BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5328 21. Wahlperiode 26.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 19.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Warum zerstört Rot-Grün gewachsene Quartiersstrukturen inklusive jahrzehntealter Grünflächen? Am Rimbertweg 19 – 21 in Lokstedt planen die Lehrer-Baugenossenschaft eG und die Baugenossenschaft der Buchbinder eG ein Nachverdichtungsprojekt . Die bisherigen Pläne wurden den Anwohnern auf begrüßenswerte Initiative der Baugenossenschaften und in einem sehr frühen Stadium vorgestellt . Geplant ist, durch den Abriss der alten Garagenbebauung und anschließendem Neubau 80 – 120 Wohnungen zu schaffen. Zu diesem Zweck sollen die Grünflächen zwischen den beiden bestehenden Hochhäusern sowie die insgesamt 52 Garagen- und Stellplätze wegfallen. Vor Ort wird der Umfang des Bauvorhabens ebenso kritisiert wie die Anzahl der Wohneinheiten und die Höhe der einzelnen Baukörper. Auf Nachfrage teilten die Baugenossenschaften mit, dass bisher nur Rahmendaten der Bauvorhaben existieren und detaillierte Pläne im Rahmen eines Architektenwettbewerbs erstellt werden sollen. Diese Pläne sollen dann wiederum, so die Absprache mit dem Bezirksamt, in ein Bauplanverfahren einfließen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Da Lokstedt in diesem Bereich ein reines Wohngebiet ist, ist die zulässige GFZ durch das „Maß der baulichen Nutzung“ der Stadt Hamburg auf 1,2 festgesetzt. Bei der Vorstellung des Konzepts wurde eine mögliche GFZ von bis zu 1,8 angegeben. Welche Absprachen bestehen zwischen der Verwaltung und den Genossenschaften, hier den Bebauungsplan entsprechend deutlich zu verändern? Für die genannte Planung in Lokstedt gibt es bislang noch keinen Bebauungsplanentwurf und keine weitergehenden Absprachen. Die bauliche und auch grünplanerische Entwicklung in dem betreffenden Bereich soll erst durch ein Gutachterverfahren konkretisiert werden. Nach Vorliegen der Ergebnisse werden auch die Einfügung weiterer Bebauung und nachbarschaftliche Belange bewertet. 2. Die von den Baugenossenschaften vorgestellten Planungen sehen eine Anzahl von 80 – 120 Wohnungen vor. In der vom Bezirk Eimsbüttel veröffentlichten Broschüre „Wohnungsbauprogramm 2015/2016 Vorstellung des Entwurfs (Flächen)“, Seite 101, ist lediglich eine Anzahl von 60 – 100 Wohnungen vorgesehen. Wieso weichen die Planungen der Verwaltung hier von denen der Baugenossenschaften ab? Gab es zwischenzeitlich eine Verständigung zu einer Planänderung? Die Angabe der Wohneinheiten im Wohnungsbauprogramm erfolgt aufgrund einer vereinfachten Abschätzung durch das Bezirksamt, wie im Wohnungsbauprogramm ausgeführt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Drucksache 21/5328 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Bei den geplanten viergeschossigen Bauten mit Staffelgeschoss werden die umliegenden Bungalows und Reihenhäusern deutlich überragt und verschattet. Wie bewertet dies der Senat? Siehe Antwort zu 1. 4. Laut Aussage der Genossenschaften soll die geplante Tiefgarage schätzungsweise 90 Stellplätze bieten, nur 38 mehr als im bisherigen Bestand, bei 120 zusätzlichen Wohnungen. Die aktuelle Parkplatzsituation vor Ort ist bereits äußerst kritisch. Die Abschaffung der Stellplatzabgabe als ideologisch getriebene Politik des letzten Senats ist offenbar gescheitert. Seit 2010 ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fahrzeuge deutlich gestiegen. Wie bewertet der Senat seine gescheiterte Umerziehungspolitik vor dem Hintergrund der nun bekannt gewordenen Nachverdichtungspläne? Der Umfang der Stellplätze steht noch nicht fest und wird auch erst im Zuge des vorgesehenen Gutachterverfahrens konkretisiert. Mit der Aufhebung der Stellplatzverpflichtung gemäß der Hamburgischen Bauordnung verfolgt der Senat erfolgreich das Ziel, die Bedingungen für Wohnungsneubau in Hamburg zu verbessern, siehe auch Drs. 20/13635. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 5. Ebenfalls wird eine Überlastung des bereits kaum ausreichenden Angebots an Kita- und Schulplätzen im Quartier befürchtet. Wie bewertet der Senat diese Situation und gedenkt er, im anstehenden Bauplanverfahren hier gegenzusteuern? Regelhaft prüft der Senat im Rahmen von Planungsvorhaben beziehungsweise Bebauungsplanverfahren auch die sozialen Belange, hierzu zählt auch die Ausstattung der sozialen und der schulischen Infrastruktur. 6. Berücksichtigt die Verwaltung bei diesen Bauvorhaben auch die zwei weiteren Bauprojekte im Ansgarweg beziehungsweise im Lohkoppelweg ? Welche zusätzliche Belastung erwartet der Senat durch alle Bauprojekte hinsichtlich des benötigten Parkraums beziehungsweise von wie vielen zusätzlichen Fahrten geht der Senat bei vollständiger Umsetzung pro Tag aus? Die im Wohnungsbauprogramm genannten zwei weiteren Flächen „Lohkoppelweg/ Ansgarweg/Rimbertweg“ mit 10 bis 30 Wohneinheiten und „Lohkoppelweg/nördlich Ansgarweg 9a – 9f“ mit 25 bis 40 Wohneinheiten befinden sich noch in einem frühen Planungsstadium. Für die beiden Flächen liegen noch keine genaueren Untersuchungen zur baulichen Ausgestaltung vor, daher können noch keine Angaben zur Zahl der Garagenplätze und den zusätzlichen Fahrten gemacht werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 7. Durch die geplante Bebauung wird jahrzehntealter Baumbestand im grünen Lokstedt vernichtet. Wie will der Senat dies kompensieren? Sämtliche grünplanerischen Belange sowie ein möglicher Verlust von Bäumen werden im Bebauungsplanverfahren bewertet und Eingriffe gegebenenfalls ausgeglichen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.