BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5341 21. Wahlperiode 26.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 19.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Zentrum Holzwirtschaft (IV) – Senat lässt Fragen unbeantwortet! In der Schriftlichen Kleine Anfrage Drs. 21/5178 zum neuesten Stand beziehungsweise zum eventuellen Scheitern der Gespräche zur Rettung des Zentrums Holzwirtschaft lässt der Senat einige Fragen unbeantwortet, deren Beantwortung nicht ein Scheitern der Gespräche „voraussetzen“. Diese Fragen müssen nun erneut gestellt werden, da diese Fragen auch bei Fortsetzung der Gespräche hätten beantwortet werden können. Denn dass der Deutsche Holzwirtschaftsrat (DHWR) am 5. Juli 2016 die Gespräche mit der Universität Hamburg zur Rettung des Zentrums Holzwirtschaft für gescheitert erklärte, ist zum einen als Äußerung in der Welt, entbindet den Senat zum anderen aber nicht aus seiner Verantwortung, Kleine Anfragen an den Senat inhaltlich zu beantworten, auch wenn er bezüglich des Scheiterns der Gespräche zu einer anderen Auffassung gelangt. Mehrere Urteile des Hamburgischen Verfassungsgerichts (HVerfG) (etwa HVerfG 6/12 – verkündet am 28.11.2013, HVerfG 1/13 – verkündet am 28.11.2013, HVerfG 1/10 – verkündet am 21.12.2010) verweisen in diesem Zusammenhang auf das Recht der Abgeordneten auf die umfangreiche Beantwortung ihrer Schriftlichen Kleinen Anfragen nach Artikel 25 Absatz 1 und 3 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV). Aufgrund der akuten Sparzwänge der Universität Hamburg sollen, so der aktuelle Stand laut DHWR, von den sieben Professuren am Zentrum nur noch zwei übrigbleiben, die durch zwei Stiftungsprofessuren ergänzt werden sollen. Zum einen würde dies bedeuten, dass am Zentrum Holzwirtschaft nur noch ein Rumpfbetrieb an Forschung und Lehre stattfinden könnte, der dem exzellenten Ruf des Zentrums kaum mehr gerecht werden kann. Eine fundierte Ausbildung der Studenten fände kaum noch im gewohnten Maße statt. Zudem sollen die Holzwirte im Bachelor, so der DHWR; zukünftig nur noch einen Abschluss im Fach Biologie/Bioressourcen erreichen können, bevor sie erst im Master einen Studiengang Wood Science absolvieren könnten. Darüber hinaus sollen Stiftungsprofessuren laut Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft (vergleiche „Stiftungsprofessuren in Deutschland“, 2009, Seite 16) grundsätzlich nur dazu dienen, neue Forschungsgebiete zu etablieren und nicht Finanzierungslücken zu schließen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: 1. Mit welchen Zielvorstellungen hat die Senatorin an den bisher geführten Gesprächen teilgenommen? Hat sie überhaupt an diesen Gesprächen teilgenommen? Drucksache 21/5341 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein: Warum nicht und wer hat stattdessen und mit welchen Zielvorstellungen an den Gesprächen teilgenommen? a. Wie bewertet die Senatorin beziehungsweise die zuständige Behörde vor dem Hintergrund der stattgefundenen Gespräche und der eigenen Ziele die Ankündigung des DHWR, die Gespräche seien gescheitert? b. Wie bewertet die Senatorin beziehungsweise die zuständige Behörde vor dem Hintergrund der stattgefundenen Gespräche und der eigenen Ziele die durch den DHWR (siehe oben) skizzierten Ergebnisse der Gespräche? Und inwieweit entsprechen diese skizzierten Ergebnisse den bisher getroffenen Vereinbarungen? c. Wie bewertet die Senatorin beziehungsweise die zuständige Behörde vor dem Hintergrund der stattgefundenen Gespräche und der eigenen Ziele vor allem die Streichung der Professuren von sieben auf zwei am Zentrum Holzwirtschaft? d. Wie bewertet die Senatorin beziehungsweise die zuständige Behörde vor dem Hintergrund der stattgefundenen Gespräche und der eigenen Ziele den möglichen Erwerb eines ersten Hochschulabschlusses für angehende Holzwirtschaftler im Fach Biologie/Bioressourcen ? e. Wie bewertet die Senatorin beziehungsweise die zuständige Behörde vor dem Hintergrund der stattgefundenen Gespräche und der eigenen Ziele die Zweckentfremdung von zwei Stiftungsprofessuren für den zusammengeschrumpften Lehr- und Forschungsbetrieb am Zentrum Holzwirtschaft, ohne dass dadurch – wie ursprünglich gedacht – neue und innovative Forschungsfelder erschlossen werden ? f. Wer wird diese beiden Stiftungsprofessuren zu welchen Bedingungen finanzieren? Zusätzlich zu den unter 1. a. bis 1. f. erneut gestellten Fragen, frage ich den Senat: 2. In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage 21/5178 erklärt der Senat, die Gespräche würden konstruktiv weitergeführt. Dabei werde „auf der Grundlage dieses Konzepts für einen Studiengang eine Zusammenarbeit im Zentrum für Holzwirtschaft weiterentwickelt und beraten, wie eine Beteiligung der deutschen Holzwirtschaft möglich“ sei. Meint der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit der Formulierung „dieses Konzept“ das durch den DHWR skizzierte Konzept (siehe oben) oder beinhaltet dieses Konzept weitere Eckpunkte? Wenn nein: Welche anderen Eckpunkte beinhaltet dieses Konzept? Wenn ja: Welche weiteren Eckpunkte beinhaltet dieses erwähnte Konzept ? a. Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund der bisherigen Gespräche und seiner eigenen Zielvorstellungen die Eckpunkte des zurzeit gültigen Konzepts? b. Wie beurteilen die Universität Hamburg, das Zentrum Holwirtschaft, das Thünen-Institut und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Eckpunkte des zurzeit gültigen Konzepts? c. Gab es vonseiten der Universität Hamburg, des Zentrums Holwirtschaft , des Thünen-Instituts und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft während der Gespräche Kritik oder Vorbehalte an den zurzeit gültigen Eckpunkten des Konzepts? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5341 3 Wenn ja: welche? d. Und wenn es Kritikpunkte oder Vorbehalte vonseiten der der Universität Hamburg, des Zentrums Holwirtschaft, des Thünen-Instituts und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft während der Gespräche an den zurzeit gültigen Eckpunkten des Konzepts gibt: Welchen anderen möglichen Kompromiss beziehungsweise welche andere Lösung zum Erhalt des Zentrums Holzwirtschaft außer der oben skizzierten sieht die Senatorin beziehungsweise die zuständige Behörde? Und wie beziehungsweise auf welche Art und Weise und in welchem Zeitablauf möchte die Senatorin diese Lösung erreichen? Es ist nach wie vor ein gemeinsames Anliegen der betroffenen Einrichtungen, des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, des Thünen-Instituts, der Universität Hamburg und der zuständigen Behörde, einen Weg zu finden, die gute Arbeit der Lehre und Forschung im Bereich Holzwirtschaft am Standort fortzusetzen. Hierzu soll gemeinsam ein zukunftsfähiges Konzept entwickelt werden. Die konstruktiven Gespräche zwischen den Beteiligten – an denen auch die Leitung der zuständigen Behörde teilgenommen hat – dauern an. Das nächste Gespräch ist für den September geplant. Den Gesprächen liegt ursprünglich ein Konzept der Universität Hamburg zugrunde, das im Gespräch zwischen den Beteiligten weiter entwickelt worden ist. Im letzten Termin am 29. Juni 2016 sind zudem weitere Fragen definiert worden, welche die einzelnen Gesprächspartner bis zum nächsten September klären wollen. Das in der Pressemitteilung des DHWR zitierte Konzept entspricht daher nicht dem aktuellen Stand der Verhandlungen. Die zuständige Behörde strebt eine schnellstmögliche Einigung an und wird die Einzelheiten dazu nach Abschluss der Verhandlungen vorstellen . Vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche sieht die zuständige Behörde von Stellungnahmen, die Gegenstand der Gespräche sind, ab. Darüber hinaus sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, Presseäußerungen Dritter, die an den Gesprächen nicht teilgenommen haben, zu kommentieren. Im Übrigen siehe Drs. 21/5178, Drs. 21/3718 und Drs. 21/3257.