BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5351 21. Wahlperiode 26.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 20.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Absage des Mühlenkampfestes Ich frage den Senat: 1. In welchen Jahren fand das Mühlenkampfest statt? Jährlich bis zuletzt 2007. 2. Welche Straßensperrungen gab es jeweils wie lange? Vom 30. Juni 2007 bis 1. Juli 2007 waren der Mühlenkamp zwischen Körnerstraße und Semperstraße, der Poelchaukamp zwischen Mühlenkamp und Dorotheenstraße, die Preystraße zwischen Mühlenkamp und Schinkelstraße sowie die Peter-Marquard- Straße zwischen Mühlenkamp und Kuhnsweg gesperrt. Für die Vorjahre liegen aufgrund der Aufbewahrungsfristen keine Aufzeichnungen mehr vor. 3. Wurden die Veranstalter in den früheren Jahren verpflichtet, Ausweichparkplätze für die durch das Mühlenkampfest betroffenen Parkplätze sowie für die Besucher zu schaffen? Wenn ja: in welchem Umfang? Nein. 4. Welche anderen Straßenfeste werden in diesem Jahr verpflichtet, Ausweichparkplätze zu schaffen? Im Bezirk Hamburg-Nord keine. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 5. Inwieweit wurde von den Veranstaltern das Konzept für das Mühlenkampfest in diesem Jahr gegenüber den Vorjahren verändert? 6. Inwieweit wurden den Veranstaltern in diesem Jahr andere Auflagen gemacht als in früheren Jahren? 7. Wieso legt die Verwaltung betreffend das Mühlenkampfest so großen Wert auf Durchgängigkeit von Straßen und die Bereitstellung von Parkplätzen für zwei Tage während gleichzeitig in großem Umfang Parkplätze beseitigt und Straßen gesperrt werden? Zum Freihalten von Rettungs- und Fluchtwegen und zur Berücksichtigung widerstreitender Interessen bei der Nutzung des Straßenraums wurden für die vom 10. bis 11. September 2016 stattfindende Veranstaltung Auflagen erteilt, die den Erfahrungen anlässlich des letzten Straßenfestes Rechnung tragen. Ein Bereithalten von Ausweichparkplätzen gehört nicht zu diesen Auflagen.