BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5400 21. Wahlperiode 02.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 25.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) – Mehr Personal für Lagedienst und Notfallbetrieb trotz rückläufiger Zugangszahlen? Mit Stand vom 5. Juli hieß es, dass vonseiten der Behörde für Inneres und Sport – Amt E – bislang vier Stellen für den ZKF geschaffen wurden (vergleiche Drs. 21/5023). Aktuell ist eine Stellenausschreibung1 veröffentlicht, in der die Behörde für Inneres und Sport zehn Stellen beim ZKF als Regierungsoberinspektor(in) beziehungsweise Tarifbeschäftigte(r) mit der Besoldungsgruppe A10 Hmb- BesG beziehungsweise Entgeltgruppe 9 TV-L „dauerhaft“, also unbefristet, ausschreibt. Bei der Tätigkeit handelt es sich um Sachbearbeitung in den Bereichen „Lagedienst“ und „Notfallbetrieb“. Aus Drs. 21/3665 geht jedoch hervor, dass der ZKF „(…) bei Wegfall der Aufgaben wieder aufgelöst werden kann“. Aus der Einsetzungsverfügung vom 12.10.2015 geht des Weiteren hervor, dass der ZKF „(…) die Koordination der weiteren mit der Integration der Flüchtlinge zusammenhängenden Themen wie (…) Wohnen (…) mit einbezieht “. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie sind die Tätigkeiten „Lagedienst“ und „Notfallbetrieb“ bisher ausgeführt worden? 2. Wie viele Mitarbeiter sind bisher für die Tätigkeiten „Lagedienst“ und „Notfallbetrieb“ zuständig (gewesen)? Wurde diese Aufgabe von der Innenbehörde oder vom ZKF durchgeführt? 3. Warum werden trotz Rückgang der Flüchtlingsankunftszahlen zehn weitere Stellen in diesen Bereichen geschaffen? 4. Warum wurden diese Stellen unbefristet ausgeschrieben beziehungsweise dauerhaft eingerichtet? Bis zum 31. Januar 2016 wurde für kurzfristige und akute Bedarfe im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen und dem Betrieb von Einrichtungen an den Wochenenden eine Koordinierungsstelle Flüchtlinge (KF) durch das Amt für Innere Verwaltung und Planung der Behörde für Inneres und Sport betrieben. In der Woche wurde für solche Bedarfe auf vorhandene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentralen Koordinierungsstabes Flüchtlinge (ZKF) zurückgegriffen, durch die eine freiwillige 1 http://www.hamburg.de/zkf-bewerbung sowie http://www.hamburg.de/contentblob/6282508/ 50f75433208e19ac2fb0a83b303ed5b6/data/d-stellenausschreibung-zkf.pdf. Drucksache 21/5400 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Rufbereitschaft vorgehalten wurde. Da hierfür keine festen Stellen vorgehalten wurden , lässt sich eine konkrete Angabe zum damit verbundenen Personaleinsatz nicht ableiten. Darüber hinaus wurden Aufgaben aus auch kurzfristig und außerhalb der allgemeinen Dienstzeit zu klärenden Betriebsfragen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Einwohnerzentralamtes neben anderen Aufgaben wahrgenommen, die nicht mit konkreten Personalanteilen ausgewiesen werden können. Es besteht weiterhin die Notwendigkeit, sowohl für die Erstaufnahmeeinrichtungen wie für die Folgeeinrichtungen auch über die üblichen Gleitzeiten hinaus eine Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit für technische/bauliche Notfälle in den Unterkünften vorzuhalten , um zu gewährleisten, dass schnell und kompetent Maßnahmen eingeleitet werden können, um die Nutzbarkeit der Einrichtungen auch bei technischen Ausfällen jederzeit gewährleisten zu können (Ausfälle der Stromversorgung, Versorgungsprobleme durch Ausfall von Sanitärcontainern und so weiter) sowie auch eine Ansprechbarkeit zu gewährleisten für Fragen rund um den Betrieb der Einrichtungen, die außerhalb der technischen/baulichen Aufgabenstellungen liegen. Diese Aufgabenstellungen waren durch den vorhandenen Personalbestand nicht aufzufangen (siehe auch oben). Vor diesem Hintergrund wurde durch den Staatsrat der Behörde für Inneres und Sport die Zustimmung erteilt, für die Aufgabenstellung KF weiteres Personal einzustellen. Diese Zustimmung war verbunden mit der Vorgabe, dass die Personalausstattung ZKF für die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der EA kontinuierlich im Abgleich mit der Entwicklung der EA zu betrachten und bei einem dauerhaften Aufgabenrückgang zu reduzieren ist. Inwieweit dies dann zu einem Gesamtrückgang im Personalbestand ZKF führen kann, wird wiederum von der Entwicklung der Aufgabenstellungen im Bereich der Folgeunterkünfte und der Integrationsaufgaben abhängen. Aufgrund der ständigen Personalfluktuation auch in diesem Bereich steht die Ausschreibung der Stellen dem nicht entgegen. 5. Im Rahmen welcher Tätigkeitsbereiche ist der ZKF inzwischen noch an die Innenbehörde angebunden? Der ZKF ist durch die Stabsbereiche „Kommunikation und Beteiligung“, „Zentrale Dienste und Koordinierung“ und „Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme, übergreifende Aufgaben“ an die Behörde für Inneres und Sport (BIS) angebunden. 6. Wie erfolgt der Austausch zwischen dem Flüchtlingskoordinator des ZKF und der Innenbehörde (Anlässe, Häufigkeit et cetera)? Der Austausch zwischen dem Flüchtlingskoordinator des ZKF und der BIS findet bei - dem monatlichen Koordinierungstreffen, - der in der Regel wöchentlichen Rathausrunde Flüchtlinge, - der monatlichen Lenkungsgruppe „Integration öffentlich-rechtliche Unterbringung und Zentrale Erstaufnahme in die gesamtstädtische Flächenverwertung und Planung “, - dem monatlichen Austausch zu Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, - dem monatlichen Treffen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, - der zweiwöchentlichen Steuerungsgruppe zum Ankunftszentrum Barkoppelweg/ -stieg sowie - der wöchentlichen Lenkungsgruppe zum Ankunftszentrum Barkoppelweg/-stieg statt. Anlassbezogen findet außerhalb dieser Gesprächsrunden ein direkter Austausch auf den unterschiedlichen Ebenen statt. 7. Wie ist der in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eingerichtete „Koordinator Wohnungsbau für Flüchtlinge“ organisatorisch in den ZKF eingebunden? 8. Falls der Koordinator Wohnungsbau für Flüchtlinge nicht organisatorisch in den ZKF eingegliedert ist, warum nicht? Ist eine strukturelle Einbindung in den ZKF in Planung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5400 3 Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) ist für die Koordinierung der Umsetzung des Senatsprogramms zur Errichtung von „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ zuständig, siehe auch Drs. 21/1838. Daher ist der Koordinator Wohnungsbau für Flüchtlinge (KWF) organisatorisch bei der BSW angebunden. Eine Änderung der Struktur ist nicht geplant. 9. Wann wurde der Koordinator Wohnungsbau für Flüchtlinge eingesetzt? Am 1. September 2015. 10. Wie ist der Koordinator Wohnungsbau für Flüchtlinge eingruppiert und über welche Befugnisse verfügt er? Wem gegenüber ist er weisungsgebunden beziehungsweise weisungsbefugt? Der KWF erhält eine Zulage nach E 15, er ist dem Staatsrat der BSW direkt unterstellt . Dem KWF obliegt die Prüfung auf Eignung, Koordinierung und Entwicklung von Flächen für den Bau von Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen, die Verhandlungsführung mit möglichen Investoren, zu beteiligenden Fachbehörden und Bezirksämtern sowie die Vorbereitung von abschließenden Entscheidungen. Er ist entscheidungsbefugt im Rahmen des Aufgabengebietes. 11. Verfügt der Koordinator Wohnungsbau für Flüchtlinge über einen eigenen Arbeitsstab? Wenn ja, wie viele Mitarbeiter mit jeweils welchem Aufgabenspektrum und welcher Eingruppierung sind in diesem Arbeitsstab tätig? Nein, er wird von zwei Mitarbeitern (A 12 und E 13) mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit im Rahmen des Aufgabenspektrums unterstützt.