BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5335 21. Wahlperiode 26.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 19.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Will der Senat überhaupt das Monopol von f & w als Betreiber von Folgeunterkünften beenden? Aufgrund massiv gestiegener Flüchtlingszahlen sah sich der Senat 2015 gezwungen, die Monopolstellung von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) als Betreiber von Erstunterkünften aufzuweichen und auch andere Träger zuzulassen. Im Bereich der Folgeunterkünfte ist f & w bisher allerdings immer noch als einziger Betreiber zugelassen, dabei gewinnen diese immer mehr an Bedeutung. Inzwischen gibt es bereits über 100 Folgeunterkünfte, doch es sind noch viel zu wenig. Über 10.000 Personen der Ende Juni 11.980 in Erstunterkünften lebenden Flüchtlinge wohnen dort bereits länger als sechs Monate und müssten dem Gesetz nach in Folgeunterkünfte ziehen. Anstelle jetzt schnell auch andere Betreiber an der wichtigen Aufgabe zu beteiligen, wie es bei den Erstunterkünften der Fall war, zögert der Senat allerdings und schreibt in Drs. 21/5109: „Im Rahmen einer Pilotierung wird eine nationale Ausschreibung… über die Vergabe öffentlicher Aufträge des Betriebs der geplanten öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringung Am Aschenland II im Bezirk Harburg geplant. Darüber hinaus wird zurzeit geprüft, inwieweit über das Pilotprojekt hinaus auch andere Betreiber möglich und sinnvoll sind.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Argumente weisen als Sicht des Senats darauf hin, dass eine Beteiligung anderer Betreiber im Bereich der Folgeunterkünfte nicht „möglich“ sein könnte? 2. Wieso könnte sich die Beteiligung anderer Betreiber als nicht „sinnvoll“ darstellen? Bitte die entsprechenden Argumente, die gegen eine Beteiligung sprechen, anführen und kurz begründen. 3. Sieht der Senat auch Vorteile einer Beteiligung anderer Betreiber? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 4. Wieso hat der Senat bei den Erstunterkünften zeitnah andere Betreiber neben f & w zugelassen, zögert aber, den Betrieb von Folgeunterkünften für andere Träger schnell zu öffnen, obwohl auch hier derzeit dringend neue Einrichtungen benötigt werden? 5. In der von Andreas Dressel und Anjes Tjarks abgeschlossenen Einigung mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ heißt es: „Der Betrieb von Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünften soll nicht ausschließlich durch städtische Gesellschaften wie Fördern und Wohnen geschehen. Vielmehr sollten im Rahmen rechtskonformer, möglichst Drucksache 21/5335 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zügiger Vergabeverfahren auch erfahrene und anerkannte Hilfsorganisationen , wie z.B. ASB, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter oder Malteser, die Möglichkeit erhalten, den Betrieb von Einrichtungen übernehmen können.“ Dieser Absatz, der etwa zeitgleich mit der Senatsantwort auf Drs. 21/5109 erfolgt ist, verkündet jedoch eine ganz andere Absicht. a) Wie erklärt der Senat die unterschiedlichen Aussagen? b) Wie gedenkt er zu wann die zitierte Zusage der Einigung umzusetzen ? c) Ist geplant, künftig den Betrieb aller Folgeunterkünfte zügig auszuschreiben ? d) Sind bereits Vergabeverfahren in Planung? Wenn ja, für welche Standorte zu wann? Wenn nein, warum nicht? Die Vor- und Nachteile sowie die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Vergabe des Betriebs von öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringungen an andere Betreiber als f & w werden von den zuständigen Behörden geprüft. Wie in der Drs. 21/5109 dargestellt, wird derzeit als Pilotvorhaben der Betrieb der Folgeunterkunft „Am Aschenland II“ im Bezirk Harburg ausgeschrieben. Die weitere Prüfung erfolgt im Übrigen auf der Grundlage der Einigung mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ mit dem Ziel, Dritte bei der Vergabe des Betriebs von Folgeunterkünften einzubeziehen. Für Erstaufnahmereinrichtungen wurden andere Betreiber neben f & w beauftragt, siehe Drs. 21/2312.