BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5377 21. Wahlperiode 02.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 26.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Folgen der Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Umwelt durch das Schiff „Yang Ming Utmost“ am 4.10.2014 (III) Auf meine Anfragen vom 22. Dezember 2014 (Drs. 20/14096), 9. Juni 2015 (Drs. 21/644) und 4. Januar 2016 (Drs. 21/2708) zur Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Verschmutzung der Umwelt durch illegale Emissionen des Schiffes „Yang Ming Utmost“ auf der Elbe hat der Senat geantwortet, dass Ermittlungen aufgenommen wurden. Es sei bislang kein Bescheid der Freien und Hansestadt gegen den Führer und Halter des Schiffes erlassen worden. Nunmehr sind ein weiteres halbes Jahr und damit insgesamt fast zwei Jahre vergangen, ohne dass die zuständigen Behörden gehandelt haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welchem Stand befindet sich das Ermittlungsverfahren gegen den Führer und Halter des Schiffes „Yang Ming Utmost“ aufgrund der Vorfälle am 4. Oktober 2014 derzeit (Stand 25.7.2016)? Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen den Kapitän sowie den Leitenden Ingenieur des Schiffes, nicht gegen dessen „Halter“. Die Ermittlungen (siehe Drs. 21/644 und Drs. 21/893) dauern an. Die aus den Niederlanden übermittelten Unterlagen wurden durch die Wasserschutzpolizei ausgewertet. Nach derzeitigen Erkenntnissen kann die genaue Ursache des Austritts der Rauchwolke noch nicht abschließend beurteilt werden, da mehrere Möglichkeiten in Betracht kommen. Zudem wurde erneut vergeblich versucht, den nach wie vor unbekannten Aufenthaltsort der Beschuldigten zu ermitteln. Die Akte befindet sich seit Juni 2016 erneut bei der Wasserschutzpolizei. Neben weiteren Ermittlungen wird insbesondere eine Sachverständigen-Stellungnahme zur Frage der Schadstoffe in bedeutendem Umfang im Sinne des § 325 StGB eingeholt. 2. Welche Bescheide welchen Inhalts hat die Freie und Hansestadt Hamburg mittlerweile zu welchem Zeitpunkt wegen der Vorfälle am 4. Oktober 2014 gegen den Führer und Halter des Schiffes jeweils erlassen? Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden keine Bescheide erlassen. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/893. 3. Aus welchen Gründen dauert das Verfahren an? Siehe Antwort zu 1. Drucksache 21/5377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie ist das weitere Vorgehen der zuständigen (Ermittlungs-)Behörden geplant? Sollte sich nach Abschluss der Ermittlungen ein hinreichender Tatverdacht gegen einen oder beide Beschuldigten ergeben, wird über die Reederei der Aufenthalt des beziehungsweise der Beschuldigten zu ermitteln sein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.