BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5355 21. Wahlperiode 26.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 20.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Haushalt 2017/18 – Auf Kante genäht oder solide geplant? Am 22.06.2016 hat der Senat den Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 und die Finanzplanung bis 2020 beschlossen. In der anschließenden Präsentation von Bürgermeister und Finanzsenator wurde der vom Senat vorgelegte doppische Gesamtergebnisplan für den Zeitraum 2017 – 2020 vorgestellt (Seite 13 der Präsentation vom 22.06.2016). Demnach weisen einige Einnahmeund Ausgabepositionen gegenüber dem Gesamtergebnisplan 2016 und gegenüber der bisherigen Finanzplanung des Senats (siehe Drs. 21/2678 vom 29.12.2015) deutliche Abweichungen auf, die erklärungsbedürftig sind. Ich frage den Senat: 1. Der Senat plant 2017 mit Erträgen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 11.503 Millionen Euro, dies ist ein Anstieg von 342 Millionen Euro gegenüber 2016 (Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit von 11.161 Millionen Euro gemäß Drs. 21/4472), von denen lediglich 207 Millionen Euro durch höhere Steuerträge kommen (Anstieg von 10.265 Millionen Euro auf 10.472 Millionen Euro). 1.1. In welcher Höhe erwartet der Senat im Haushalt 2017 Erträge aus Gebühren, Beiträgen, Sonderabgaben und Aufwendungsersatz? 1.2. In welcher Höhe erwartet der Senat im Haushalt 2017 Erträge aus Geldbußen, Zwangsgeldern, Geldstrafen? 1.3. In welcher Höhe erwartet der Senat im Haushalt 2017 Erträge aus privatrechtlichen Entgelten? 1.4. Welche Gebührenerhöhungen hat der Senat im Einzelnen in seinem Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 eingeplant? 2. Wodurch ergibt sich im Einzelnen der deutliche und weit über der bisherigen Finanzplanung liegende Anstieg der Erträge aus Transferleistungen von 1.126 Millionen Euro in 2016 auf 1.251 Millionen Euro im Jahr 2017? 3. Wodurch ergibt sich im Einzelnen der deutliche und weit über der bisherigen Finanzplanung liegende Anstieg der sonstigen Erträge von 73 Millionen Euro in 2016 auf 166 Millionen Euro im Jahr 2017? 4. Bei den Personalaufwendungen plant der Senat mit einem deutlichen Anstieg von 4.719 Millionen Euro (2016) auf 4.927 Millionen Euro in 2017. Drucksache 21/5355 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4.1. Wodurch ergibt sich im Einzelnen der Anstieg bei den Personalaufwendungen im Jahr 2017? Welche Planungen über den Personalbestand liegen der Planung im Einzelnen zugrunde? 4.2. In welcher Höhe sind in den Personalaufwendungen in den Jahren 2016 und 2017 jeweils zentrale Reservemittel für Personal enthalten ? 4.3. In welcher Höhe sind in den Personalausgaben für das Jahr 2017 Aufwendungen für Versorgungsleistungen eingeplant? Wie unterteilen sich die Aufwendungen für Versorgungsleistungen in 2017 auf die jeweiligen Einzelpläne? 5. Warum erwartet der Senat bei den Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit einen Rückgang von 1.562 Millionen Euro (Plan 2016) auf 1.519 Millionen Euro in 2017? Welche Einzelpläne tragen insbesondere zu dieser Entwicklung bei? In welcher Höhe werden in den Jahren 2017 und 2018 Aufwendungen für Miete, Bewirtschaftung und Unterhaltung von Grundvermögen und Bauten für eigene Zwecke erwartet? 6. Wodurch ergibt sich im Einzelnen der deutliche Anstieg der Aufwendungen für Transferleistungen von 5.354 Millionen Euro (2016) auf 5.617 Millionen Euro in 2017? 7. Bei den Aufwendungen für Abschreibungen plant der Senat mit niedrigeren Ansätzen gegenüber den bisherigen Ergebnisplanungen. Gegenüber 742 Millionen Euro in 2016 wird ein Rückgang auf 640 Millionen Euro in 2017 erwartet. Wodurch ergibt sich das niedrigere Abschreibungsniveau ? 8. Wie erklärt sich der vergleichsweise hohe Planwert bei den sonstigen Aufwendungen im Jahr 2017 von 434 Millionen Euro (gegenüber 342 Millionen Euro in 2016 und 344 Millionen Euro in 2018)? 9. Wodurch ergeben sich im Einzelnen die erstmals in der Präsentation zum Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 gesondert aufgeführten „Aufwendungen auf Ergebnisausgleichverträgen“? Welche konkreten Verpflichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg zum Verlustausgleich bei welchen Institutionen stehen dahinter? 10. Wie hoch ist jeweils der Trendwert der Steuererträge gemäß § 27 Absatz 2 LHO für die Haushaltsjahre 2017 und 2018? 11. Gemäß Seite 22 der Präsentation vom 22.06.2016 beinhaltet die Haushalts - und Finanzplanung des Senats bis 2020 „zentrale Reserve- und Verstärkungspositionen für unvorhergesehene oder nicht sicher bestimmbare Mehrbedarfe“. 11.1. In welcher Höhe sind in den Jahren 2017 und 2018 im Aufgabenbereich Zentrale Finanzen des Einzelplans 9.2 jeweils konsumtive und investive Reserve- und Verstärkungspositionen eingeplant? Wie vergleicht sich dies mit den Ansätzen im Haushaltsjahr 2016? 11.2. In welcher Höhe sind in den Jahren 2017 und 2018 jeweils Mittel für zusätzliche Kosten und Investitionen in der Zentralen Reserve Zuwanderung eingeplant? Die Bearbeitung und Prüfung der vom Senat beschlossenen Anpassungen und Änderungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 sowie zur Finanzplanung bis 2020 sind noch nicht abgeschlossen. Die im Gesamtergebnisplan 2016 dargestellten Personalaufwendungen umfassen auch die im Einzelplan 9.2 veranschlagten zentralen Reservemittel in Höhe von 79 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2016. Im Übrigen werden sich die erfragten Angaben aus dem der Bürgerschaft in Kürze vorzulegenden Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 ergeben.