BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5375 21. Wahlperiode 29.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Katja Suding (FDP) vom 22.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Verfügbarkeit von Breitband-Internetzugängen und Ausbau des Glasfaser -Netzes: Wie ist die Lage in Hamburg? (II) Von einer flächendeckenden Verfügbarkeit von Breitband-Internet ist Hamburg weit entfernt. Seit Monaten haben die Betriebe im Hamburger Hafen Probleme mit Internet- und Telefonverbindungen. In Steinwerder, Altenwerder und Waltershof verfügen lediglich zwischen 0 und 4 Prozent der Anschlüsse über einen Breitbandanschluss. Zu klären ist, inwieweit der Senat bereit ist, einen Teil der 7,8 Millionen Euro Projektmittel, die Hamburg aus der „Digitalen Dividende II“ bekommt, für die flächendeckende Versorgung von Breitbandanschlüssen im Hafen zu verwenden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie beabsichtigt der Senat derzeit die Projektmittel zu verwenden, die Hamburg aus der „Digitalen Dividende II“ erhält? (Bitte – soweit zutreffend – nach Stadtteilen inklusive Hafenareal differenziert darstellen und/oder finanzierte Projekte benennen.) 2. Gibt es Abweichungen von bisherigen Planungen? Wenn ja, welche und warum? Die Mittel, die einer politischen Zweckbindung unterliegen (Breitbandausbau und Digitalisierungsprojekte ), sollen nach aktuellem Stand in folgenden Bereichen eingesetzt werden: Förderung der Verbesserung der Versorgung bisher unzureichend versorgter Hamburger Haushalte. Hierfür wurde bereits lange vor dem Bekanntwerden von Beschwerden aus dem Hafen ein Verfahren eingeleitet (siehe Drs. 21/5203). Die Höhe der einzusetzenden Fördermittel wird erst nach Abschluss der in diesem Rahmen durchzuführenden Ausschreibungen feststehen. Projekte Digitale Stadt Über den Einsatz möglicherweise verbleibender Mittel wird erst entschieden werden, wenn deren Höhe wenigstens annähernd feststeht. 3. In welchen Jahren erhielt beziehungsweise erhält Hamburg Mittel in jeweils welcher Höhe aus der „Digitalen Dividende II“? Gibt es Mittel über das Jahr 2017 hinaus? Insgesamt 15.837.000 Euro wurden/werden in folgenden Teilbeträgen ausgezahlt: 2015 8.033.000 Euro, 2016 und 2017 jeweils 3.902.000 Euro. 4. Wie soll die Aufteilung dieser Mittel für die flächendeckende Breitbandversorgung in Hamburg erfolgen? (Bitte tabellarisch für jeden Hamburger Stadtteil inklusive Hafenareal einzeln aufführen.) Drucksache 21/5375 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Antwort zu 1. und 2. Höhe und Allokation der Fördermittel für den Festnetzausbau stehen noch nicht fest. Eine rechnerische Zuordnung finanzieller Mittel auf Stadtteile findet nicht statt, da sich Telekommunikationsleitungen nicht an Stadtteilgrenzen halten. 5. Wie viele Gespräche plant der Senat mit der Deutschen Telekom AG und anderen Unternehmen zu führen, um Investitionen in den Leitungsausbau im Hafen voranzubringen? Wann werden die Gespräche stattfinden ? Siehe Drs. 21/5118 und 21/5203. 6. Wann wird der Senat tiefer gehender prüfen, inwieweit der Auf- und Ausbau der Breitbandnetze im Hamburger Hafen auch aus dem Programm für innovative Verkehrstechnologien und aus dem Förderprogramm für innovative Hafentechnologien des Bundesverkehrsministeriums unterstützt werden kann? In welchem Zeitrahmen werden die Prüfungen beendet sein? Welche Mittel stehen im Rahmen dieser Programme jeweils zur Verfügung? Die Freie und Hansestadt Hamburg ist gemäß der Förderrichtlinie IHATEC nicht antragsberechtigt. Die Prüfung von Förderanträgen obliegt dem Bund beziehungsweise einem von ihm beauftragten Projektträger. Ein Aufruf für Förderanträge ist noch nicht erfolgt. Gemäß Angaben des BMVI sollen für das Förderprogramm bis 2020 bis zu 64 Millionen Euro bereitgestellt werden (vergleiche http://www.bmvi.de/ SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2016/113-dobrindt-ihatec.html). Im Übrigen siehe Drs. 21/5262. 7. Nach welchen Kriterien entscheidet der Senat, wie die Mittel für den Ausbau der Breitbandversorgung verwendet werden? Wird es hierzu eine Grenznutzenanalyse beziehungsweise eine Kosten/Nutzen-Berechnung geben? Wenn ja, bis wann soll diese abgeschlossen sein? Die Mittel werden zur Verbesserung der Versorgung bisher unterversorgter hamburgischer Haushalte eingesetzt, und zwar mittels finanzieller Förderung dort, wo die Netzbetreiber unter Marktbedingungen aufgrund von Wirtschaftlichkeitserwägungen nicht von sich aus tätig werden. Wirtschaftlichkeits- und Kosten-/Nutzengesichtspunkte werden im eingeleiteten Förderverfahren fortlaufend betrachtet. Jedoch ist bei der Bewertung des Nutzens einer breitbandigen Versorgung nicht nur der unmittelbare wirtschaftliche Nutzen zu betrachten, sondern auch die Teilhabe am Zugang zu Wissen und Bildung, an gesellschaftlichen und politischen Prozessen sowie an staatlichen Dienstleistungen. 8. Wie sieht der Zeitplan zum Ausbau des Glasfasernetzes in Hamburg aus? Soll eine flächendeckende Versorgung gewährleistet sein? Wenn ja, bis wann? Siehe Drs. 21/5203.