BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/537 21. Wahlperiode 26.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 20.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Pannen nicht nur beim Abitur – Schwächelt der Senat bei Zentralen Prüfungen? Die zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses an den Stadtteilschulen und Gymnasien durchgeführten zentralen Prüfungen, sogenannte MSAPrüfungen , fanden in diesem Jahr am 31. März sowie 2. und 8. April statt. Nach dem Bekanntwerden der „Pannen“ beim diesjährigen Abitur melden sich jetzt vermehrt erboste Eltern-, Lehrer- und Schulleitungsstimmen aus den Stadteilschulen und Gymnasien zu Wort, die bekunden, dass auch bei den MSA-Prüfungen deutliche Probleme aufgetreten seien, die darauf schließen lassen, dass die Schulbehörde mit der Planung, Organisation und Umsetzung von zentralen Prüfungen generell überfordert ist. Nach Wahrnehmung der Betroffenen lagen die Probleme bei den MSAPrüfungen zum einen in den ungünstig frühen Prüfungsterminen begründet, welche zu einer Verkürzung der Vorbereitungszeit und damit einem vorhersehbaren Fehlen von prüfungsrelevanten Wissen bei den Schülern führten. Teile des als prüfungsrelevant geltenden Lehrstoffes konnten aufgrund des Zeitmangels nicht in prüfungstauglicher Weise im Unterricht behandelt werden , sodass die betreffenden Fragen von vorneherein „ins Leere laufen“ mussten. Vor allem aber wurde von verschiedenen Schulen moniert, dass die Aufgabenstellungen in allen drei Prüfungsfächern sehr anspruchsvoll und in der gewählten Form nicht zu erwarten gewesen wären, langwierige und komplizierte Formulierungen und erhöhte Anforderungen an die erwarteten Antworten und eine Diskrepanz zwischen den Vorinformationen zu den Schwerpunkthemen und der tatsächlichen Aufgabenstellung wurden beklagt. Zudem sei der vorgegebenen Bearbeitungszeitrahmen nicht mit den anspruchsvollen Aufgabenstellungen vereinbar gewesen, sodass der Zeitdruck für die Schüler immens gewesen sei. Schließlich wurde auch das von der Schulbehörde vorgegebenen Bewertungsschema bemängelt, da die Vergabe von Halbenoder Teilpunkten nicht vorgesehen gewesen sei, sodass richtige Ansätze oder auch Teilergebnisse keinerlei Berücksichtigung in der Notengebung finden konnten. Bei einer derartigen Diskrepanz von Vorbereitung nach behördlichen Vorgaben (Operatorenlisten und MSA-Hinweise zu den zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben in Deutsch, Mathematik und Englisch http://www.hamburg.de/ mittlerer-schulabschluss-2015/) und tatsächlicher Aufgabenstellung durch die Schulbehörde steht die Tauglichkeit der MSA-Prüfung als diagnostischem Rückmeldungsinstrument über Stärken und Schwächen der Schüler am Ende der Sekundarstufe I für den Übertritt in Sekundarstufe II ebenso wie als Drucksache 21/537 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Abschlussprüfung mit Aussagekraft für die berufliche Zukunft der Prüflinge ganz klar infrage. Vor allem aber ist nicht nachvollziehbar, weshalb sich die Schulbehörde mit den von ihr gestellten Prüfungsaufgaben in Widerspruch zu ihren eigens aufgestellten und schriftlich niedergelegten Vorgaben in den Operatorenlisten zur MSA-Prüfung setzt, in denen es unter anderem heißt: „Mehr noch als bei dezentralen Aufgaben, die immer im Kontext gemeinsamer Erfahrungen der Lehrenden und Lernenden mit vorherigen Klassenarbeiten stehen, müssen zentrale Prüfungsaufgaben für die Schülerinnen und Schüler eindeutig hinsichtlich des Arbeitsauftrages und der erwarteten Leistung formuliert sein. Die in den zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben verwendeten Operatoren (Arbeitsaufträge) werden in der folgenden Tabelle definiert und inhaltlich gefüllt. Entsprechende Formulierungen in den vorausgehenden Klassenarbeiten sind ein wichtiger Teil der Vorbereitung auf den mittleren Schulabschluss.“ (siehe Link oben.) Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: A. Zu den MSA-Prüfungen generell: 1. Seit wann und auf welcher gesetzlichen Grundlage werden die zentralen Prüfungen zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (MSA) an welchen Schulformen und in welchen Fächern durchgeführt? Zentrale Prüfungen zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (MSA) werden seit dem Schuljahr 2013/2014 auf Basis der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy) an Stadtteilschulen und Gymnasien in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch durchgeführt. Zudem ist der Erwerb des MSA an Sonderschulen möglich, soweit Schülerinnen und Schüler dort auf der Basis der APOGrundStGy sowie der Verordnung über die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (AO-SF) zielgleich unterrichtet werden. 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben die zentralen Prüfungen zum Erwerb des MSA seit ihrer schulformübergreifenden Einführung absolviert und wie viele von ihnen haben den MSA insgesamt und an den jeweiligen Schulformen in den einzelnen Bezirken absolut und relativ bestanden? Die folgende Tabelle weist die Anzahl der absolvierten zentralen schriftlichen MSAPrüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch nach Schulform und Bezirk für das Schuljahr 2013/2014 aus. Daten für das Schuljahr 2014/2015 liegen der zuständigen Behörde noch nicht vor. Anzahl der MSA-Prüfungen an Stadtteilschulen und Gymnasien im Schuljahr 2013/ 2014 nach Bezirk der Schule Schulform Bezirk der Schule Anzahl der Prüfungen im Fach Deutsch Anzahl der Prüfungen im Fach Mathematik Anzahl der Prüfungen im Fach Englisch Stadtteilschulen Altona 639 638 619 Bergedorf 337 336 320 Eimsbüttel 452 450 452 Hamburg-Mitte 1042 1045 1040 Hamburg-Nord 914 869 914 Harburg 653 652 652 Wandsbek 1107 1107 1108 gesamt 5144 5097 5105 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/537 3 Schulform Bezirk der Schule Anzahl der Prüfungen im Fach Deutsch Anzahl der Prüfungen im Fach Mathematik Anzahl der Prüfungen im Fach Englisch Gymnasien Altona 72 70 71 Bergedorf 60 60 60 Eimsbüttel 68 68 68 Hamburg-Mitte 72 72 73 Hamburg-Nord 36 36 36 Harburg 36 36 36 Wandsbek 88 86 87 gesamt 432 428 431 Quelle: Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung * Ohne Gymnasialzweige an Stadtteilschulen Anmerkung: Die unterschiedliche Anzahl von Prüfungen in den verschiedenen Fächern kann dadurch zustande kommen, dass keine vollständigen Angaben aus den Schulen vorliegen oder Schülerinnen und Schüler an einzelnen Prüfungen nicht teilgenommen haben. Bestandene MSA-Prüfungen werden von der zuständigen Behörde gemäß der Definition der Kultusministerkonferenz (KMK) erfasst, wenn die Schülerin beziehungsweise der Schüler das allgemeinbildende Schulsystem mit diesem Abschluss verlässt. Sofern der Schulbesuch fortgesetzt wird, findet keine zentrale statistische Erfassung statt. Die Zahl aller bestandenen MSA-Prüfungen wäre nur durch eine Sichtung aller Schülerakten der Jahrgangsstufe 10 zu ermitteln, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Da eine Relation zur Zahl der angetretenen Prüfungen aus den genannten Gründen nicht gebildet werden kann, sind nur absolute Zahlen angegeben. Schulentlassene mit mittlerem Schulabschluss aus Jahrgangsstufe 10 der Stadtteilschulen und Gymnasien im Schuljahr 2013/2014 nach Bezirk der Schule Bezirk der Schule Stadtteilschule Gymnasium* Altona 191 20 Bergedorf 231 23 Eimsbüttel 172 42 Hamburg-Mitte 541 35 Hamburg-Nord 364 15 Harburg 256 15 Wandsbek 400 51 Insgesamt 2.155 201 Quelle: Schuljahresstatistik 2014 * einschließlich Gymnasialzweig an Stadtteilschule Die Absolventenzahlen des Schuljahres 2014/2015 werden erst mit der Schuljahresstatistik 2015 erfasst. 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben die zentralen Prüfungen zum Erwerb des MSA seit ihrer schulformübergreifenden Einführung im Prüfungsfach Mathematik insgesamt und an den jeweiligen Schulformen in den einzelnen Bezirken absolut und relativ bestanden? 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben die zentralen Prüfungen zum Erwerb des MSA seit ihrer schulformübergreifenden Einführung im Prüfungsfach Deutsch insgesamt und an den jeweiligen Schulformen in den einzelnen Bezirken absolut und relativ bestanden? 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben die zentralen Prüfungen zum Erwerb des MSA seit ihrer schulformübergreifenden Einführung im Prüfungsfach Englisch insgesamt und an den jeweiligen Schulformen in den einzelnen Bezirken absolut und relativ bestanden? 6. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben die zentralen Prüfungen zum Erwerb des MSA seit ihrer schulformübergreifenden Einführung absolut Drucksache 21/537 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 und relativ nicht bestanden und mussten mindestens eine mündliche Nachprüfung absolvieren (bitte insgesamt und an den jeweiligen Schulformen in den einzelnen Bezirken aufschlüsseln)? Zum Erwerb des MSA weisen die Schülerinnen und Schüler in einer Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch nach, dass sie die erforderlichen Kompetenzen erworben haben. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil (siehe § 16 APO-GrundStGy). Mündliche Nachprüfungen sind nicht Teil der Abschlussprüfung. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 7. Wie ist die MSA-Bestehungsquote in der jeweiligen Schulform insgesamt und in den einzelnen Bezirken seit der schulformübergreifenden Einführung ausgefallen und wie stellen sich diese Zahlen im Vergleich mit den Zahlen aus den früheren, reinen Realschulprüfungen dar? Siehe Antwort zu 2. B. Zur Fehlorganisation und den „Pannen“ beim MSA: 8. Wie oft kam es seit der Einführung zentraler Prüfungen zum Erwerb des MSA zu Fehlorganisationen wie beispielsweise schlechter Terminierung der Prüfungen oder Pannen? (Als „Pannen“ sind beispielsweise zu verstehen : ganz oder teilweise vergessene Aufgabenstellungen, falsche und/oder unlösbare Aufgabenstellungen, das unbeabsichtigte Veröffentlichen von Lösungen und/oder Lösungswegen, das Stellen von Aufgaben zu Themengebieten, welche im Unterricht nicht behandelt wurden, von den Operatorenlisten abweichende Formulierungen der Aufgabenstellungen et cetera.) a. Welche Fächer waren in welchem Jahr von derartigen Pannen betroffen? b. Wie viele Schüler waren von den jeweiligen Pannen betroffen? Bitte jeweils nach Fach und jeweiliger Schülerzahl aufschlüsseln. 9. Welche Folgen hatten die jeweiligen Pannen für die Bewertung MSAPrüfungen (zum Beispiel das Nachschreiben/Wiederholen einzelner Klausuren oder ein nachträgliche Veränderung des Bewertungsmaßstabes oder Ähnliches)? 10. Welche Konsequenzen wurden aus den jeweiligen „Pannen“ gezogen, beziehungsweise welche Maßnahmen wurden von der der Schulbehörde ergriffen, um zu gewährleisten, dass derartige Pannen nicht erneut vorkommen ? 11. Wenn keine Konsequenzen gezogen wurden, warum nicht? Seit Einführung zentraler Prüfungen im Schuljahr 2004/2005 hat es wiederholt die Notwendigkeit zur Nachkorrektur gegeben; siehe Drs. 18/2481 und 18/3152. Fehlorganisationen im Sinne der Fragestellung hat es bei den zentralen MSA-Prüfungen nicht gegeben. Allerdings gab es im Fach Englisch im Schuljahr 2014/2015 einen Korrekturhinweis zum Lehrermaterial zur Bewertung von einer von zwei Zusatzaufgaben, die über die Anforderungen zum mittleren Schulabschluss hinaus zum Erreichen der Note E 1 gestellt werden und nur von denjenigen Schülerinnen und Schülern bearbeitet werden müssen, die anstreben, die höchste Anforderungsebene der Bildungspläne zu erfüllen . Die betreffende Zusatzaufgabe wurde aus der Wertung genommen. Für sinnvolle Schülerantworten wurden Zusatzpunkte vergeben. Den Schulen wurde ein entsprechend veränderter Bewertungsmaßstab kurz nach der Prüfung zugesandt. Zur schriftlichen Prüfung im Fach Mathematik gab es im Schuljahr 2013/2014 im Schülermaterial einen Korrekturhinweis wegen eines Fehlers bei einem Querverweis auf eine andere Teilaufgabe und einen Korrekturhinweis zur Prüfung im Schuljahr 2014/2015 zur Anzahl der erreichbaren Punkte. Folgen für die Bewertung der Prü- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/537 5 fungsarbeiten ergaben sich aus diesen Hinweisen nicht. Die Korrekturhinweise gingen den Schulen vor Beginn der Prüfung zu. Im Schuljahr 2013/2014 gab es zwei Korrekturhinweise zum Lehrermaterial. 12. Von wie vielen und welchen Schulen wurde gegenüber der Schulbehörde der diesjährige Prüfungszeitpunkt für den MSA als zu früh im Schuljahr liegend angemahnt? Der zuständigen Behörde liegen keine Mitteilungen von Schulen vor, in denen der diesjährige Prüfungszeitpunkt für den MSA als zu früh im Schuljahr liegend angemahnt wurde. 13. Wie viele und welche Schulen haben der Schulbehörde Mitteilung darüber gemacht, dass aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Vorbereitungszeit vor den diesjährigen MSA-Prüfungen bestimmte prüfungsrelevante Themen noch nicht Gegenstand des Unterrichts waren und entsprechende Frage deshalb nicht beantwortet werden konnten? Der zuständigen Behörde liegen keine Mitteilungen im Sinne der Frage vor. 14. An welchen Schulen mussten danach in welchen Fächern Aufgabenstellungen aufgrund fehlender vorangegangener Wissensvermittlung gestrichen werden? 15. Welche Prüfungsfächer und welche prüfungsrelevanten Kompetenzen beziehungsweise auch konkreten Inhalte waren hiervon an welchen Schulen betroffen und ist auszumachen, inwieweit es sich um Kompetenzen handelt, die erst im Verlauf der zehnten Klasse oder aber schon vorher (wann genau laut Rahmenplan) in prüfungstauglicher Form hätten vermittelt werden müssen? Entfällt. 16. Wonach richtet sich die Terminierung von Prüfungen, wer legt die Prüfungstermine wann fest und in welcher Weise werden hierbei die sich von Jahr zu Jahr verschiebende Ferien, unterrichtsfreie Feiertage und Ereignisse, wie beispielsweise die Umstellung von Winter- auf Sommerzeit et cetera innerhalb des Prüfungszeitraumes berücksichtigt? Die Prüfungstermine werden durch das Referat Zentrale Prüfungen im Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) der zuständigen Behörde in Abstimmung mit den für die Gymnasien und die Stadtteilschulen zuständigen Leitenden Schulaufsichten in der Regel circa eineinhalb Jahre vor dem vorgesehenen Prüfungstermin festgelegt. Dabei wird berücksichtigt, dass alle Abschlussprüfungen (erster allgemeinbildender Schulabschluss, MSA, Abitur) an einer Schule innerhalb des zweiten Schulhalbjahres realisiert werden können. 17. Wie wird sichergestellt, dass den Schulen und Schülern in jedem Schuljahr die gleiche Anzahl von zusammenhängenden Unterrichtstagen zur Vermittlung, Wiederholung und Vertiefung von prüfungsrelevanten Lerninhalten zur Verfügung steht? 18. Nach welchem Zeitplan richtet sich der im Rahmenlehrplan festgelegte Kompetenzerwerb zum Ende der Sekundarstufe I/für die MSA-Prüfung, das heißt wonach bemisst sich, ob die pro Prüfungsfach zur Verfügung stehende, jährliche Unterrichtszeit grundsätzlich ausreicht, um den gesamten prüfungsrelevanten Stoff auch wirklich zu vermitteln? 19. Inwiefern und in welcher Form finden bei der grundsätzlichen Lehr- und Lernzeitbemessung für den Kompetenzerwerb bis zum Ende der Sekundarstufe I/zur MSA-Prüfung Faktoren wie beispielsweise krankheitsbedingter Unterrichtsausfall, mindere Unterrichtsqualität, eine große Zahlen schwacher Schüler et cetera Berücksichtigung? Im Rahmen ihrer einzelschulischen Selbstverantwortung planen und gestalten die Schulen den Unterricht in den jeweiligen Bildungsgängen auf der Basis der Bildungspläne und der in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen enthaltenen Stundentafeln Drucksache 21/537 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 (siehe §§ 36, 41 und 42 APO-GrundStGy) so, dass die Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, die in den Rahmenplänen der Fächer vorgegebenen Kompetenzanforderungen und die Vorgaben zum Erwerb der Schulabschlüsse zu erreichen. Dabei beziehen die Schulen auch eventuelle schulspezifischen Faktoren und Besonderheiten in die Gestaltung ihrer schuleigenen Stundentafeln ein und planen den Unterricht so, dass die gemäß den Rahmenplänen vorgegebenen Kompetenzanforderungen unter Berücksichtigung dieser Faktoren und eventuellen Besonderheiten erreicht werden können. 20. Wie viele und welche Schulen haben gegenüber der Schulbehörde angemahnt, dass die Prüfungsfragen zu komplex oder schwierig formuliert , nicht in der gegebenen Zeit zu lösen beziehungsweise nicht den Vorgaben entsprechend gestellt worden seien (bitte jeweils die jeweiligen konkreten Vorwürfe benennen)? Mitteilungen von Schulen im Sinne der Frage liegen der zuständigen Behörde nicht vor. 21. Zu welchem Zeitpunkt werden die MSA-Prüfungsfragen den Schulen auf welchem Wege zur Verfügung gestellt und handelt es sich dabei um Aufgabenkataloge, aus denen die Schulen jeweils eigenständig eine Auswahl für die anstehenden Prüfung treffen, oder um komplette Klausuren , die jeweils in Gänze wie vorgegeben gelöst werden müssen? 22. Gilt Vorgenanntes gleichermaßen für alle Prüfungsfächer oder weichen die Modalitäten in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache (Englisch) voneinander ab, wenn ja inwiefern? Die Prüfungsarbeiten werden den Schulen jeweils am Schultag vor dem 1. Schreibtermin per Kurier in Schüler- beziehungsweise Lehrerstärke in gedruckter Form geliefert . Die versiegelten Sendungen dürfen jeweils erst am Morgen der Prüfung in der Schule geöffnet werden. Die Prüflinge erhalten in Deutsch und Englisch jeweils einen zu bearbeitenden Aufgabensatz . Die schriftliche Prüfung für den mittleren Schulabschluss in Deutsch und Englisch enthält eine oder zwei Zusatzaufgaben, die einen höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen . Sie können von allen Schülerinnen und Schülern bearbeitet werden. Von Schülerinnen und Schülern, die die Note E 1 anstreben, wird eine anforderungsgemäße Bearbeitung auch dieser Aufgaben erwartet. Alle anderen Aufgaben des Aufgabensatzes , die sich auf das Anforderungsniveaus des mittleren Schulabschlusses beziehen , sind von allen Schülerinnen und Schülern zu bearbeiten. Im Fach Deutsch haben die Schülerinnen und Schüler die Wahl zwischen zwei gleichwertigen Schreibaufgaben . Im Fach Mathematik erhalten die Schulen fünf Aufgaben. Aufgabe I ist von allen Schülerinnen und Schülern zu bearbeiten. Unter den Aufgaben II bis V wählt die Prüfungsleitung jeder Schule drei Aufgaben aus. Im Übrigen siehe die Regelungen für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben unter: http://www.hamburg.de/contentblob/3977884/data/pdf-msa-schwerpunkt-2014.pdf sowie http://www.hamburg.de/contentblob/4296032/data/pdf-msa-a-heft-2015.pdf. 23. Sofern es sich um Aufgabenkataloge mit Wahlmöglichkeit handelt: Viele verschiedene Aufgabenstellungen werden den Schulen pro Prüfungsfach zur Verfügung gestellt; haben alle zur Auswahl gestellten Aufgabenstellungen den gleichen Schwierigkeitsgrad, beziehungsweise wie ist die vorgesehene Schwierigkeitsstaffelung innerhalb eines Prüfungsaufgabenkataloges und inwiefern korrespondiert die Bewertung mit der jeweiligen Schwierigkeit? 24. Sofern es sich um Aufgabenkataloge handelt: Wie ist der formal ordnungsgemäße Ablauf hinsichtlich der Auswahl, sind die Schulen gehalten , der Schulbehörde Mitteilung darüber zu machen, für welche konkreten Fragenstellungen sich die Schule entschieden hat, sind hierfür Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/537 7 Begründungen zu liefern und wie wirkt es sich aus, wenn eine Schule meldet, dass sie Prüfungsfragen nicht gewählt hat, weil zuvor der prüfungsrelevante Stoff nicht vermittelt werden konnte? 25. Sofern es sich bei den Prüfungen um in Gänze zu bearbeitende Klausuren handelt: Wie viele Alternativklausuren werden jeweils zur Verfügung gestellt und wie kann dem Problem mangelnder Behandlung im Unterricht abgeholfen werden? Durch die rechtzeitige Bekanntgabe der Regelungen für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben sowie der Prüfungstermine ist eine hinreichende unterrichtliche Vorbereitung der Abschlussprüfung gewährleistet. Daher werden keine Alternativklausuren zur Verfügung gestellt. 26. Woher stammen die Prüfungsfragen für die unter den MSA fallenden Prüfungen und wer überprüft zu welchem Zeitpunkt und nach welchen Kriterien die Tauglichkeit der in Betracht kommenden Prüfungsfragen und gleicht verlässlich ab, dass die jeweiligen Prüfungsfragen den Vorbereitsvorgaben in den Operatorenlisten entsprechen (bitte nach Prüfungsfächern getrennt aufzeigen und Qualifikation der Entscheidungsträger benennen)? 27. Gibt es ein Überprüfung im Vieraugenprinzip und eine Endkontrolle in der Schulbehörde? Wenn ja, wie sieht diese in den einzelnen Prüfungsfächern aus? Gibt es entsprechende Dienstanweisungen, wenn ja, welche? 28. Wann genau hat im diesjährigen MSA-Zyklus durch wen eine Überprüfung im Vieraugenprinzip und eine Endkontrolle stattgefunden? Das Verfahren der Erarbeitung, der Prüfung und Kontrolle sowie der Genehmigung der Aufgaben für die Prüfung zum MSA erfolgt analog zu dem für die Aufgaben zu den schriftlichen Abiturprüfungen angewandten Verfahren, siehe Drs. 21/361. Im Schuljahr 2014/2015 wurden die Aufgaben für die schriftliche Prüfung im Fach Deutsch am 16. Januar 2015 durch die Fachkommission beschlossen. Die Druckfreigabe der Aufgaben erfolgte nach Endkontrolle durch das zuständige Fachreferat am 16. Februar 2015. Die Aufgaben für die schriftliche Prüfung im Fach Englisch wurden durch die Fachkommission am 18. November 2014 beschlossen. Die Druckfreigabe der Aufgaben erfolgte nach Endkontrolle durch das zuständige Fachreferat am 26. Februar 2015. Die Aufgaben für die schriftliche Prüfung im Fach Mathematik wurden am 6. Februar 2015 durch die Fachkommission beschlossen. Die Druckfreigabe der Aufgaben erfolgte nach Endkontrolle durch das zuständige Fachreferat am 19. Februar 2015. 29. Wie kann es danach sein, dass Diskrepanzen wie die im diesjährigen MSA-Zyklus aufgetretenen, nicht bereits im Vorfeld der Prüfungen sichtbar geworden und korrigiert worden sind? Es gab keine Diskrepanzen im Sinne der Fragestellung. Im Übrigen siehe Antwort zu 26. bis 28. 30. In welchem Turnus werden bei der Schulbehörde vorhandene Aufgabenstellungen von wem überarbeitet und wer stellt auf welche Weise sicher, dass Erlerntes und Abgefragtes konsistent ist und mit Blick auf sich verändernde Lerninhalte auch tatsächlich bleibt? Die im Rahmen der MSA-Prüfungen gestellten Aufgaben werden für jeden Prüfungsdurchgang neu erarbeitet. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Prüfungen erhalten die Schulen mittels der Broschüre: „Mittlerer Schulabschluss – Regelungen für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben“ (siehe http://www.hamburg.de/contentblob/4296032/data/pdf-msa-a-heft-2015.pdf) vor Beginn eines jeden Schuljahres Hinweise zu den im jeweiligen Prüfungsdurchgang geprüften Schwerpunktthemen beziehungsweise zu den Kompetenzen, denen im Drucksache 21/537 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Zusammenhang mit der Prüfungsarbeit besondere Bedeutung zukommt. Die in der Broschüre niedergelegten Regelungen für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben sind eine verbindliche Dienstanweisung. Die Schulen haben sicherzustellen, dass die in der Broschüre sowie in den Bildungsplänen für die Sekundarstufe I beschriebenen verbindlichen Inhalte und Anforderungen durch die jeweiligen Fachlehrkräfte zu Gegenständen des Unterrichts werden. C. Zum Bewertungssystem 31. Wie viele und welche Schulen haben das von der Schulbehörde vorgegebenen Bewertungssystem bemängelt, welche Gründe wurden genannt, welche Probleme sind konkret an den Schulen in Anwendung dieses Bewertungssystems aufgetreten? Der zuständigen Behörde liegen keine Mitteilungen von Schulen im Sinne der Frage vor. 32. Wie funktioniert dieses System, wie ist es aufgebaut und mit welcher Begründung sind Teilpunkte für Teilergebnisse et cetera (das heißt eine differenzierte weil kleinschrittigere Bewertung) nicht vorgesehen? Bewertung im Fach Deutsch und Englisch: Für jede Einzelaufgabe werden Punkte vergeben. Die für jede Aufgabe erreichbare Höchstpunktzahl ist im Schülermaterial sowie in den Lehrermaterialien ausgewiesen. In den Lehrermaterialien wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass andere, nicht im Erwartungshorizont genannte plausible Schülerlösungen anzuerkennen sind. Die Vergabe von halben Punkten ist im Fach Deutsch zulässig, im Fach Englisch sind die kleinsten Aufgabeneinheiten (Prüf-Items) so passgenau, dass die Vergabe von halben Punkten nicht sinnvoll ist. Die erreichten Punkte werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Aus dem im Schülermaterial sowie in den Lehrermaterialien enthaltenen Bewertungsschlüssel geht hervor, welche Punktzahl welcher Note entspricht. Zur Bewertung der Schülerleistungen im Fach Mathematik wird den Schulen ein ausführlicher Erwartungshorizont zur Verfügung gestellt, der für jede Teilaufgabe eine maximal zu vergebende Anzahl von Bewertungseinheiten (Punkte) ausweist. Es werden nur ganzzahlige Punkte vergeben. Insgesamt sind in Aufgabe I maximal 34 Punkte und in jeder der drei ausgewählten Aufgaben II bis V maximal 22 Punkte erreichbar, sodass in der schriftlichen Prüfung maximal 100 Punkte erreichbar sind. Die Bewertung mit einer Note erfolgt nach einer Zuordnungstabelle zwischen Bewertungseinheiten und Noten. Damit können erbrachte Leistungen hinreichend differenziert bewertet werden; Teilnoten sind nicht erforderlich. Die Noten werden gemäß Anlage 1 zu § 2 Absatz 7 APO-GrundStGy in E- und G-Noten ausdifferenziert. Das erreichte Ergebnis wird einer Note zwischen „sehr gut“ und „ungenügend“ bezogen auf die Anforderungsebene des mittleren Schulabschlusses zugeordnet. 33. Welche anderen Bewertungsmöglichkeiten hat die Behörde auf ihre Tauglichkeit hin geprüft und mit welcher Begründung wurde das vorgegebene System gewählt? Die zuständige Behörde hält das verwendete Bewertungsschema für angemessen und uneingeschränkt prüfungstauglich. Eine Überprüfung anderer Bewertungsmöglichkeiten auf ihre Tauglichkeit hin wird nicht für erforderlich gehalten. D. Zum weiteren Vorgehen und notwendigen Konsequenzen aus den diesjährigen Pannen 34. Ist es zutreffend, dass die Schulbehörde ein Gespräch mit den Leitungen der weiterführenden Schulen über die Schwächen des MSA-Prüfungssystems plant beziehungsweise bereits zu einem entsprechenden Treffen geladen hat? Wann soll dieses Treffen stattfinden, was sind die Ziel- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/537 9 inhalte, was verspricht sich die Schulbehörde und welche konkreten Veränderungsansätze verfolgt die Schulbehörde selbst? Nein. Es gibt seitens der zuständigen Behörde derzeit keine diesbezüglichen Planungen . 35. Ist es insofern zutreffend, dass dem schlechten Ergebnis des diesjährigen MSA-Durchlaufs dadurch abgeholfen wurde, dass die korrespondierenden mündlichen Prüfungen besonders gut vorbereitet und benotet wurden? Wie sahen die entsprechenden behördlichen Anweisungen an die Schulen hierzu konkret aus? Die Auswertung des diesjährigen MSA ist noch nicht abgeschlossen.