BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5319 21. Wahlperiode 26.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 18.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Sparversion der UKE-Kinderklinik? Laut der Drs. 21/5142 soll die neue UKE-Kinderklinik entgegen der ursprünglichen Planung keinen sogenannten Hybrid-Operationssaal erhalten, sondern dafür einen dritten Standard-Operationssaal. Die Drucksache enthält umfangreiche Mitteilungen über die dadurch erreichbare Einsparung, jedoch nur sehr allgemeine Ausführungen über den medizinischen Sinn dieser Änderung. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf wie folgt: 1. Welches sind die Vorteile eines sogenannten Hybrid-Operationssaales gegenüber einem Standard-Operationssaal? Der Begriff „Hybrid-Operationssaal“ steht für die Verbindung von diagnostischen Untersuchungsmöglichkeiten mit operativen Eingriffen in einem Saal. Der in der Drs. 21/5142 angesprochene Hybrid-Operationssaal für den Bereich der invasiven Kinderherzmedizin weist im Vergleich zu einem Standard-Operationssaal zusätzlich insbesondere eine hochwertige Kardioangiographieanlage mit einer entsprechender Software zur Einbindung aller weiteren Modalitäten auf. In einem Hybrid-Operationssaal für die Behandlung angeborener oder erworbener Herzfehler können somit simultan zu dem eigentlichen operativen Eingriff verschiedene bildgebende Medizingeräte und Verfahren genutzt werden. In einem solchen Behandlungsraum kann bei einer Patientin beziehungsweise einem Patienten zum Beispiel gleichzeitig eine Katheterintervention sowie eine Operation am offenen Herzen vorgenommen werden. Dies ermöglicht beispielsweise die zusätzliche Durchführung von Ballondilatationen, Stentimplantationen , Verschlusssystemplatzierung für Scheidewanddefekte während ein und derselben Narkose. 2. Welche Mehrkosten entstehen üblicherweise durch einen Hybrid-Operationssaal gegenüber einem Standard-Operationssaal? Die Mehrkosten, die der ursprünglich für die Kinderklinik vorgesehene Hybrid-OP verursacht hätte, sind in der Drucksache dargestellt und mit 1,38 Millionen Euro beziffert. Auf die diesbezügliche Textpassage wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen. Siehe Drs. 21/5142. 3. Welche konkreten medizinischen Gründe gibt es für die in Drs. 21/5142 beschriebene Änderung? Anlass für die in Drs. 21/5142 beschriebene Nachjustierung waren parallel zur Erstellung der Haushaltsunterlage gewonnene medizinische Erkenntnisse und Erfahrungen in der Kinderherzmedizin sowie deren Neubewertung. Herzeingriffe für angeborene Drucksache 21/5319 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und erworbene Herzerkrankungen (Herzoperationen, Hybrid-Eingriffe, Herzkathetereingriffe inkl. Elektrophysiologie et cetera) sind auch in hochentwickelten Industriestaaten Hochrisikoeingriffe. Die diesen Risiken angemessene und erforderliche diagnostisch -interventionelle und operative Versorgung erfolgt mit deutlich steigender Tendenz auch im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin interdisziplinär in herzspezifisch ausgerichteten Einrichtungen. Die Erfordernisse einer Versorgung unter Einbeziehung von Fachkompetenz in der Kinderkardiologie und der zertifizierten Herzchirurgie der angeborenen Herzfehler (sogenannte kongenitale Herzchirurgie), der Elektrophysiologie , der internistischen Kardiologie sowie der Transplantations- und Gefäßmedizin werden in der interdisziplinär betriebenen Kinderherzmedizin im Universitären Herzzentrum des UKE (UHZ) unter der Leitung dreier erfahrener Spezialisten auf den Gebieten der Kinderkardiologie sowie der Kinderherz- und -gefäßchirurgie personell und ausstattungsmäßig in vollem Umfang erfüllt. Hinzu kommt, dass infolge der fortschreitenden Erfolge in der Kinderherzmedizin die Anzahl der Kinder mit angeborenen Herzfehlern, die das Erwachsenenalter erreichen, (Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern, sogenannte EMAH-Patienten) stetig zunimmt. Auch diese Entwicklung und das Ziel, die entsprechenden Patienten im Sinne der Transitionsmedizin bestmöglich weiter zu behandeln, sprechen heute dafür, die pädiatrische invasive Herzdiagnostik und die pädiatrische Herzchirurgie ebenso wie diejenige bei Erwachsenen im UHZ anzuordnen. Dort sollen auch weiterhin Herzoperationen bei Kindern stattfinden. 4. Welche anderen Behandlungen von Kindern werden statt in der künftigen UKE-Kinderklinik im UKE-Hauptgebäude durchgeführt? Die Bereiche, in denen – in Umsetzung des von Beginn an verfolgten Konzepts der Kinderklinik – Behandlungen auch zukünftig außerhalb des Neubaus der Kinderklinik erfolgen werden, sind in Drs. 21/5142 abschließend dargestellt. 5. Werden die Herzoperationen an Kindern künftig von Herzchirurgen des allgemeinen UKE oder von Ärzten der UKE-Kinderklinik durchgeführt? Die invasive pädiatrische Herzdiagnostik und die pädiatrische Herzchirurgie werden – wie bisher – unter der Leitung dreier interdisziplinär arbeitender Kinderherzspezialisten des UHZ am UKE stattfinden. Im Übrigen siehe Drs.21/5142. 6. Wie hoch sind die Gesamtkosten der UKE-Kinderklinik nach derzeitigem Stand? Die Gesamtkosten werden unverändert mit 69,5 Millionen Euro prognostiziert, einschließlich der in der Drs. 20/10334 tabellarisch dargestellten Kostenvarianzen und Vorkehrungen für Preissteigerungen. 7. Welche Geldgeber haben welche Zahlungen für die UKE-Kinderklinik bisher fest zugesagt beziehungsweise schon geleistet? Siehe Drs. 21/5142. 8. Sofern noch nicht alle erwarteten Kosten finanziert sind: Von wem sind wann weitere Zusagen zu erwarten? Es ist davon auszugehen, dass die stetig fortlaufenden Aktivitäten insbesondere des Fundraising des UKE zu einem weiteren Anwachsen der Spendensumme führen werden . Im Übrigen sieht der Senat von spekulativen Äußerungen ab.