BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5327 21. Wahlperiode 26.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 19.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Wird die Berufsschule (BS) 27 aus Mitteln der HIBB-Tranche gebaut? In der Drs. 20/5317 „Neuausrichtung von Bau und der Bewirtschaftung der staatlichen Schulimmobilien“ wurde festgehalten, dass die Firma HEOS Berufsschulen GmbH & Co KG (kurz HEOS) am 28. August 2012 den Zuschlag für Bau und Bewirtschaftung von 14 berufsbildenden Schulen erhielt. Vertragsbeginn war der 1. September 2012. Mit der Firma HEOS Berufsschulen GmbH & Co KG bestehen vertragliche Leistungsbeziehungen über die Übertragung von Bau und Bewirtschaftung (Drs. 20/3591). Die beiden Schulen G7 und G8, deren Fusion zum Sommer 2017 am Standort Sorbenstraße geplant ist, gehören nicht zur HIBB-Tranche, also derjenigen Schulen, die in den Bau und die anschließende Bewirtschaftung durch HEOS fallen. Aufgrund von Mitteln, die bei dem Bau der anderen Schulen aus der HIBB- Tranche eingespart wurden, wurde offensichtlich überlegt, diese Mittel zum Bau der neuen BS 27 (Fusion aus G7 und G8) zu verwenden, obwohl diese nicht zur HIBB-Tranche gehört (Drs. 19/4209). Über diese Entscheidung gibt es keinerlei Transparenz. In der Drs. 20/5317 wird das sogenannte Mieter-Vermieter-Modell mit HEOS geregelt. Die Aufgaben des Immobilienmanagements der Finanzbehörde sollen gemäß Drs. 20/5318 mit Beschlussfassung der Bürgerschaft ab dem 1. Januar 2013 vom zu gründenden Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) wahrgenommen werden. Das LIG ist also in der obigen Situation der Auftraggeber. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Warum und wann wurde die zukünftige BS 27 nachträglich in die HIBB- Tranche aufgenommen? 2. Ist die Aufnahme durch einen Bürgerschaftsbeschluss legitimiert worden ? Wenn ja, wann erfolgte dieser Beschluss? Wenn nein, warum war kein Bürgerschaftsbeschluss notwendig? 3. Hätte die Bürgerschaft zustimmen müssen, dass eine weitere berufliche Schule der HIBB-Tranche zugeschlagen wird und damit auch infolge in die Bewirtschaftung von HEOS als Vermieter übergeht? Drucksache 21/5327 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Verfahren zur Beauftragung der Bauleistungen am Standort Sorbenstraße ist noch nicht abgeschlossen. Die Bürgerschaft hat der Drs. 20/3591 zugestimmt, in der die Öffnungs- und Anpassungsklauseln des ÖPP-Vertrags dargestellt sind. 4. Wie hoch ist die Summe der übrig gebliebenen Gelder aus dem Umbau der HIBB-Tranche? Die Bau- und Sanierungsmaßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Zum bisherigen Mitteleinsatz siehe Drs. 21/3100. 5. Wieso ist durch das LIG ein Bieterverfahren (HEOS und Schulbau Hamburg ) eröffnet worden, obwohl die zukünftige BS 27 nicht zur HIBB- Tranche gehörte, sondern durch Schulbau Hamburg gebaut werden sollte ? Um beiden Dienstleistern eine Beteiligung am Verfahren zu ermöglichen. 6. Hat Schulbau Hamburg an dem Bieterverfahren um den Bau der zukünftigen BS 27 teilgenommen? Wenn nein, warum nicht? Der Senat sieht in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu laufenden Bieter- oder Verhandlungsverfahren Stellung zu nehmen. 7. Ist Schulbau Hamburg aufgefordert worden, sich nicht zu bewerben? Falls ja, wann von wem und warum? Nein. 8. Warum baut – so wie ursprünglich geplant – nicht Schulbau Hamburg die zukünftige BS 27? 9. Wie ist diese Entscheidung zustande gekommen? Siehe Antworten zu 1. bis 3. und zu 5. 10. Wie hoch ist die zur Verfügung stehende beziehungsweise geplante Summe für den Neu/Umbau der zukünftigen BS 27? Siehe Antwort zu 6.