BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5334 21. Wahlperiode 26.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 19.07.16 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende Juni 2016? (II) Da in Drs. 21/5124 noch nicht alle Informationen zur Beantwortung aller Fragen vorlagen, hier nun die Fragen erneut. Wir fragen den Senat: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende Juni 2016 in Hamburg ? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf ? Die statistischen Angaben ergeben sich aus den folgenden Übersichten: GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 19.414 nach § 22 Satz 1 AufenthG 39 nach § 22 Satz 2 AufenthG 76 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.667 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 482 nach § 23a AufenthG 161 nach § 24 AufenthG 3 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 246 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 7.644 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 564 nach § 25 Abs. 3 AufenthG 2.981 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 1.000 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 568 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 3.807 nach § 25 Absatz 4b AufenthG 2 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 143 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 17 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 14 Niederlassungserlaubnis 7.558 nach § 26 Abs. 3 AufenthG 3.683 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.875 Aufenthaltsgestattung 15.475 Drucksache 21/5334 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 5.294 Summe der Flüchtlinge 47.741 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Syrien 5.378 Afghanistan 5.143 Iran 1.072 Eritrea 813 Irak 692 Serbien 574 Ghana 494 Russische Föderation 472 Türkei 406 Montenegro 325 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 2.068 Iran 1.393 Türkei 762 Bosnien und Herzegowina 472 Serbien 309 Togo 256 Kosovo 232 Irak 224 Russische Föderation 181 Mazedonien 129 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 5.879 Syrien 2.939 Irak 2.072 Iran 1.083 Russische Föderation 654 Eritrea 632 Albanien 375 Somalia 359 Ägypten 203 Mazedonien 149 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 554 Serbien 363 Ägypten 326 Syrien 307 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5334 3 Herkunftsland Zahl der Personen Montenegro 307 Ghana 296 Russische Föderation 293 Mazedonien 246 Kosovo 236 Albanien 213 Die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Türkei 121 Mazedonien 119 Polen1 110 Serbien 94 Albanien 92 Afghanistan 69 Iran 60 Ghana 56 Kosovo 43 Russische Föderation 33 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 30.06.2016 Die Statistik des AZR differenziert nicht nach etwaigem Unterbringungsbedarf. Zum Unterbringungsbedarf am 30. Juni 2016 siehe die Angaben zu den Belegungszahlen in Drs. 21/5124. Zur Ermittlung des Unterbringungsbedarfs siehe Drs. 21/3073. 2. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende Juni 2016 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Dem Ausländerzentralregister (AZR) können nur Angaben zum Geschlecht oder zum Alter unabhängig voneinander entnommen werden. Eine Korrelation („volljährige weibliche beziehungsweise männliche Personen“) ist anhand der vorliegenden AZR-Daten nicht möglich. Die ermittelbaren Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.A. Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 11.732 7.650 32 4.228 15.185 1 Niederlassungserlaubnis 4.601 2.955 2 490 7.068 - Aufenthaltsgestattung 10.287 5.157 31 4.946 10.528 1 Duldung 3.602 1.677 15 2.053 3.241 - (Quelle: AZR, Stand: 30.06.2016) Rückführungen/Ausreisen 3. a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im Juni 2016 in Hamburg auf? 1 Im AZR noch enthalten, vor dem Hintergrund des EU-Beitritts Polens werden diese Zahlen noch zu bereinigen sein. Drucksache 21/5334 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich nach dem AZR (Stand: 30.06.2016) auf 6.747 Personen. b) Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland wurden aus welchem Grund geduldet? Bitte die große Gruppe der „sonstigen Gründe“ aufschlüsseln. Die Teilmenge der Ausreisepflichtigen im geduldeten Aufenthalt zum Stand 30. Juni 2016 sowie die Aufteilung auf die Hauptherkunftsländer sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungssachverhalte nach Aufenth G ge sa m t A fg ha ni st an Se rb ie n Ä gy pt en Sy rie n M on te ne gr o G ha na R us si sc he F öd er at io n M az ed on ie n K os ov o A lb an ie n Duldung nach § 60a (alt) 26 3 1 2 - - 3 - 1 - - Duldung nach § 60a Abs. 1 11 2 - 1 2 - 1 - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (gültig bis 05.09.2013) 18 - 1 - - 2 - - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus sonstigen Gründen) 3.471 482 299 153 275 233 183 164 209 170 193 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern ) 165 5 18 7 1 10 44 1 6 7 - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen fehlender Reisedokumente) 1.557 58 43 163 29 62 58 126 29 55 16 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus medizinischen Gründen) 19 4 1 - - - 4 - - - 4 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 4 - - - - - - - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 21 - - - - - 3 - 1 4 - Duldung nach § 60a Abs. 2b 2 - - - - - - 2 - - - Gesamt 5.294 554 363 326 307 307 296 293 246 236 213 (Quelle: AZR, Stichtag: 30.06.2016) Im Übrigen siehe Drs. 21/3070.