BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/536 21. Wahlperiode 26.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ludwig Flocken und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 20.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Auftritte von Musikgruppen aus dem antifaschistischen, extrem linken Spektrum auf den HAMBURGER HAFENGEBURTSTAGEN Der Veranstalter des HAMBURGER HAFENGEBURTSTAGES ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) der Stadt Hamburg. Auf dem diesjährigen 826. HAMBURGER HAFENGEBURTSTAG kündigte das offizielle Stadtportal der Hansestadt die Musikgruppe „The Oppressed“ am 9. Mai in der Zeit von 22.45 Uhr bis 23.59 Uhr als letzten Auftritt an. Plakate in der Stadt wiesen deren Auftritt auf der Jolly Roger Bühne als Höhepunkt aus. Die aus Wales stammenden „The Oppressed“ existieren seit 1981 und gelten als Ikone der extrem linken „Sharp-Skinheads“. Seit Jahren treten auf der Jolly Roger Bühne des Hamburger Hafengeburtstages Musikgruppen aus dem antifaschistischen, extrem linken Spektrum auf. Im Jahr 2011 traten „Slime“, im Jahr 2012 „Razzia“ und im Jahr 2014 die Musikgruppen „Stage Bottles“ und „Los Fastidios“ auf. Das Videoportal www.youtube.com zeigt das Auftreten der Musikgruppen. Ihre Lieder besingen beispielsweise die unter anderem in der linksextremen Szene weitverbreitete Parole „A.C.A.B.“ (All Cops Are Bastards). Hunderte Besucher der Veranstaltung 2014 sangen zusammen mit „Los Fastidios“ den Refrain „Antifa Hooligans“ des gleichnamigen Liedes der Gruppe. Das Lied „Deutschland“ der Musikgruppe „Slime“ wurde 2011 auf der Jolly Roger Bühne gespielt und ebenfalls zusammen mit dem Publikum frenetisch im Refrain gesungen. Hier heißt es: „… Wo Raketen und Panzer den Frieden sichern, AKW‘s und Computer das Leben verbessern, bewaffnete Roboter überall, doch Deutschland, wir bringen dich zu Fall. Deutschland muss sterben, damit wir leben können …“ Der Sänger der Musikgruppe beginnt das Lied mit „Deutschland verrecke“, welches immer wieder durchgehend zusammen mit dem Publikum bis zum Ende mitgesungen wird. In der Vergangenheit kam es im Umfeld der Konzerte von „Slime“ zu Prügeleien mit dem Publikum, Anzeigen wegen Beamtenbeleidigung, Aufruf zur Gewalt und Verunglimpfung staatlicher Einrichtungen, so die Verlautbarungen auf der Internetseite der Musikgruppe „Slime“. Die Tonträger „Polizei SA-SS“ und „Wir wollen keine Bullenschweine“ sind bereits von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert. Auf der Internetseite der Gruppe findet sich der Hinweis: „Deutschland“, „Bullenschweine“, sowie „Polizei SA/SS“ auf dem „Soundtrack zum Untergang“-Sampler werden zensiert und mit Pieptönen versehen, dürfen nicht mehr live gespielt werden.“ Fahnen und Transparente oder Symbole auf der Kleidung aus dem antifaschistischen , extrem linken Spektrum sind auf Konzerten bei einigen der genannten Gruppen auf der Bühne und bei den Besuchern zu beobachten. Dieses trifft insbesondere auf die von Antifa-Gruppen benutzte Fahne der sogenannten „Antifaschistischen Aktion“ zu. In Deutschland werden viele Antifa-Gruppen zur gewaltbereiten linksextremen Szene gezählt und stehen unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden. Das Internetportal der vom Drucksache 21/536 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Landesamt für Verfassungsschutz Berlin erwähnten „Autonomen Antifa Berlin “ kündigt „The Oppressed“ 2013 auf dem „Siempre Antifascista Festival“ an. Die gleiche Musikgruppe hat ein Lied mit der für die „Antifaschistische Aktion“ geltende Abkürzung „AFA“. 2011 waren zudem „Stage Bottles“ auf dem Festival angekündigt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die seit Jahren kontinuierlich stattfindenden Auftritte von Musikgruppen aus dem antifaschistischen, extrem linken Spektrum auf den von der Freien und Hansestadt Hamburg initiierten /unterstützten Hafengeburtstagen? Der Senat hat sich damit nicht befasst. 2. Wurde das Programm der Jolly Roger Bühne auf der kommerziellen Säule des Stadtportals www.hamburg.de beworben? Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2011 bis 2015. Alle Bühnenprogramme des Hafengeburtstages werden auf hamburg.de dargestellt. Dies galt auch für die Jahre 2011 bis 2015. 3. Wie erklärt sich der Senat, dass auf der offiziellen Internetseite der Stadt www.hamburg.de Musikgruppen aus dem antifaschistischen, extrem linken Spektrum beworben werden? Es erfolgt eine generelle Bewerbung des HAFENGEBURSTAG HAMBURG, nicht ausgewählter, einzelner Gruppen. 4. Welche Beträge führt die Stadt für die Jolly Roger Bühne bezogen auf die a. Einnahmen, b. Kosten c. und Zuschüsse in den zurückliegenden Jahren ab 2011? Aus welchen Mitteln stammen die Zuschüsse? Die zuständige Behörde vergibt als Gesamtveranstalter größere Flächen an Subveranstalter , die ihrerseits Veranstaltungskonzepte umsetzen. Die Subveranstalter zahlen Nutzungsentgelte an die zuständige Behörde. Die Subveranstalter kooperieren bei der Bespielung ihrer Flächen zum Teil mit Dritten. Zu in diesem Zusammenhang vereinbarten Entgelten liegen der Behörde keine Erkenntnisse vor, da es sich um privatrechtliche Verträge handelt. 5. Welche Behörde und welcher Ansprechpartner sind grundlegend für die Auswahl der Bewerber auf dem Hafengeburtstag verantwortlich? a. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl? Siehe Drs. 21/449. 6. Waren der Stadt und den zuständigen Behörden im Vorfeld a. das Bühnenprogramm und b. die Musikgruppen bekannt? Ja. 7. Waren der Stadt und den zuständigen Behörden im Vorfeld a. die Liedtexte bekannt? b. Wenn ja: Wie ist die Bewertung? c. Wenn es keine gab: warum nicht? d. indizierte Liedtexte bekannt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/536 3 e. Wenn ja: welche? e. verbotene Liedtexte bekannt? f. Wenn ja: welche? g. Welche Texte waren Teil des Bühnenprogramms? Nein. Eine Vorprüfung hinsichtlich der Liedtexte findet nicht statt. 8. Wie bewertet der Senat die Musiktexte, in denen Exekutivorgane des Staates, wie die Polizei, verunglimpft/angegriffen werden? Der Senat hat sich damit nicht befasst. 9. Wer war der Veranstalter der Jolly Roger Bühne auf dem diesjährigen Hafengeburtstag? a. Nach welchen Kriterien erfolgte die Vergabe an diesen Veranstalter? b. Gab es in den zurückliegenden Jahren ab 2011 andere Veranstalter der Jolly Roger Bühne? Die zuständige Behörde hat einen Vertrag mit dem Büro Schölermann GbR für die Subveranstaltung HAFENROCK geschlossen, deren Bestandteil die Jolly Roger Bühne war. Andere Veranstalter der Jolly Roger Bühne gab es nicht. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 10. Wer war auf der Jolly Roger Bühne für die Auswahl a. des Bühnenprogramms, b. der Musikgruppen, c. der Texte auf dem diesjährigen Hafengeburtstag verantwortlich? Der Subveranstalter beziehungsweise die jeweilige Musikgruppe. 11. Wie bewertet der Senat die politische Orientierung besagter Musikgruppen im Einzelnen? a. „Slime“ b. „Razzia“ c. „Los Fastidios“ d. „Stage Bottles“ e. „The Oppressed“ Der Senat hat sich damit nicht befasst. 12. Stehen oder standen die Musikgruppen, deren Mitglieder oder deren Umfeld unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden? Bitte aufschlüsseln für die einzelnen Gruppen? Die Frage berührt taktische Belange und damit die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden und kann daher nicht beantwortet werden. 13. Welche Erkenntnisse haben der Senat und die zuständigen Behörden über a. die Musikgruppen im Einzelnen? b. Verbindungen der Musikgruppen zu extremistischen Organisationen c. sowie zu Extremisten im Publikum auf Konzerten der genannten Musikgruppen? Musikereignisse und -bands mit Bezügen zu linksextremistischen Bestrebungen werden vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg anlassbezogen beobachtet . Vor diesem Hintergrund findet bei überregional bekannten Interpreten in der Regel Drucksache 21/536 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 keine flächendeckende Sichtung und Auswertung von Liedtexten seitens des LfV Hamburg statt. Eine Zurechenbarkeit von Bands beziehungsweise deren Konzerten zum Linksextremismus sieht das LfV auch angesichts der Heterogenität ihrer Anhängerschaft nur in Einzelfällen. d. Demonstrationen unter Beteiligung von Extremisten, auf denen Lieder der Musikgruppen gespielt wurden? e. gewaltsame Auseinandersetzungen respektive Straftaten vor, während oder nach Veranstaltungen und auf solchen Demonstrationen? Eine statistische Erfassung im Sinn der Frage erfolgt nicht. Für die Beantwortung wäre die Sichtung und Auswertung von mehr als 1.000 Vorgängen erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 14. Wurden im Umfeld der Jolly Roger Bühne von der Polizei Kontrollen durchgeführt? Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2011 bis 2015. a. Wenn ja: Welche Rechtsverstöße wurden festgestellt? Nein. 15. Gab es Symbole auf der Bühne oder im Publikum, die eine Nähe zu a. Parteien, b. Organisationen, c. Vereinen oder d. extremistischen Organisationen aufweisen? Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2011 bis 2015. Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 16. Stehen oder standen der oder die Veranstalter a. unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden? Die Frage berührt taktische Belange und damit die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden und kann daher nicht beantwortet werden. b. Parteien, c. Organisationen, d. Vereinen oder e. extremistischen Organisationen nahe? Den Sicherheitsbehörden liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 13. a. bis c. 17. Sind dem Senat und den Sicherheitsbehörden die Einwerbung von Spendengeldern im Umfeld der Jolly Roger Bühne bekannt? Diese Frage gilt für die Jahre 2011 bis 2015. a. Wenn ja: Wer ist für die Einwerbung verantwortlich? b. In welcher Höhe? c. Zu welchem Zweck? Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 18. Wurde die Veranstaltung auf Portalen des extrem linken Spektrums beworben? a. Wenn ja: auf welchen Portalen? Die Veranstaltung wurde auf dem überwiegend von Linksextremisten genutzten Portal „Bewegungsmelder“ beworben.