BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5357 21. Wahlperiode 29.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 21.07.16 und Antwort des Senats Betr.: IT-Lösung „Quartiersmanagement“ in Flüchtlingseinrichtungen (II) Aus den Antworten des Senats auf die Anfrage (Drs. 21/3225) IT-Lösung „Quartiersmanagement“ in Flüchtlingseinrichtungen geht Folgendes hervor: „Auf den Chipkarten werden grundsätzlich nur eine Identifikation gespeichert sowie ein Lichtbild und wenige zusätzliche Daten aufgedruckt. Eine weitere Speicherung von medizinischen oder anderen Daten findet auf der Chipkarte derzeit nicht statt. Ob und welche medizinischen Daten in der Datenbank des QMM gespeichert werden sollen, ist noch nicht final entschieden und wird in Hamburg und im Dataport-Verbund abgestimmt.“ Diese Antwort impliziert, dass auf der Karte grundsätzlich weitere Informationen gespeichert werden könnten, die anlassbezogen abgerufen werden könnten. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Welche Daten werden zurzeit auf den Chipkarten gespeichert? Siehe Drs. 21/4320. 2. Ist geplant, weitere Daten auf den Chipkarten zu speichern? a. Wenn ja, in welchem Umfang? b. Wenn nein warum nicht? Sind die Gründe technischer oder datenschutzrechtlicher Art? (Bitte konkretisieren.) Nein. Es ist technisch weiterhin nicht möglich, dass Daten elektronisch auf der Karte gespeichert werden können. Beim Aufdruck ist aus Gründen der besseren Notfallversorgung durch Rettungskräfte geplant, auch das Geburtsdatum hinzuzufügen. Weitere Anpassungen sind nicht geplant, da die Speicherung durch die Software Quartiersmanagement (QMM) erfolgt und nicht auf dem Kartenchip. 3. Für welche Zwecke wird die IT-Lösung beziehungsweise werden die Chipkarten mittlerweile genutzt? Die Chipkarten werden ausschließlich als Schnittstelle für die Datenbank QMM genutzt. Im Übrigen siehe Drs. 21/4320. 4. Für welche darüber hinaus möglichen Nutzungszwecke ist die IT-Lösung vom technischen Entwicklungsstand einsetzbar? Drucksache 21/5357 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Technisch kann die Software QMM für verschiedenste Datenspeicherungen verwendet werden. Letztlich ist QMM eine Datenbank, die wie andere Datenbanken entsprechende Möglichkeiten bietet. 5. In welchem Umfang wird diese IT-Lösung in anderen Bundesländern auch für weitere Nutzungsmöglichkeiten eingesetzt beziehungsweise in welchem Umfang wurden Funktionen weiterentwickelt und verwendet? In den beteiligten Ländern Bremen und Schleswig-Holstein wird QMM in gleicher Weise eingesetzt wie in Hamburg. 6. Welche dieser grundsätzlichen Anwendungsmöglichkeiten werden durch die Freie und Hansestadt Hamburg in Erwägung gezogen und geprüft? 7. Sind bereits grundsätzlichen Nutzungsmöglichkeiten nach Prüfung verworfen worden? Wenn ja, welche und aus welchen Gründen? In Hamburg wird die Taschengeldausgabe bereits im Rahmen der Leistungsprüfung über die Sozialhilfeanwendung PROSA gesteuert und ausbezahlt. Änderungen sind nicht vorgesehen. Geprüft wurde die Nutzung für die Speicherung von Daten der hausärztlichen Versorgung in den Unterkünften. Dies wird aus rechtlichen Gründen derzeit nicht weiterverfolgt . Siehe auch Drs. 21/4320. 8. Wie, wo, wann und durch wen erfolgt die Speicherung der Daten und Ausgabe der Chipkarten? Im Rahmen des Registrierungsprozesses im Ankunftszentrum Rahlstedt (Zentrale Erstaufnahme) erfolgen, sobald Unterbringungsbedarf besteht, die erstmalige Speicherung der zur Belegung relevanten Daten in QMM und die Erstellung und Aushändigung der Chipkarte. Elektronisch wird auf der Chipkarte ausschließlich eine eindeutige, unveränderbare Kartennummer, die ohne Verbindung zur Software QMM keinerlei Bezug zur Bewohnerin oder dem Bewohner hat, gespeichert. Die Chipkarte stellt damit die Verbindung zwischen der Person und den gespeicherten Daten dar, die in Echtzeit über die Software abgerufen werden. Weitere Daten werden in den jeweiligen Unterkünften teilweise nach Bedarf in QMM ergänzt (Aufnahmedatum in der Einrichtung, Entlassung, Verlegung, Raumbelegung). Bei Verlust der Chipkarte wird die Nummer dieser Karte im System als ungültig markiert und eine neue Chipkarte mit neuer Kartennummer mit der Bewohnerin oder dem Bewohner in QMM verknüpft, bedruckt und an den Betroffenen ausgehändigt. Vor Inbetriebnahme des Ankunftszentrums Rahlstedts erfolgte die Kartenerstellung und -ausgabe vor Ort in den Flüchtlingsunterkünften. 9. Welche Einrichtungen verfügen mittlerweile über das QMM, welche noch nicht und wo ist zu wann die Einführung dieser IT-Lösung geplant? Siehe Drs. 21/4320. 10. Wie viele Schutzsuchende und anerkannte Flüchtlinge sind bereits mit Chipkarten ausgestattet worden? In welchem Rahmen erhalten Mitarbeiter , Ehrenamtliche et cetera Chipkarten? An wie viele Personen wurden des Weiteren Chipkarten ausgegeben? (Bitte separat aufschlüsseln.) Seit Einführung von QMM in Hamburg sind fast 23.600 Flüchtlinge mit einer Karte ausgestattet worden (Stand 25.07.2016). Regelhaft erhalten neben den Bewohnerinnen und Bewohnern auch Mitarbeiter (zum Beispiel Unterkunftsmanagement, Sozialmanagement , Security, Technischer Dienst, Küchen- und Reinigungspersonal) oder Ehrenamtliche eine Chipkarte. Seit Einführung von QMM in Hamburg sind etwa 3.100 Personen der Personengruppe mit Chipkarten ausgestattet worden, die sich wie folgt aufschlüsseln: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5357 3 Behördenmitarbeiter 25 Besucher 213 Dolmetscher 135 Dienstleister (z.B. Security) 629 Ehrenamtliche 483 Medizinisches Personal 76 Sozialmanagement 260 Technischer Dienst 84 Unterkunftsmanagement 457 ohne Zuordnung 741 Gesamt 3.103 Eine einheitliche Regelung zur Handhabung der Kartenausgabe für Mitarbeiter, Ehrenamtliche und Besucher wird durch die zuständige Behörde erarbeitet. 11. Wie viele Chipkarten wurden insgesamt ausgegeben? Die Gesamtzahl der ausgegebenen Chipkarten übersteigt die Summe der unter Antwort 10. genannten Zahl, da defekte Karten durch neue Karten ausgetauscht werden. Die Nummern der defekten Chipkarten sind im System archiviert, die vorhandenen Plastikkarten werden vernichtet. Um die Zahl der bisher ausgestellten Karten zu benennen, ist es erforderlich die circa 23.600 Datensätze der bisher eingetragenen Personen einzeln aufzurufen und die dazugehörigen Chipkartennummern auszuzählen . Dies ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 12. In welcher Höhe sind im Rahmen der Beschaffung von Hard- & Software , der Anwendung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der IT- Lösung QMM et cetera bisher Kosten angefallen? (Bitte aufschlüsseln.) Insgesamt wurden bis zum Stichtag 25. Juli 2016 Kosten in Höhe von 1.605.706 Euro für QMM abgerechnet. Die Kosten verteilen sich auf Beschaffungskosten, Kosten für die Anbindung von Schnittstellen und Kosten für die Inbetriebnahme und Nutzung. Eine weitere Aufschlüsselung in die geforderten Kategorien ist aufgrund der Prüfung der einzelnen Rechnungen in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 13. Schließt die Freie und Hansestadt Hamburg eine Lösung ohne die Beteiligung der Länder des Dataport-Verbundes wie Bremen und Schleswig- Holstein kategorisch aus? Wenn ja, warum? Um Synergieeffekte zu nutzen, wurde für die Software QMM ein gemeinsamer Vertrag zwischen Dataport und den Ländern Bremen und Schleswig-Holstein geschlossen. Insoweit stellt eine Lösung ohne die Beteiligung der Länder für die Freie und Hansestadt Hamburg keine Alternative dar. Etwaige Änderungsbedarfe an QMM werden untereinander abgestimmt. 14. Sind die im Rahmen der IT-Lösung Quartiersmanagement verwendeten Chipkarten grundsätzlich auch für den bargeldlosen Zahlungsverkehr geeignet? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Nein, da dieser Zweck ausdrücklich nicht beabsichtigt ist. Im Übrigen erfüllt der enthaltene Radio-frequency-identification(RFID)-Chip in der Bewohnerkarte nicht die technischen Voraussetzungen der Deutschen Bundesbank für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Drucksache 21/5357 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 15. Sind die im Rahmen der IT-Lösung Quartiersmanagement verwendeten Chipkarten mit einem RFID-Chip ausgestattet? Ja.