BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5359 21. Wahlperiode 29.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 21.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Ist die Koordinierungsstelle savîa von Gewalt bedrohten Flüchtlingen bereits eine Hilfe gewesen? Seit dem 1. Juni 2016 betreibt der „Verbund für interkulturelle Kommunikation und Bildung e.V.“ (verikom) auch die Koordinierungsstelle savîa. Von montags bis mittwochs von 14 bis 16 Uhr und donnerstags bis freitags 10 bis 12 Uhr können von Gewalt betroffene oder bedrohte Flüchtlinge sich telefonisch an die Beratungsstelle wenden. Zudem verfügt savîa auch über ein „Mobiles Beratungsteam“, das betroffene Frauen, Kinder, aber auch Männer auch in ihren Unterkünften beraten soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat mit Drs. 21/4174 ausführlich dargestellt, wie er insbesondere von Gewalt betroffene schutzsuchende Frauen, Mädchen, LSBTI* sowie deren Angehörige schützen will, die sich in Erstaufnahmeeinrichtungen beziehungsweise Folgeunterkünften aufhalten. Die Umsetzung verläuft planmäßig. Dies gilt auch für die Verstärkung der aufsuchenden Arbeit verschiedener Einrichtungen der Opferhilfelandschaft (mobile Beratung), die seit dem 1. Dezember 2015 aufwachsend realisiert wurde und die Koordinierungsstelle „savîa steps against violence (savîa)“, die erst vor Kurzem (1. Juni 2016) die Arbeit aufgenommen hat. Inhaltlich werden im Weiteren die mobile Beratung und die Koordinierungsstelle als Projekt „savîa“‘ zusammengefasst. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Trägers mit Stand 22. Juli 2016 wie folgt: 1. Für welche Zielgruppe ist savîa? Siehe Drs. 21/4174. 2. Wie viele Mitarbeiter/VZÄ beschäftigt savîa insgesamt? Wie viele davon wurden neu eingestellt? Aktuell arbeiten insgesamt zehn Mitarbeiterinnen (4,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ)) im Projekt savîa. Davon wurden zwei Personen mit zusammen 1,77 VZÄ neu eingestellt. Bei allen anderen Personen wurden Arbeitszeitaufstockungen realisiert. Zusätzlich dazu wird der Frauennotruf in Kürze noch eine 0,5 Stelle besetzen. Bis dahin beteiligt sich dieser Träger mit acht bis elf Stunden pro Woche an dem Projekt. 3. Wie viele Mitarbeiter /VZÄ davon sind im „Mobilen Beratungsteam“ eingesetzt ? Insgesamt 3,5 VZÄ sind im „mobilen Beratungsteam“ eingesetzt. Diese verteilen sich aktuell auf neun Personen und vier bereits bestehende Einrichtungen der Opferhilfelandschaft , siehe auch Antwort zu 11. Drucksache 21/5359 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie, wann und wo wird das „Mobile Beratungsteam“ eingesetzt? Das mobile Beratungsteam wird nach erfolgter inhaltlicher Abklärung durch die Koordinierungsstelle savîa eingesetzt. Welche der zum mobilen Beratungsteam gehörenden Beratungseinrichtungen beauftragt werden, hängt in erster Linie vom jeweiligen Gewaltphänomen ab. Die Beratungseinsätze erfolgen direkt in den Unterkünften für Geflüchtete, in den Beratungsstellen oder an einem vereinbarten neutralen Ort. Im Übrigen siehe Drs. 21/4174. 5. Wie viele Beratungen hat savîa seit Gründung durchgeführt? Bitte auflisten , wie viele davon telefonisch und wie viele vom „Mobilen Beratungsteam “ abgewickelt wurden. Nach Angaben des Trägers hat savîa bisher in 20 Fällen telefonische Clearinggespräche durchgeführt. Von diesen wurden 13 Fälle vom mobilen Beratungsteam weiter bearbeitet. 6. Wie erfahren von Gewalt betroffene Flüchtlinge überhaupt, dass es savîa gibt beziehungsweise wie wird für savîa geworben? Die Mitarbeiterinnen der Koordinierungsstelle besuchen – teilweise in Begleitung der Kolleginnen aus dem mobilen Beratungsteam – die Unterkünfte und stellen den Fachkräften ihr Beratungsangebot vor, die wiederum die Bewohnerinnen informieren. Darüber hinaus werden in den Unterkünften in Kürze Plakate aushängen und mehrsprachige Flyer ausliegen, die direkt die Betroffenen und auch die Multiplikatorinnen/Multiplikatoren ansprechen. Zusätzlich informiert der „EmpowerVan“ des Dolle Deerns e.V. (siehe Drs. 21/4174) Betroffene über das Angebot von savîa. 7. Aus welchen Gründen waren die Betroffenen, die sich an savîa gewandt haben, von Gewalt bedroht? Nach den bisherigen – für einen sehr kurzen Zeitraum vorliegenden – Erfahrungen handelt es sich im Schwerpunkt um Themen wie häusliche Gewalt sowie Zwangsverheiratungen . In einzelnen Fällen fanden Clearinggespräche statt, bei denen es um Stalking und familiäre Gewalt gegen Minderjährige ging. In einem Fall ging es um Schilderung von Gewalt durch Sicherheitspersonal am Ehemann. 8. Wie oft haben sich die Betroffenen selbst, wie oft Personen in ihrem Auftrag an savîa gewandt? An die Koordinierungsstelle haben sich die Betroffenen ausschließlich mit Unterstützung durch eine Vertrauensperson gewandt. Bei den 20 Clearinggesprächen handelte es sich in sieben Fällen um die telefonische Beratung von Multiplikatorinnen/Multiplikatoren , die in fünf Fällen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus den Unterkünften sowie in zwei Fällen Personen aus dem nahen sozialen Umfeld (Lehrerinnen) waren. Die übrigen Personen waren selbst von Gewalt bedroht oder betroffen. 9. Welche Hilfsmöglichkeiten hat savîa direkt? Kann savîa beispielsweise die Verlegung eines Flüchtlings veranlassen? Wenn ja, ist dies bereits geschehen? Wenn nein, warum nicht? Die Hilfsmöglichkeiten von savîa umfassen Informationen zu den Rechten von Opfern, über das Gewaltschutzgesetz, zu Schutzmöglichkeiten und allgemein zum Hamburger Hilfesystem. Bei Bedarf werden dabei auch die Möglichkeiten zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen erläutert. Daneben spielt die Stabilisierung von Gewaltopfern eine wichtige Rolle. Grundsätzlich kann savîa auch die Verlegung der betroffenen Person (und gegebenenfalls ihrer Kinder) in eine andere Unterkunft veranlassen. Bisher bestand hierzu noch keine Notwendigkeit, da in vielen Fällen bereits eine Verlegung der Ratsuchenden stattgefunden hatte beziehungsweise durch die Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen in den Unterkünften veranlasst wurde. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5359 3 10. Hat savîa bereits an andere Beratungsstellen oder an Hilfen vermittelt? Wenn ja, an welche? In einem Fall wurde die Ratsuchende an die Kriseneinrichtung „Zuflucht“ von basis & woge e.V. verwiesen. Zudem wurden die Kontaktdaten von mehrsprachigen Rechtsanwältinnen und -anwälten an mehrere Ratsuchende weitergegeben. 11. Welche Kosten verursacht savîa 2016 und aus welchen Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg werden diese finanziert? Die Kostenaufstellung aus Drs. 21/4147 hat sich in der Gesamtsumme (370.000 Euro) nicht geändert. In der Aufteilung der Mittel auf die Träger gibt es zunächst eine Verschiebung einer halben Stelle vom Frauennotruf zu IKB.LÂLE, sodass sich für das gesamte Jahr folgende Zahlen ergeben: Für 2016 fallen die Kosten je nach Startzeitpunkt des Trägers anteilig reduziert aus. Die erforderlichen Mittel sind flüchtlingsbedingter Mehrbedarf. Hierfür wurde die Nachtragsdrs . 21/1395 beschlossen. Die hierbei zusätzlich ermächtigten Mittel sind zentral im Einzelplan Allgemeine Finanzwirtschaft bereitgestellt worden. Sie werden auf Basis der in 2016 tatsächlich angefallenen Bedarfe nachträglich auf die Produktgruppen und Aufgabenbereiche verteilt. 12. Ist die Koordinierungsstelle savîa befristet? Wenn ja, zu wann? Die ersten Zuwendungsbescheide gelten bis 31. Dezember 2016. Derzeit ist eine Verlängerung des Projektes bis 31. Dezember 2018 vorgesehen, wobei der Bedarf regelmäßig von der zuständigen Behörde überprüft wird.