BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5391 21. Wahlperiode 02.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 25.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Hamburgischer Versorgungsfonds AöR (HVF) – Wie stellt der Senat die zukünftige Kapitalausstattung sicher? Bekanntermaßen besteht beim HVF eine dauerhafte strukturelle Finanzierungslücke (vergleiche Drs. 20/591). Der Haushaltszuschuss zur Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen wurde zugunsten des Sondervermögens Stadt und Hafen drastisch gekürzt (vergleiche Drs. 20/2347). Spätestens bis 2018 müssen nun weitere Mittel freigegeben werden, um den HVF zahlungsfähig zu halten (vergleiche Drs. 21/1054). Die Unterkapitalisierung des HVF setzt sich fort. Durch die Abschreibung auf die Beteiligung an der HSH Nordbank AG auf 1 Euro „Erinnerungswert“ (vergleiche Drs. 21/5009) verringert sich der Beteiligungswert abermals. Die Anteile der HSH wurden dem HVF ehemals übertragen, um eine Unterdeckung auszugleichen. Sie sind nunmehr kaum noch etwas wert. Dieser Umstand drückt das bereits negative Eigenkapital weiter ins Minus. Ein Teil der bestehenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen wird nicht durch die bestehenden Aktiva gedeckt. Zudem sind aufgrund der weiterhin niedrigen Zinsen die Rückstellungen anzupassen. Die hohen Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden damit weiterhin zu einem negativen Zinsergebnis führen. Durch die hohen Versorgungsverpflichtungen bleibt das Betriebsergebnis ebenfalls negativ. Damit ist auch in Zukunft mit einem weiteren Werteverzehr zu rechnen. Das Risiko für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) steigt damit aufs Neue. Sie ist zum einen im Rahmen der Gewährträgerhaftung für Anstalten öffentlichen Rechts für Rückstellungen und Verbindlichkeiten des HVF haftbar . Zum anderen ist sie verpflichtet, den HVF funktionsfähig zu halten (Anstaltslast ). Damit muss die Stadt vermutlich zukünftige Haushaltsgelder aufwenden , um die Zahlungsfähigkeit des HFV sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften des Hamburgischen Versorgungsfonds AöR (HVF) wie folgt: 1. Wurde der Jahresabschluss des HVF bereits festgestellt? Wenn ja, wann wird er der Bürgerschaft zur Verfügung gestellt? Wenn nein, wann wird die Feststellung erfolgen? Ja. Die Veröffentlichung erfolgt wie üblich voraussichtlich im September 2016 im Bundesanzeiger . Drucksache 21/5391 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Der in 2013 gezahlte Haushaltszuschuss in Höhe von 35 Millionen Euro wurde bis zum 30.06.2016 angelegt (vergleiche Drs. 21/4514). Wurde er fristgerecht zurückgezahlt? Wenn ja, wie beziehungsweise zu welchen Konditionen wurde er neu angelegt? Wenn nein, warum nicht? Ja. Die Wiederanlage erfolgte mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2017 zu einem Zinssatz von 0,35 Prozent. 3. Wie hoch waren die aus Namensschuldverschreibungen bestehenden „sonstigen Verbindlichkeiten“ des HVF per Jahresultimo 2015? Sind im Jahr 2015 weitere Verbindlichkeiten hinzugekommen? a. Welche Restlaufzeit haben die Tranchen dieser Verbindlichkeiten jeweils? b. Wie sind diese jeweils verzinst? Es bestehen wie im Vorjahr Namensschuldverschreibungen im Umfang von 200 Millionen Euro mit Laufzeiten bis 10. März 2022 (40 Millionen Euro, Zinssatz 3,8 Prozent), 2. Dezember 2024 (100 Millionen Euro, Zinssatz 4,1 Prozent) und 10. März 2025 (60 Millionen Euro, Zinssatz 4,0 Prozent). c. Aus welchen Gründen wurden 100 Millionen Euro dieser Verbindlichkeiten aus Namensschuldverschreibungen im Jahresabschluss 2009 noch als solche gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen, seit Begebung einer weiteren Tranche von 100 Millionen Euro im Jahr 2010 jedoch als „sonstige Verbindlichkeiten“? d. Gegenüber wem bestehen diese „sonstigen Verbindlichkeiten“ aus Namensschuldverschreibungen? Die Namensschuldverschreibungen wurden 2010 von der HSH Nordbank AG an diverse Versicherungen und Versorgungswerke abgetreten und seitdem als „sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen 4. Welche nicht mehr betriebsnotwendigen Flächen, bei denen der HVF Anspruch auf die Verkaufserlöse hat, wurden 2011 – 2016 jeweils wann an jeweils wen zu jeweils welchem Preis veräußert beziehungsweise teilveräußert? Welche öffentlichen Unternehmen der FHH oder deren Beteiligungen sind dabei als Käufer aufgetreten? Es wurden Teilflächen der Liegenschaften Altona, Eilbek und Ochsenzoll an unterschiedliche Erwerber, unter anderem an die SAGA GWG Hamburg, insbesondere für Zwecke des Wohnungsbaus verkauft. Andere öffentliche Unternehmen oder Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sind nicht als Käufer aufgetreten. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner künftigen Verhandlungsposition sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, Einzelheiten von Grundstücksgeschäften zu veröffentlichen. 5. Welche nicht mehr betriebsnotwendigen Flächen, bei welchen der HVF Anspruch auf die Erlöse hat, wurden seit 2011 jeweils für welchen Zeitraum an jeweils wen zu jeweils welchem Preis vermietet? Welche öffentlichen Unternehmen der FHH oder deren Beteiligungen waren beziehungsweise sind dabei Vertragspartner? Eine Teilfläche der Liegenschaft Eilbek wird der Schön Klinik Hamburg Eilbek seit dem 1. Januar 2005 befristet bis zur Freimachung von Krankenhausnutzungen mietzinsfrei zur Verfügung gestellt. 6. Wie hoch ist die derzeitige Finanzierungslücke beim HVF? (Bitte auch deren Entwicklung für die Jahre 2011 – 2015 angeben.) Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag betrug am 31. Dezember 2010 –237 Millionen Euro, am 31. Dezember 2011 –336,2 Millionen Euro, am 31. Dezember Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5391 3 2012 –225,2 Millionen Euro, am 31. Dezember 2013 –254,5 Millionen Euro, am 31. Dezember 2014 –328,8 Millionen Euro und am 31. Dezember 2015 –455,3 Millionen Euro. 7. Ist beabsichtigt, dem HVF mit dem Haushaltsplan 2017/2018 einen weiteren Haushaltszuschuss zukommen zu lassen oder im Rahmen der mit dem genannten Doppelhaushalt vorzulegenden Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung anzukündigen? Wenn ja, zu wann soll welcher Zuschuss vergeben werden? Wenn nein, warum nicht? Nein, weil die derzeitige Liquiditätsausstattung nach den Planungen des HVF ausreicht , seine Zahlungsfähigkeit bis einschließlich 2018 zu gewährleisten. Im Übrigen sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 8. Wie hoch ist der aktuelle Wert, für den die FHH im Rahmen der Gewährträgerhaftung für den HVF zu haften hat? Die FHH haftet für Verbindlichkeiten des HVF unbeschränkt, wenn und soweit die Befriedigung aus dem Vermögen der Anstalt nicht zu erlangen ist.