BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5336 21. Wahlperiode 26.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 19.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Unterbringung auf der Aue Hagendeel – Was bedeutet die Einigung für die Anwohner im Überschwemmungsgebiet? Der Senat rühmt sich, durch den Konsens mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ die Stadt vor einer noch tieferen Spaltung in der Flüchtlingspolitik bewahrt zu haben. In der dazugehörigen Drs. 21/5252 werden die Unterkünfte in Lokstedt, Niendorf und Schnelsen jedoch kaum erwähnt. Insbesondere der umstrittene Standort Hagendeel bekommt zwar eine vollständige Bestandsgarantie, wird jedoch im Weiteren kein einziges Mal angesprochen . In Anbetracht der allgemeingültigen „300er-Regel“ scheinen die hier geplanten Baumaßnahmen jedoch noch fragwürdiger als bisher. Im Rahmen der bisherigen Planung sollen auf beiden Baufeldern Plätze für insgesamt circa 600 Menschen entstehen. Laut Vereinbarung ist aber ab dem 31.12.2019 nur noch eine Belegung mit bis zu 300 Menschen je Standort gestattet. Eine Nutzung kann je nach Fertigstellung also nur zwei bis drei Jahre erfolgen. Dafür scheint der Kostenaufwand, gerade im Hinblick auf die schwierige und teure Gründung der Gebäude, immens hoch zu sein. Gerade in diesem Zusammenhang ist es unverständlich, dass eine Bestandsgarantie für beide Baufelder gegeben wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sollen tatsächlich beide Baufelder der Unterkunft am Hagendeel wie geplant bebaut werden? Die Planung der Bebauung beider Baufelder am Hagendeel wird weiter verfolgt, da weiterhin ein dringender Bedarf an zusätzlichen Plätzen in Einrichtungen der öffentlich -rechtlichen Folgeunterbringung (örU) besteht. 2. Für welchen Zeitraum plant der Senat die Unterkunft Hagendeel in welchem Umfang zu nutzen? Wenn beide Baufelder tatsächlich genutzt werden, wie plant der Senat den Rückbau, um zum 31.12.2019 hier nur noch 300 Personen unterzubringen? Die Nutzung der Unterkunft ist für einen Zeitraum von zehn Jahren mit Verlängerungsoption um jeweils fünf Jahre geplant. Derzeit wird geprüft, wie die mit der Volksinitiative getroffenen Vereinbarungen aus dem Bürgervertrag Eimsbüttel Auswirkungen auf die Planungen des Standortes haben und die durchschnittliche Anzahl von 300 Plätzen erreicht werden kann. 3. Welche Kosten werden jeweils durch die Bebauung der Baufelder und die notwendigen Um- und Rückbaumaßnahmen zum 31.12.2019 entstehen ? Drucksache 21/5336 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die geplante Realisierung der Baumaßnahmen auf den Baufeldern A und B ist mit einer Summe von circa 9,8 Millionen Euro und circa 8,3 Millionen Euro veranschlagt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Mit welchen Personengruppen plant der Senat die Unterkunft Hagendeel zu belegen? In den letzten Drucksachen zum Thema war nur noch von „wohnraumbedürftigen Personen“ die Rede. Sind hiermit ausschließlich Flüchtlinge gemeint? Die konkrete Zusammensetzung der Belegung entscheidet sich anhand der Bedarfe zum Zeitpunkt des Belegungsbeginns. Bisher ist geplant, Personen aus dem gesamten Kreis der Berechtigten dort unterzubringen. Dies betrifft sowohl Wohnungslose als auch schutzsuchende Personen. 5. Den Medien war zu entnehmen, dass in der Unterkunft an der Schmiedekoppel teilweise Container für die Unterbringung der Kleiderkammer genutzt werden. Laut bisheriger Senatsaussagen sollten diese aber eigentlich Platz für Geflüchtete bieten, die derzeit teilweise noch in Baumärkten und anderen prekären Unterkünften leben müssen. Findet diese Zweckentfremdung tatsächlich statt? Und wenn ja, beabsichtigt der Senat, hier Abhilfe zu schaffen, damit der teilweise dringend benötigte Wohnraum auch entsprechend genutzt werden kann? Zur Unterbringung der Kleiderkammer wird ein Modul genutzt, das bisher für die Unterbringung von Verwaltung und Bewohnern hergerichtet war. Die Entscheidung erfolgte vor dem Hintergrund der erforderlichen Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohnern mit Bekleidung und Gegenständen des täglichen Bedarfs und der geplanten Platzreduzierungen.