BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5322 21. Wahlperiode 26.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 18.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Fonds Sexueller Missbrauch Der Fonds Sexueller Missbrauch (kurz FSM) ist ein Hilfsfonds für Opfer sexuellen Missbrauchs, der im Mai 2013 von der deutschen Bundesregierung als Umsetzung der Empfehlung eines ergänzenden Hilfesystems (EHS) durch den Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch eingerichtet wurde. Bereits im Jahr 2011 wurden 100 Millionen Euro für den Fonds sexueller Missbrauch zugesagt. Es gab aber keine Zahlungsverpflichtung, allein einen moralischen Appell an gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Der Fonds ist ein zeitlich begrenztes Hilfsangebot, aus dem Betroffene bis zu 10.000 Euro für Sachleistungen – insbesondere für therapeutische Hilfen – erhalten können. Mehrbedarfe bei Behinderungen, um Leistungen aus dem Fonds wahrzunehmen, werden bis zu einer Höhe von 5.000 Euro anerkannt. Bisher stellte der Bund rund 50 Millionen Euro für Therapien und Lebenshilfe bereit. Mecklenburg-Vorpommern und Bayern zahlten zusammen rund 8 Millionen ein. Die Freie und Hansestadt Hamburg lehnt eine Einzahlung in den Fonds ab. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Der Fonds Sexueller Missbrauch geht auf eine Empfehlung des Runden Tisches sexueller Missbrauch aus dem Jahre 2011 zurück. Er hatte die Einrichtung eines ergänzenden Hilfesystems für Fälle aus dem familiären Bereich empfohlen. Diese Empfehlung des Runden Tisches für Fälle aus dem familiären Bereich wurde bereits von den an den Beratungen des Runden Tisches beteiligten Ländervertretern mehrheitlich nicht mitgetragen. Die Bedenken der Länder sind im Abschlussbericht des Runden Tisches1 dargelegt. Der Bund hat den Fonds im Jahr 2013 eingerichtet und bei den Ländern um eine finanzielle Beteiligung nachgesucht. Mecklenburg-Vorpommern und Bayern haben sich finanziell an der Errichtung des Fonds Missbrauchsopfer des Bundes beteiligt. Die anderen Länder sind der Empfehlung für eine finanzielle Beteiligung nicht gefolgt. Den Ländern war und ist es wichtig, die Hilfe- und Unterstützungsstrukturen des Jugendhilfe-, des Sozialhilfe- und des Gesundheitssystems zu erhalten und gegebenenfalls auszubauen. Es gilt daher weiterhin, dass der Bund gefordert ist, auch die Empfehlung des Runden Tisches umzusetzen, das bestehende Regelsystem zu prü- 1 Siehe: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/ Abschlussbericht-Runder-Tisch-sexuellerkindesmissbrauch ,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf. Drucksache 21/5322 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 fen und gegebenenfalls zu ergänzen, vor allem im Bereich der Gesetzlichen Krankenkassen und des Opferentschädigungsgesetzes. Unabhängig davon nehmen die Länder – so auch Hamburg – ihre Verantwortung wahr und engagieren sich für die Anerkennung von Opfern von sexuellem Missbrauch . Ebenso fördert Hamburg darüber hinaus Beratungsstellen und Öffentlichkeitskampagnen , unterstützt Selbsthilfegruppen, unterstützt Betroffene bei der Therapieplatzsuche und hilft Familien, sich zu stabilisieren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Informationen haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden über Erfolge/Misserfolge des Fonds sexueller Missbrauch ? 2. Besteht über den Fonds sexueller Missbrauch ein regelmäßiger Austausch mit den zuständigen Stellen auf Bundesebene, den anderen Bundesländern und den jeweiligen Trägern? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Darüber liegen dem Senat und der zuständige Behörde keine Informationen vor. 3. Wird die Freie und Hansestadt Hamburg sich weiterhin nicht an der finanziellen Aufstockung des Fonds sexueller Missbrauch beteiligen? a. Wenn ja, warum nicht? b. Wenn nein, wann und in welcher Höhe wird sich die Freie und Hansestadt Hamburg an der finanziellen Aufstockung des Fonds sexueller Missbrauch beteiligen? c. Ziehen der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in Erwägung, eine finanzielle Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zu thematisieren ? Siehe Vorbemerkung. 4. Leistet die Freie und Hansestadt Hamburg Unterstützung von Opfern sexuellen Missbrauchs in Form von Sachmitteln? a. Wenn ja, in welcher Höhe und aus welcher Produktgruppe? b. Wenn nein, warum nicht? Opfer sexuellen Missbrauchs erhalten nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) – wie alle Opfer von Gewalttaten – bei entsprechenden Voraussetzungen auch Sachmittel in Form von Heil-und Krankenbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG); eine gesonderte Erfassung der betreffenden Ausgaben nur für „Opfer sexuellen Missbrauchs“ findet nicht statt. Die Ausgaben für „Sachleistungen gemäß § 4 Abs. 1 OEG“, Produktgruppe 1-254.07, betrugen im Jahre 2015 insgesamt rund 1,79 Millionen Euro. 5. Unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg den Fonds sexueller Missbrauch in Form von ideeller Unterstützung? a. Wenn ja, in welcher Form? b. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung.