BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5343 21. Wahlperiode 26.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 19.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Belegung der ZEA Fiersbarg inzwischen weiter vorangeschritten? Aufbauend auf die Drs. 21/4879 vom 21. Juni 2016 ergeben sich einige weitere Fragen. Als Stichtag soll der 15. Juli 2016 gewählt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Personen sind dort zurzeit untergebracht? 2. Wie viele davon sind erwachsene Männer, erwachsene Frauen, wie viele davon Kinder (Anteil Jungs, Mädchen)? Wie ist die Altersstruktur (Jüngste /r, Älteste/r, Durchschnittsalter)? Geschlecht davon Erwachsene davon Kinder Gesamt Männlich 38 24 62 Weiblich 20 4 24 Gesamt 58 28 86 Altersstruktur Jüngste/r Bewohner/in Älteste/r Bewohner/in Mittelwert Alter (in Jahren) 1 Monat 74 Jahre 24 Jahre 3. Wie viele davon sind Familien, wie viele alleinstehend? Es sind 33 Personen alleinstehend und 53 Personen als Familien untergebracht. Der zugrunde gelegte Familienbegriff beinhaltet die Angaben der Betroffenen zu Angehörigen und begrenzt sich nicht auf den engen Familienbegriff bestehend aus Eltern und Kindern. 4. Aus welchen Ländern kommen sie? Herkunftsland Anzahl Personen Syrien 54 Irak 20 Eritrea 6 Iran, Islamische Republik 3 Afghanistan 2 Sonstige asiatische Staaten 1 5. Aus welchen Unterkünften kommen sie? Es wurden Personen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen Rugenbarg und Behrmannsplatz in die EA Fiersbarg verlegt. Die Verlegungen erfolgten auf Wunsch von Asylsuchenden beziehungsweise bevor das Belegungskonzept durch den Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge erarbeitet wurde. Im Übrigen siehe Drs. 21/4879. 6. Wie viele sind Neuankömmlinge? Drucksache 21/5343 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Direkt aus dem Ankunftszentrum Rahlstedt wurde eine Person in der EA Fiersbarg untergebracht. 7. Welchen Aufenthaltsstatus haben sie? Der Aufenthaltsstatus der dort untergebrachten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen (Stand: 21. Juli 2016): Aufenthaltsstatus Anzahl Personen Aufenthaltserlaubnis aus politischen, völkerrechtlichen oder humanitären Gründen (§§ 22 ff. Aufenthaltsgesetz - AufenthG) 60 Aufenthaltsgestattung (§ 55 Asylgesetz - AsylG) 17 Flüchtlingseigenschaft zuerkannt (aber noch kein Aufenthaltstitel ausgestellt) (§ 3 AsylG) 6 noch nicht ausländerrechtlich erfasst (Neugeborene ) 2 Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter (aber noch kein Aufenthaltstitel ausgestellt ) ( § 4 AsylG) 1 8. Sind schon Umverteilungen vorgenommen worden in Folgeunterkünfte, öffentlich-rechtliche Unterbringungen, Abschiebungen, Transfer in andere Bundesländer? Wenn ja wie viele? Wenn nein, wie schnell ist das zu erwarten? Bisher sind zwei Personen aus sonstigen Gründen ausgezogen. Sonstige Gründe sind beispielsweise Umzüge zu Verwandten in eigenen Wohnraum, Umverteilung in andere Bundesländer und unbekannte Auszüge. 9. Gab es bis zum Stichtag 15. Juli 2016 Menschen, die die Unterkunft nicht beziehen wollten? Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen? Eine Familie, bestehend aus Mutter mit zwei Kindern, lehnte die Verlegung aufgrund einer anderen Erwartungshaltung ab. Nach einvernehmlichen Gesprächen erfolgte die Verlegung dann im Juni 2016. Darüber hinaus sind keine weiteren Fälle bekannt. 10. Gab es bis zum Stichtag Menschen, die die Unterkunft auf eigene Faust verlassen haben? Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen? Siehe Antwort zu 8. 11. Gab es bis heute Einsätze der Feuerwehr beziehungsweise Polizei? Wie viele Beamte wurden jeweils eingesetzt? Wenn ja, wann waren diese (Datum, Uhrzeit) und wer löste den Einsatz aus? Was war der Grund der Einsätze? Bitte aufgeschlüsselt nach Datum und Uhrzeit angeben. Die Frage wird auf Grundlage des Hamburger Einsatzleitsystems (HELS) beantwortet. Auf die in der Drs. 21/2108 dargestellten Besonderheiten der Daten des HELS wird hingewiesen. Nachfolgend sind die in der Erstaufnahmeeinrichtung Fiersbarg wahrgenommenen Einsätze der Polizei und der Feuerwehr vom 15. Juni bis zum 15. Juli 2016 aufgeführt: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5343 3 Polizei: Datum Uhrzeit Anlassart Anrufer Anzahl eingesetzter Beamter 29. Juni 2016 19.09 Uhr Randalierende Person Sicherheitsdienst 2 03. Juli 2016 19.56 Uhr Auftragsfahrt (Überbringen einer Nachricht) Krankenhaus 2 Feuerwehr: Datum Uhrzeit Anlassart Anrufer Anzahl eingesetzter Bediensteter 03.06.2016 18.39 Erkrankung Arzt vor Ort 2 24.06.2016 21.05 Straßenunfall Keine Erkenntnisse 8 12. Wie viele Mitarbeiter sind in der/für die Unterkunft tätig? a) Verwaltung Zwölf. b) Betreuung Neun. c) Sicherheit Siehe Drs. 21/4879. 13. Wie viele davon tagsüber (7 – 18 Uhr), wie viele davon nachts (18 – 7 Uhr)? Wenn es abweichende Dienstzeiten gibt, bitte diese nennen und die Aufschlüsselung hiernach geben. Die Verwaltung und Betreuung der Einrichtung ist derzeit bis 21.00 Uhr besetzt. Beim Einzug weiterer Bewohnerinnen und Bewohner wird die Spätschicht wieder bis 23.00 Uhr anwesend sein. Im Übrigen siehe Drs. 21/4879. 14. Welcher Caterer beliefert die Einrichtung? Siehe Drs. 21/4879. 15. Wo werden die schulpflichtigen Kinder unterrichtet? Wie viele sind es? Zum 15. Juli 2016 wurden 18 schulpflichtige Kinder und Jugendliche in den Schulräumen der Erstaufnahme Fiersbarg beschult. 16. Gibt es Betreuung für Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter? Wenn ja, wie gestaltet sich diese in Art und Umfang und wie viele Kinder werden betreut? Ja. Eine Kinderbetreuung findet in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr statt. Es werden zum 21. Juli 2016 neun Kinder bis sechs Jahre betreut. Im Übrigen siehe Drs. 21/4879 und Drs. 21/5303. 17. Welche Angebote werden den Flüchtlingen gemacht (Bildung, Freizeitgestaltung )? In der Freizeit können die Bewohnerinnen und Bewohner den Garten gestalten, in der Fahrradwerkstatt mithelfen, sich über Angebote der Umgebung informieren, an Sprachkursen teilnehmen, die Kleiderkammer betreuen oder dort Veranstaltungen besuchen. 18. Wie viele Ehrenamtliche sind eingesetzt und wie helfen sie? Wenn noch kein Einsatz von Ehrenamtlichen erfolgt ist, ab wann wird er erfolgen? Drucksache 21/5343 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Erfasst sind zurzeit 130 Freiwillige. 80 haben den Registrierungsprozess, bestehend aus der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und dem Abschließen einer Freiwilligenvereinbarung, abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/4879. 19. Im Bürgervertrag mit der Bürgerinitiative Lemsahl-Mellingstedt wurde eine Aufstockung der Maximalbelegung von 252 auf 452 vereinbart. Ab wann soll die neue Kapazität gelten? Und wieso wird diese erhöht, obwohl die Belegung derzeit weit unter den bereits vom Oberverwaltungsgericht erlaubten 252 Plätzen liegt? Die derzeitige Baugenehmigung beschränkt die Belegung auf 252 Plätze. Die Einrichtung bietet eine maximale Kapazität von 952 Plätzen. Hiervon sollen entsprechend den Vereinbarungen aber nur 452 genutzt werden. Die am Fiersbarg damit bestehende gute Unterbringungssituation soll genutzt werden, um die Kapazitätsanpassungen und die Schließungen prekärer Unterkünfte weiter verfolgen zu können. Der Antrag für die Erhöhung der Belegung von 252 Plätzen auf 452 Plätze befindet sich deshalb in Vorbereitung und soll in Kürze gestellt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/4879.