist dieser konkret zuzurechnen? Der Anmelder war eine Privatperson; aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wird regelmäßig von einer weiteren Beantwortung der entsprechenden Fragen abgesehen. 3. Hatte die Versammlung der Antifa eine Erlaubnis, laute Musik abzuspielen ? Die schriftliche Bestätigung der Versammlungsanmeldung enthielt die Erlaubnis, eine Lautsprecheranlage sowie einen Handlautsprecher einzusetzen. Drucksache 21/5318 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie viele Personen waren insgesamt bei der Versammlung der Antifa vor dem Gymnasium Rahlstedt? Wie viele davon ordnet die Behörde einer Antifa-Gruppierung zu und welcher konkret? Nach den Erkenntnissen der Polizei nahmen in der Spitze bis zu 125 Personen an der Versammlung teil, darunter nach polizeilichen Erkenntnissen auch Angehörige von Antifa-Gruppen. Die Polizei konnte keinen Teilnehmer einer konkreten Antifa- Gruppierung zuordnen. 5. Sprach die Polizei gegen Personen aus der Antifa-Gruppe einen Platzverweis aus? Wenn ja, gegen wie viele und aus welchem konkreten Grund? Nein. 6. Verfügte die Polizei zu irgendeinem Zeitpunkt die Auflösung der Antifa- Versammlung? Nein. Im Rahmen der Auflage, die Zuwegung zum Versammlungsort frei zu machen, wurde die Auflösung der Versammlung angedroht. 7. Nahm die Polizei von anwesenden Antifa-Aktivisten Personalien auf? Wenn ja, von wie vielen und welcher Gruppierung sind diese jeweils zuzurechnen? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 8. Welche Straftaten beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten sind im Zuge der Antifa-Versammlung begangen worden? Die Polizei führt (Stand 21. Juli 2016) ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen eines Verstoßes gegen § 21 Versammlungsgesetz (Störung von Versammlungen ). 9. Hat die Polizei Strafanzeigen gegen einzelne Versammlungsteilnehmer gestellt? Wenn ja, wie viele und aus welchem Grund? Nein; im Übrigen siehe Antwort zu 8.