BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5360 21. Wahlperiode 29.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 21.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Drohen der Freien und Hansestadt Hamburg Schadensersatzansprüche im Fall der Flüchtlingsunterkunft Hörgensweg? Nachdem die Bürgerinitiative „Eimsbüttel für gute Integration“ den mit Rot- Grün ausgehandelten Bürgervertrag nicht unterzeichnet hat, stellt sich die Frage, warum die von der Initiative verlangte Zustimmung des Eigentümers zur Reduzierung der örU von 350 auf 175 Wohnungen für die geplante Flüchtlingssiedlung im Hörgensweg nicht vorliegt und welche Schritte der Senat unternommen hat oder unternimmt, um diese einzuholen. In der „Bild“- Zeitung war in diesem Zusammenhang von einer „Panne“ die Rede gewesen . Da die im Bürgervertrag ausgehandelte Einigung nur „im Einvernehmen mit dem Eigentümer“ gilt, kann diese aus Sicht der Bürgerinitiative nur unterzeichnet werden, wenn dieser genau dieses Einvernehmen vorab bekundet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat Rot-Grün vor der Unterzeichnung der Bürgerverträge versucht, die Zustimmung des Eigentümers einzuholen? Wenn ja, wann und durch wen? Wenn nein, warum nicht? 2. Aus welchen Gründen lag die Zustimmung bei der geplanten Unterzeichnung am Dienstag, 19. Juli 2016, nicht vor? 3. Warum muss der Eigentümer überhaupt zustimmen? a) Wann wurden die entsprechenden Verträge für das Bauprojekt mit ihm geschlossen? b) Was sehen diese bezüglich der Zahl der Wohnungen nach örU vor? c) Welche finanziellen Nachteile könnten dem Eigentümer durch die Reduzierung der Zahl der Wohnungen nach örU entstehen? d) Aus welchen Vereinbarungen könnten sich für den Eigentümer Schadensersatzansprüche für die Freie und Hansestadt Hamburg in welcher Höhe ergeben? 4. Liegt inzwischen die Zustimmung des Eigentümers vor? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht und wann ist damit zu rechnen? Einer Zustimmung des Bauherrn bedarf es nicht. Die zuständige Fachbehörde spricht mit allen betroffenen Investoren, wie die Bürgerverträge umgesetzt werden können.