BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/534 21. Wahlperiode 26.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 20.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Werberechtsverträge – Was hat der Senat vereinbart und was bedeutet das für die Einnahmen der Stadt? Dem Transparenzportal ist zu entnehmen, dass der vorherige Senat offenbar einem Vergleich zur Beendigung des Rechtsstreits im Zusammenhang mit den abgeschlossenen Werberechtsverträgen zugestimmt hat. Ich frage den Senat: Mit dem Vergleich hat die Freie- und Hansestadt Hamburg (FHH) die Einnahmen aufgrund der Werberechtsverträge überwiegend gesichert. Die aufgrund des Vergleichs zu tragenden Kosten machen nur einen geringen Prozentsatz der Gesamteinnahmen aus. Risiken aus mehreren anhängigen Gerichtsverfahren mit möglicherweise langwierigen nachfolgenden Auseinandersetzungen konnten vermieden und der Aufwand für die Bezirksämter beim Streit um einzelne Standorte für Werbeträger reduziert werden . Darüber hinaus wurde die Grundlage für eine konstruktive Weiterentwicklung der Außenwerbung entsprechend dem technischen Fortschritt geschaffen und auch die Perspektive für die Neuausschreibung der Verträge für die Zeit nach dem Vertragsablauf gewahrt. 1. Wurden die Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die 2009 abgeschlossenen Werberechtsverträge durch Vergleich beendet? Wenn nein, wie ist derzeit der Verfahrensstand? Ja. 2. Wann hat der Senat einem Vergleich mit welchen wesentlichen Inhalten zugestimmt? Am 27. Januar 2015. Die wesentlichen Inhalte des Vergleichs sind:  Die Zahlung der ausstehenden Entgelte zuzüglich Zinsen für die Jahre 2009 bis 2014 durch den Vertragspartner und die ungeminderte Zahlung ab 2015;  die Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 3 Millionen Euro durch die FHH an den Vertragspartner;  die Rücknahme der gegen die FHH und den weiteren Vertragspartner erhobenen kartellrechtlichen Klage sowie der Verzicht auf die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen bei einmaliger Zahlung von 4 Millionen Euro durch die FHH, woran sich der andere Vertragspartner beteiligt;  die Verschiebung des Fälligkeitstermins für die jährlichen Garantiezahlungen vom 15. Januar auf den 1. April beziehungsweise 1. Oktober des laufenden Jahres; Drucksache 21/534 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2  die Senkung der vertraglichen zulässigen Zahl hinterleuchteter Großwerbeanlagen von 140 auf den damaligen Stand von 132 Anlagen bei entsprechender Neuberechnung der geschuldeten Entgeltzahlungen;  die Senkung der Standortzahl für hinterleuchtete Säulen von 900 auf 850 bei Neuberechnung der Entgeltzahlungen unter teilweiser Anrechnung auf die zur Klagrücknahme gezahlte Summe;  der Abschluss einer Vereinbarung über die Ausstattung bestehender Werbeanlagen mit digitalisierten Ansichtsflächen;  die Abgeltung aller bis zum Vergleichsschluss entstandenen gegenseitigen Streitigkeiten , Ansprüche, Forderungen und Verbindlichkeiten aufgrund der Verträge. 3. Welche genauen Auswirkungen auf den Haushalt im Jahr 2015 sowie in den folgenden Jahren hat der Vergleich? Die vor Vergleichsabschluss bestehenden Forderungen in Höhe von 30.135.703,92 Euro wurden aufgrund des Vergleichs um 5.135.248,28 Euro reduziert. Dadurch entstand periodenfremder Aufwand in Höhe von 5.135.248,28 Euro, der in der Produktgruppe 269.01 „Übergeordnete Verkehrsangelegenheiten, -entwicklung, Mobilität“ gedeckt wird. Die Erlöse aufgrund der Verträge werden sich nach dem Vergleich in den Jahren ab 2016 für die Restlaufzeit bis 2023 um durchschnittlich 611.305,80 Euro jährlich verringern. 4. Wie hoch waren die Einnahmeausfälle in den letzten Jahren aus der reduzierten Entgeltzahlung seitens der Vertragspartner an die Stadt? Rund 5 Millionen Euro jährlich. 5. In welcher Höhe, für welchen Zeitraum und wann werden beziehungsweise wurden im Zuge des Vergleichs Nachzahlungen für ausstehende Entgelte an die Stadt geleistet? Die Zahlungen sind im Februar 2015 geleistet worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 6. In welcher Höhe sind derzeit jährliche Einnahmen aus den Werberechtsverträgen im Haushaltsplan und in der Finanzplanung eingeplant? Welche Änderungen beziehungsweise Mehr- oder Mindererlöse ergeben sich durch den Vergleich? Im Haushaltsplan 2015/2016 sind im Einzelplan 7 in der Produktgruppe 269.01 „Übergeordnete Verkehrsangelegenheiten, -entwicklung, Mobilität“ Erlöse in Höhe von rund 31,8 Millionen Euro0 in 2015 und rund 32,7 Millionen Euro in 2016 veranschlagt. Die konkrete Aufschlüsselung der Erlöse für die Jahre 2017 fortfolgende erfolgt mit dem Voranschlag 2017/2018. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 7. Wie, wann und durch wen wurde im Einzelnen die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Vergleichs gemäß § 61LHO analysiert und bewertet ? Im Dezember 2014 durch die zuständige Behörde. 8. Welche Regelungen wurden in Bezug auf die Anzahl, die Ausstattung, konkrete Standorte und das Verfahren zur Aufstellung von Werbeanlagen in diesem Zusammenhang im Einzelnen getroffen? Die Anzahl der auf Staatsgrund der FHH zulässigen hinterleuchteten Großwerbeanlagen wurde von 140 auf die Anzahl der damalig bestehenden Anlagen (132) reduziert. Die maximale Standortzahl für hinterleuchtete Säulen wurde von 900 auf 850 reduziert . Den beiden Vertragspartnerinnen ist nach den Werberechtsverträgen das grundsätzliche Recht eingeräumt worden, bestehende, genehmigte Werbeanlagen mit digitalen Displays auszustatten. Hierbei sind zur Erteilung der in jedem Einzelfall erforderlichen Genehmigung durch die Bezirksämter die bestehenden Vorgaben für den Betrieb digitaler Werbeanlagen weiter konkretisiert worden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/534 3 Dies betrifft insbesondere folgendes: Die Umrüstung von Standorten in der Innenstadt muss zuvor durch die zuständige Behörde gebilligt werden. Es werden maximale Lichtstärken zur Nachtzeit innerhalb und außerhalb der Innenstadt vorgegeben, es sei denn, der konkrete Standort erfordert eine geringere Beleuchtungsstärke. Der Bildwechsel darf nicht in geringeren Abständen als zehn Sekunden und muss ruhig und kontrastarm erfolgen. Das Abspielen von Filmen ist ausgeschlossen, bewegte Sequenzen bedürfen der Zulassung im Einzelfall. Anlagen mit digitalen Displays sind ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien zu versorgen. Mit dem Vergleichsschluss ist die Ausstattung bereits bestehender Werbestandorte mit digitalen Displays unter Einhaltung dieser Maßgaben gebilligt worden. Im Übrigen siehe Anlagen 1 und 2. Drucksache 21/534 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 DSM Digitalisierungsanträge hinterleuchtete Säulen  Jungfernstieg/Ballindamm, M-S-4820  Glockengießerwall/Steintordamm vor Hbf, M-S-8313  Glockengießerwall v. Hbf Eingang links, M-S-4434  Valentinskamp ggü Dammtorstr, M-S-4810,  Glockengießerwall/Spitalerstr., M-S-9074,  Spitaler Str. 10, M-S-9090,  Spitaler Str. vor Barkhof, M-S-4640,  Mönckebergstr./Bergstr., M-S-9081,  Steintorwall/Mönckebergstr. M-S-8603,  Mönckebergstr. ggü. 11, M-S-9082,  Mönckebergstr./Barkhof, M-S-9075,  Bergstr. 16, M-S-9070,  Mönckebergstr. 16, vor Karstadt Sport, M-S-4735 Digitalisierungsanträge Mega-Light-Boards  St. Pauli Hafenstr., Höhe Hotel Hafen Hamburg, M-ML-4731,  Millerntordamm gg Holstenwall, M-ML-4222,  Steintorwall/Steintordamm, M/BA/03037/2006,  Dammtordamm/Marseiller Str., M-ML-9128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/534 5 Anlage 2 534ska_Text 534ska_Anlage2