BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5402 21. Wahlperiode 02.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 25.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Innovationshemmnisse: Was tut der Senat, um Hürden für Innovationen und wirtschaftliches Wachstum zu reduzieren? Die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Leistungskraft des Mittelstandes ist ein erklärtes Ziel des aktuellen Hamburger Bündnisses für den Mittelstand . Ferner soll die Attraktivität des Standorts Hamburg für Selbstständige und mittelständische Unternehmen ausgebaut werden. Dabei baut das Bündnis auf die Mittelstandsvereinbarungen zwischen Senat und Kammern aus der Regierungszeit der CDU-Senate in den Jahren 2002 und 2008 auf. Unternehmen der Industrie, des Handwerks und der Freien Berufe benötigen die Umsetzung der in dem Arbeitsprogramm angekündigten Maßnahmen ebenso wie die Start-up-Szene. Insbesondere die Verminderung bürokratischer Hürden für Unternehmer ist dabei Teil der Maßnahmen des Bündnisses. Wie eine Studie der Familienunternehmer e.V. Metropolregion Hamburg belegt, sind diese Hürden ein zentrales Innovationshemmnis. Gerade Gründer müssen zu viel Zeit in Berichtspflichten und formale Voraussetzungen investieren, die sie dann nicht mehr für den Aufbau ihres eigentlichen Geschäftes zur Verfügung haben. Die Verminderung bürokratischer Lasten ist also eine direkte Förderung innovationsgetriebener Unternehmen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Ergebnisse einer Mitgliederbefragung der Vereine „Die Familienunternehmer e.V.“ und „Die Jungen Unternehmer e.V.“ im Regionalkreis Metropolregion Hamburg („Innovationen für Hamburg, Wirtschaftspolitische Kommission, November des Jahre 2014“) bestätigen den Erfolg der Hamburger Mittelstands- und Innovationspolitik. Es lässt sich daraus ableiten, dass beispielweise für 60 beziehungsweise 77 Prozent der befragten Unternehmen in Hamburg bürokratische beziehungsweise gesetzliche Regelungen keine Innovationshemmnisse darstellen. Für 77 Prozent der Betriebe in Hamburg ist nach dieser Befragung der fehlende Zugang zu (Risiko-)Kapital kein Hemmnis für die Umsetzung innovativer Ideen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche bürokratischen Hemmnisse für Unternehmen sind durch die Initiativen des Bündnisses für den Mittelstand seit dem Februar vergangenen Jahres in Hamburg abgebaut worden? Bitte detailliert und ohne Verweis auf andere Drucksachen aufführen. Die Lenkungsgruppe des „Bündnisses für den Mittelstand“ hat in ihrer letzten Sitzung die Handelskammer gebeten, die Kritikpunkte zum Bürokratieabbau zu präzisieren und ihre Mitgliedsunternehmen zu konkreten, auf Europa-, Bundes- oder Hamburger Landesrecht basierenden Vorschläge zum Bürokratieabbau einzubeziehen. Die Drucksache 21/5402 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Umfrage wird derzeit über die Webseite der Handelskammer Hamburg durchgeführt (vergleiche www.hk24.de/produktmarken/interessenvertretung). 2. Wurden darüber hinaus seit Februar 2015 bürokratische Hemmnisse für Unternehmen abgebaut? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Bitte ohne Verweise auf andere Drucksachen beantworten. 3. Ist darüber hinaus der Abbau weiterer bürokratischer Hemmnisse für die Wirtschaft geplant? Wenn ja, im Rahmen welcher konkreten Initiativen und in welchem zeitlichen Rahmen? Bitte detailliert und ohne Verweis auf andere Drucksachen aufführen. Der Senat betrachtet den Abbau bürokratischer Hemmnisse als fortwährende Aufgabe (siehe Drs. 21/3823). Beispielhaft wird hierfür das Hamburgische Gesetz über die Fortentwicklung des Anerkennungsverfahrens für ausländische Berufsqualifikationen (HmbFABQG) vom 15. Dezember 2015 genannt. Es sieht die zwischenzeitlich fristgerecht realisierte Einrichtung eines sogenannten Einheitlichen Ansprechpartners (EA) und die erweiterte Möglichkeit der elektronischen Verfahrensabwicklung für Personen, die die Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen anstreben, vor. Auch der vom Senat vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) und der Einheitssätze-Verordnung (EsV) sieht mit dem Verzicht auf die Erhebung von Ausbaubeiträgen eine Erleichterung für Unternehmen vor, soweit sie beitragspflichtige Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind (siehe Drs. 21/5037). Wesentliche weitere Potenziale resultieren aus Sicht des Senats in Zukunft aus einer verstärkten Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. 4. Welchen Zeitaufwand muss ein Unternehmensgründer in Hamburg einplanen , bis er alle notwendigen Genehmigungen erhält? Welche Planungen zur Verbesserung der Situation der Gründer werden der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden wann umsetzen? Bitte ohne Verweis auf andere Drucksachen beantworten. Zu Dauer und Kosten von administrativen Gründungsverfahren in Deutschland wird auf die in der Drs. 21/1687 zitierte gleichnamige Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM-Materialien Nummer 205, Februar des Jahres 2011) verwiesen. Nach einer Untersuchung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Statistischen Bundesamtes „Erfüllungsaufwand im Bereich der Betriebsgründung – Ablauf von der Geschäftsidee bis zum ersten Umsatz“ vom September 2014 betrug der Zeitaufwand für die untersuchten Gründungs- und Prozessschritte (inklusive Bearbeitungszeit, Wege- und Wartezeit) im Jahr 2012 in Deutschland durchschnittlich circa zwei Stunden pro Gründung (exklusive Zeitaufwände für Informationsbeschaffung , Beantragung von Fördermitteln et cetera). 5. Wann wird aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden das Ziel erreicht sein, dass Existenzgründer so unbürokratisch und so schnell wie möglich all ihre Gründungsformalitäten über einen zentralen Ansprechpartner in der Verwaltung erledigen können? Wie weit sind dazu die Entwicklungen in der Hamburger Verwaltung fortgeschritten ? Seit Ende des Jahres 2009 steht in Hamburg in- und ausländischen Dienstleistungsunternehmen sowie Gründerinnen und Gründern im Dienstleistungsbereich ein neuer Unternehmensservice, der EA zur unbürokratischen Abwicklung behördlicher Verfahren zur Verfügung. Er unterstützt Dienstleistungsunternehmen bei Antrags- und Genehmigungsverfahren, indem er erforderliche Informationen und Formulare bereitstellt , online ein umfängliches Beratungsangebot vorhält, die beteiligten Behörden ermittelt und die Anträge an die zuständigen Stellen als Verfahrensmittler weiterleitet. Die Geschäftsstellen sind in der Handelskammer Hamburg und der Handwerkskammer Hamburg angesiedelt (siehe Drs. 20/10313 und Drs. 20/10411). Die Partnerinnen und Partner des Bündnisses für den Mittelstand vereinbarten, den EA hinsichtlich auf Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5402 3 den Mehrwert seiner Leistung für kleine und mittlere Unternehmen weiterzuentwickeln . Die Weiterentwicklung des EA in Hamburg wird im Einklang mit dem Projekt „EA 2.0“ aufseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Abstimmung mit den Länderwirtschaftsressorts erfolgen. Es werden die Vorstellungen und Diskussionen seit der EA-Konferenz vom 15. Oktober 2015 im BMWi sowie die Beschlussfassungen über die künftige strategische Ausrichtung durch die Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) Ende des Jahres 2015 einbezogen. Weitere Umsetzungsschritte hängen vom Fortgang des Projektes „EA 2.0“ und der WMK-Beschlussfassung 2016/2017 ab. 6. Gibt es explizite Planungen, weitere Bürokratiehürden für Unternehmensgründer abzubauen, als es laut Drs. 21/1687 bislang der Fall ist? Wenn ja, was genau planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden und bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt sein? Wenn nein, warum nicht? Bürokratieabbau ist ein kontinuierlicher Prozess. Die zuständigen Behörden, Beratungs - und Förderinstitutionen sowie die Kammern achten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften darauf, administrative Prozesse für Gründungsinteressierte so transparent und effizient wie möglich zu gestalten. 7. Die bereits genannte Studie der Familienunternehmer e.V. belegt, dass ein mangelnder Zugang von Innovatoren zu Mentoren Innovationsvorhaben ebenfalls einschränkt. Gibt es Planungen des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden, die Vernetzung von Innovatoren und etablierten Unternehmen sowie der Wissenschaft weiter zu erleichtern oder zu fördern? Die Vernetzung von Innovatoren, Unternehmen und der Wissenschaft ist zentraler Ansatz der InnovationsAllianz Hamburg. Innerhalb der von der InnovationsAllianz Hamburg entwickelten Innovationsstrategie werden verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Vernetzung der innovativen Akteure umgesetzt (siehe Drs. 21/4782, Drs. 21/1949 und Drs. 21/1846). a. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Idee der Schaffung eines Mentorennetzwerks, das Innovatoren und ehrenamtliche Mentoren zusammen bringt? Der Senat hat sich mit der Errichtung eines Mentorennetzwerkes noch nicht befasst. Der Vorschlag des Familienunternehmer e.V., ein übergreifendes Mentorennetzwerk von Kammern und Verbänden ins Leben zu rufen, wird von der zuständigen Behörde positiv bewertet. b. Gibt es weitere Planungen über die aktuellen Förderungen hinaus, für einen verbesserten Zugang zu Risikokapital zu sorgen? Wenn ja, welche? Siehe Drs. 21/4982 und Drs. 21/5160.