BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5382 21. Wahlperiode 02.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 25.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Verspielt der Senat das Deutsche Maritime Forschungszentrum durch Zuschauen und Däumchen drehen? Am 12.07.2016 berichtete der Senat beziehungsweise die Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation (BWVI) mit der Drs. 21/5227 über seine Aktivitäten zur Errichtung eines Deutschen Maritimen Forschungszentrums in Hamburg. Der Senat setze sich auf Bundes- und Länderebene für die Errichtung eines DMFZs in Hamburg ein, habe erfolgreich beim Bund eine Machbarkeitsstudie durchgesetzt. Dabei war diese Machbarkeitsstudie bereits vom Bundeswirtschaftsministerium auf den Weg gebracht worden, bevor SPD und GRÜNE im September 2016 ihren Schaufensterantrag in die Bürgerschaft einbrachten. Nach Abschluss der ersten Phase der Machbarkeitsstudie seit Dezember 2015 befinde sich diese Studie seit April 2016 in einer zweiten Stufe. Eine dritte Stufe der Studie mit der Auswertung und Ausarbeitung der Ergebnisse folge noch. Man wolle die Bürgerschaft informieren, wenn die Ergebnisse der Studie vorlägen. Vorausgegangen waren dieser Unterrichtung die beiden Anträge 21/1210 und 21/4429. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Zukunftsthemen Schiffbau und Meerestechnik sind für den Forschungs-, Entwicklungs - und Innovationsstandort Hamburg und die Region von großer Bedeutung. Sie sind wichtige Motoren für ein erfolgreiches Wirtschaftswachstum sowie für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen. In diesem Zusammenhang setzt sich der Senat mit Hochdruck für den Ausbau des Center of Maritime Technologies zu einem Deutschen Maritimen Forschungszentrum (DMFZ) ein. Dabei ist ein abgestimmtes Vorgehen mit den Unternehmen der maritimen Wirtschaft, wie in Drs. 21/5227 dargestellt , für den Erfolg des Vorhabens besonders wichtig. Mit einem DMFZ kann eine noch bessere Nutzung der vorhandenen Forschungsinfrastruktur an deutschen Forschungseinrichtungen und Hochschulen gelingen, um die Innovationskraft der maritimen Branchen zu stärken und wichtige Impulse für die Wirtschaft der Region zu senden. Der Senat hat sowohl in der Bürgerschaft im September 2015 als auch bei der Gründung des länderübergreifenden Vereins des Maritimen Clusters Norddeutschlands am 21. April 2016 seine Unterstützung für ein DMFZ betont. Darüber hinaus ist das DMFZ ein Standard-Hintergrundthema für sämtliche Termine der Leitung der zuständigen Behörde mit maritimem Bezug. Der Senat ist sich seiner Verpflichtung für die maritime Wirtschaft bewusst und wird in seinem Engagement nicht nachlassen. Drucksache 21/5382 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann ist mit dem Abschluss der zweiten und dritten Phase der beauftragten Machbarkeitsstudie zu rechnen beziehungsweise wann genau gehen der Bürgerschaft die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zu und in welcher Form? Die zweite Phase ist bereits abgeschlossen. Mit dem Abschluss der dritten Phase und der Präsentation der Ergebnisse des Projektträgers Jülich wird im Herbst 2016 gerechnet. Anschließend wird der Senat die Bürgerschaft schriftlich informieren. 2. Wie genau hat sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde – jenseits der Beauftragung der Machbarkeitsstudie – auf Bundes- und Länderebene für die Errichtung eines DMFZs in Hamburg eingesetzt? Und welche weiteren Schritte sind noch geplant? Die zuständige Behörde hat in verschiedenen Gesprächen unter anderem mit dem Center of Maritime Technologies (CMT), dem Verband für Schiffbau und Meerestechnik (VSM) sowie Vertretern des Bundes und der Länder auf Arbeitsebene ihre Unterstützung bei der Entwicklung einer tragfähigen Lösung für ein Deutsches Maritimes Forschungszentrum in Hamburg zugesichert. Die weiteren Schritte sind abhängig von den Ergebnissen der Studie. 3. Welche Trägerstruktur für das Forschungszentrum zwischen dem Bund und den Ländern und der Freien und Hansestadt Hamburg als Standort sowie weiteren Partnern, insbesondere aus der deutschen Forschungsund Wissenschaftslandschaft präferiert der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zurzeit? Und welche Schritte hat er bisher zur Erreichung dieser Trägerstruktur unternommen jenseits der zu erwartenden Ergebnisse der Machbarkeitsstudie? 4. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die mögliche Rolle eines zu errichtenden DMFZ im Bereich Umweltschutz (Klimaschutz und Klimawandel, Gewinnung erneuerbarer Energien, Nutzung maritimer Ressourcen) und Umwelttechnik (erneuerbare Energien, Life Science, Chemieindustrie)? Und was tut der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dafür, dass dieser Bereich Bestandteil des zu errichtenden DFMZs wird? 5. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die mögliche Rolle eines zu errichtenden DMFZ in der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung (erneuerbare Energien, Life Science, Medien, IT, Chemiewirtschaft, Maritime Wirtschaft)? Und was tut der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dafür, dass dieser Bereich Bestandteil des zu errichtenden DFMZs wird? 6. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die mögliche Rolle eines zu errichtenden DMFZ im Bereich maritime Sicherheit (Klimaschutz und Klimawandel, Gewinnung erneuerbarer Energien, Nutzung maritimer Ressourcen) und Umwelttechnik (Terrorismus, Piraterie )? Und was tut der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dafür, dass dieser Bereich Bestandteil des zu errichtenden DFMZs wird? 7. Inwieweit hat sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bereits heute im Vorwege der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie um die Bereitstellung geeigneter Gebäude und Infrastrukturen gekümmert und mit welchen Ergebnissen beziehungsweise Erkenntnissen? 8. Inwieweit hat sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bereits heute im Vorwege der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie um die Einsetzung eines Projektrats unter Federführung des Center of Maritime Technologies in Hamburg unter Einbeziehung relevanter wissenschaftlicher Stakeholder, unter anderem der Universität Hamburg, der TU Hamburg -Harburg, der Helmut-Schmidt-Universität, der Northern Business School, der Kühne Logistics University, der Bucerius Law School sowie der Hamburg School of Business Administration, mit dem Ziel der Grün- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5382 3 dung eines Deutschen Maritimen Forschungszentrums gekümmert? Und wenn er sich nicht um einen solchen Projektrat gekümmert hat: Inwieweit sind die genannten Institutionen beziehungsweise welche davon an den Vorbereitungen zur Errichtung des DMFZ in Hamburg beteiligt? 9. Inwieweit und mit welchen Ergebnissen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde sich bereits unter Einbeziehung des Bundes ein Finanzierungskonzept für den Bau, die Weiterentwicklung und den laufenden Betrieb des DMFZ gekümmert? Wenn er dies bereits getan hat: Was sind die bisherigen, vorläufigen Ergebnisse? Wenn er dies nicht getan hat: Wann wird er dies tun und mit welchen Zielen? Die zuständige Behörde wird sich mit der Trägerstruktur befassen, sobald das Ergebnis der Studie vorliegt. Weitere Schritte werden in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Studie eingeleitet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.