BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/533 21. Wahlperiode 26.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 20.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Downgrade der HSH Nordbank durch Ratingagentur Fitch Wie das „Handelsblatt“ am 17. Mai 2015 berichtete, hat die Ratingagentur Fitch angekündigt, das Rating einer Reihe europäischer Banken herunterzustufen . Am Abend des 19. Mai 2015 bestätigte sich dann, dass Fitch das Langfrist -Rating der HSH Nordbank um eine ganze Stufe von „A-“ auf „BBB-“ herabgestuft hat. Besonders beunruhigend ist die kritische Beurteilung des Geschäftsmodells: Die Ratingagentur Fitch kritisiert, dass es im Geschäftsmodell der HSH Nordbank an Nachhaltigkeit fehle. Zudem führe die noch ausstehende Entscheidung im EU-Beihilfeverfahren zu einer höheren Risikobewertung. Hierdurch droht der Bank ein Anstieg der Refinanzierungskosten am Kapitalmarkt und damit mittelbar auch weitere Belastungen für die Steuerzahler von Hamburg und Schleswig-Holstein. Die Länder arbeiten derzeit gemeinsam mit der HSH Nordbank (HSH) an einer nachhaltigen Lösung im EU-Beihilfeverfahren. Der Senat unterstützt in diesem Zusammenhang auch eine Umstrukturierung der Garantie, Portfoliobereinigungen sowie andere Maßnahmen zur Stärkung der Kapitalbasis, die dazu dienen, die Bank in einem anspruchsvollen Markt- und Wettbewerbsumfeld dauerhaft erfolgreich auszurichten und ihr zu ermöglichen, das eingesetzte Kapital zu sichern und darauf eine angemessene Rendite zu erwirtschaften. Damit können auch die für die Refinanzierung der Bank bedeutsamen Langfristratings stabilisiert und Verbesserungen bei den Einzelratings der Bank erreicht werden. Bank und Länder erörtern mit der Europäischen Kommission derzeit Maßnahmen, die hierfür erforderlich und geeignet sind. Ein Abschluss des EU-Beihilfeverfahrens wird seitens der Bank und der Länder zügig angestrebt, liegt aber in der Zuständigkeit und Verantwortung der EU-Kommission. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HSH wie folgt: Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Auswirkungen hat die Herabstufung der HSH Nordbank auf ihre Refinanzierungskosten? 2. Welche Auswirkungen hat die Herabstufung auf das erwartete Ergebnis der Bank in den Jahren 2015, 2016 und 2017? 3. In welchem Gesamtumfang sind Refinanzierungsgeschäfte beziehungsweise Einlagen der HSH Nordbank an ein bestimmtes Rating gebunden? Drucksache 21/533 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In welchem Umfang droht hier durch die Herabstufung ein Abzug von Kapital aus der Bank1? 4. In welchem Gesamtumfang sind Assets der Bank beziehungsweise deren Konditionen an ein bestimmtes Rating der HSH Nordbank gebunden ? a. In welchem Umfang müssen Kreditverträge und/oder andere Assets aufgrund der Herabstufung neu verhandelt werden? b. In welchem Umfang haben Kunden ihrerseits gegebenenfalls außerordentliche Kündigungs-/Ablösungsrechte? 5. Welche Auswirkungen hat die Herabstufung der HSH Nordbank voraussichtlich auf die Inanspruchnahme des durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) und Schleswig-Holstein gewährten Zweitverlustgarantierahmens ? a. Erhöhen oder senken die Herabstufung beziehungsweise ihre Folgewirkungen die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme? b. Wird die bislang geplante Inanspruchnahme sich durch die Herabstufung beziehungsweise ihre Folgewirkungen erhöhen? Wenn ja, in etwa welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Die HSH hat hierzu mitgeteilt, dass für Investoren in der Regel das niedrigste Rating des Emittenten bei sämtlichen Ratingagenturen entscheidend sei. Die Situation habe sich für die Bank mit dem Rating von Moody’s seit März 2015 daher nicht geändert. Die Ratings von Moody’s und Fitch liegen weiterhin im Investment Grade. Insofern erwarte die HSH keine wesentlichen Auswirkungen auf ihre Refinanzierungskosten. Die Inanspruchnahme der Garantie der Länder hängt von der Entwicklung der Kredite, Wertpapiere und sonstiger Engagements ab, die dem entsprechenden Referenzportfolio zum Stichtag 31. März 2009 zugeordnet wurden (siehe Drs. 19/2428). Sie ändert sich durch Entscheidungen von Ratingagenturen insofern unmittelbar nicht. Im Übrigen handelt es sich bei den erfragten Informationen um Gegenstände des operativen Geschäfts. Weitergehende Auskünfte hat die Bank nicht erteilt, da es sich bei den erfragten Einzelheiten um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 93 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz handele. 6. Ist die Herabstufung mit einer kritischen Beurteilung der Geschäftspolitik respektive des Geschäftsmodells der Bank verbunden? a. Wenn ja, inwiefern? b. Welche weiteren Gründe wurden für die Herabstufung angeführt? 7. Welche Maßnahmen ergreifen Senat und HSH Nordbank, um das Rating und somit die Kreditwürdigkeit der Bank wieder zu verbessern? In welchem Zeitraum wird eine Verbesserung des Ratings angestrebt? Nach Angaben der HSH beziehen sich die Bewertungen der Ratingagenturen nicht isoliert auf das Geschäftsmodell der Kernbank, sondern auf die Gesamtbank, die durch große Altlasten (vor allem im Bereich Shipping) und hohe Garantiegebühren belastet ist. Die aktuellen Ratingentscheidungen berücksichtigten insbesondere die Unterstützung der Banken durch die jeweiligen Staaten vor dem Hintergrund der Einführung einer neuen EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und eines einheitlichen europäischen Bankenabwicklungsmechanismus. In diesem Zusammenhang habe Fitch auch andere Landes- und Geschäftsbanken herabgestuft. Eine Besonderheit der HSH stelle aus Sicht der Ratingagenturen das offene EU-Beihilfeverfahren dar. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 1 Vergleiche Drs. 20/2789.