BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5396 21. Wahlperiode 02.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 25.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Verbringung von Sedimenten (XVIII) – Hamburg in der Kostenfalle? Die HPA muss immer mehr Geld für Baggerung und Verbringung der Sedimente aus dem Hamburger Hafen aufwenden. Ab 2016 weist die HPA sogar ein negatives Bilanzergebnis (minus 29,2 Millionen Euro) durch die hohen Aufwendungen zur Erhaltung der Wassertiefe aus. Hinzu kommen deutliche Abweichungen in den eingeplanten Mitteln für die Verbringung zur Tonne E3. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen vom 20. bis 22. Juni 2016 den Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 mit redaktionellen Ermächtigungen sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beratungen beschlossen. Im Rahmen dieser Anpassungsermächtigungen werden Änderungen im Haushaltsplan-Entwurf derzeit noch geprüft beziehungsweise umgesetzt. Bis zum Abschluss dieses Prozesses gibt der Senat keine Auskunft über lediglich vorläufige Stände. Dies gilt auch für die erfragten Daten über die Ansätze für die Jahre 2017 bis 2019 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie haben sich die Ansätze in der mittelfristigen Finanzplanung des Senats für den Zuschuss für Wassertiefenhaltung im Hafen in welcher Höhe für die Jahre 2016 bis 2018 verändert (bitte die aktuell geplanten Ansätze in Millionen Euro angeben)? Wann wurden diese Ansätze gegenüber der letzten Planung des Senats angepasst? a. Sind darin die 8,5 Millionen Euro (vergleiche Drs. 21/3883 vom 8. April 2016) für die Verbringung der Sedimente aus Hamburg zur Tonne E3 enthalten? Wenn nein, warum nicht? i. Sind die 8,5 Millionen Euro für die Verbringung der Sedimente aus Hamburg zur Tonne E3 auf den Zuschuss von 35 Millionen Euro für die gesamte Wassertiefenhaltung in 2016 dazuzurechnen ? b. Werden die Zahlungen an Schleswig-Holstein für die Verbringung von Baggergut in das Schlickfallgebiet bei der Tonne E3 über die Ansätze für den Zuschuss zur Wassertiefenhaltung geleistet? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht und woraus ist dann die Finanzierung geplant? c. Werden die Mittel für Baggerungen aus dem Zuschuss für die Wassertiefenhaltung finanziert? Drucksache 21/5396 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht und woraus erfolgen die Ausgaben für Baggerkosten bis 2018? 2. Aus welchen einzelnen Kostenpositionen setzt sich der Zuschuss von 35 Millionen Euro für die Wassertiefenhaltung für das Jahr 2016 im Hafen zusammen? 3. Wie viele finanzielle Mittel sollten ursprünglich für die Finanzierung der Wassertiefenhaltung aus dem Haushalt der HPA für 2016 zur Verfügung stehen? Gibt es zur Höhe der hierfür geplanten Mittel Abweichungen? Wenn ja, welche und warum? 4. In welcher Höhe sind hierfür in den Jahren 2017 bis 2019 Mittel vorgesehen ? Die erfragten Haushaltsmittel für die Wassertiefenhaltung werden aus der Produktgruppe 270.05 (Kosten für Transferzahlungen) des Einzelplans 7 zur Verfügung gestellt. Die Wassertiefenhaltung umfasst die Baggerei sowie die Umlagerung, Verbringung und Entsorgung von Sedimenten sowie damit verbundene Aspekte, wie etwa die genannten Zahlungen an Schleswig-Holstein. Die der Hamburg Port Authority (HPA) zugewendeten Mittel können für diese Zwecke genutzt werden, eine Zuordnung zu einzelnen Unteraspekten der Wassertiefenhaltung besteht nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.