BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5378 21. Wahlperiode 29.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 22.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Sportplatz TSV Sasel Nach Medienberichten steht eine Stilllegung des neu geschaffenen Kunstrasenplatzes des TSV Sasel im Raum.1 Nach dem Antrag des Hauptsponsors auf Stilllegung – mit der Begründung von Lärmbelastung – muss nun eine gerichtliche Entscheidung oder Einigung der Parteien erfolgen. Sollte es zu einer Stilllegung des Platzes kommen, so wäre eine Sportfläche für circa 40 Fußballmannschaften und 900 Vereinsmitglieder betroffen.2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat 1. Bis wann ist mit einer Entscheidung im oben genannten Verfahren zu rechnen? Die Prüfung des Sachverhaltes durch das zuständige Bezirksamt ist noch nicht abgeschlossen ; der Zeitpunkt einer Entscheidung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen. 2. Unterstützt der Senat den Antrag auf Stilllegung der Sportplatzanlage? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/5313. 3. Bestehen Möglichkeiten zur Abwendung der Stilllegungsverfügung nach 1.? a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind dies und welcher Akteur hat diese zu treffen? Ja. Im Vordergrund der Bemühungen des zuständigen Bezirksamtes steht eine einvernehmliche Lösung mit allen Beteiligten. Im Übrigen siehe Drs. 21/5313. b) Wenn nein, warum bestehen keine Möglichkeiten zur Abwendung der Stilllegungsverfügung? Entfällt. 4. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Bundesratsinitiative zur Abänderung der Lärmschutzverordnung? 5. Rechnet der Senat mit einem baldigen Abschluss der Umsetzung der Abänderung der Lärmschutzverordnung? a) Wenn ja, bis wann rechnet der Senat hiermit? 1 „Zu laut: Hauptsponsor will Sportplatz stilllegen“, „Hamburger Abendblatt“, 18.07.2016, Seite 9. 2 „Sportplatz soll stillgelegt werden – Empörung in Sasel“, „Hamburger Abendblatt“, 19.07.2016, Seite 14. Drucksache 21/5378 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b) Wenn nein, welche Umstände verzögern derzeit die Umsetzung? Welche Anstrengungen unternimmt der Senat um diese Probleme zu beseitigen? Am 7. Juli 2016 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die abschließende Ressortabstimmung der Novelle der Sportanlagenlärmschutzverordnung zur Vorbereitung eines Kabinettbeschlusses der Bundesregierung eingeleitet. Im Übrigen siehe Drs. 21/5313.