BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5405 21. Wahlperiode 02.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 26.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Breitbandausbau: Wie ist der aktuelle Stand? Der Breitbandausbau in Hamburg kommt unter dem rot-grünen Senat trotz bekannter Mängel in vielen Stadtteilen sowie insbesondere im Hamburger Hafen nur sehr schleppend voran. Dabei ist die digitale Infrastruktur Grundlage für den Wandel hin zu einer digitalisierten Gesellschaft und damit auch ein zentrales Element für den Umbau Hamburgs zu Innovationsmetropole. Erst auf Nachfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion (Drs. 21/1651) räumte der Senat im September letzten Jahres ein, dass ein Dienstleister zur weiteren Organisation gefunden werden solle. Ebenfalls erst auf Nachfrage (Drs. 21/3538) wurde im März dieses Jahres der ausgewählte Dienstleister mitsamt eines vorläufigen Zeitplans für den weiteren Ausbau vorgestellt. Details der Ausschreibung reichte der Senat schließlich auch erst auf unsere konkrete Nachfrage (Drs. 21/4736) nach. Transparenz sieht anders aus. Entsprechend dem erwähnten Zeitplan (Drs. 21/3538) sollte aktuell, also Ende Juli 2016, sowohl der „Ist-Zustand“ des Netzes festgestellt als auch das „Markterkundungsverfahren“ durchgeführt worden sein. Entsprechend müssten die „weißen Flecken“ im Breitbandnetz Hamburgs bekannt sein und es sollten Fördermittel aus dem Breitbandausbauförderprogramm des Bundes beantragt worden sein. Gerade für den letzten Punkt wäre eine zügige Erledigung der Vorarbeiten wichtig gewesen. Die aktuelle Antragsperiode für die Förderung des Bundes endete am 29. April 2016. Die derzeitige Digitalpolitik des Senats wirft damit weitere Fragen auf, die im Folgenden bitte ohne Verweis auf andere Drucksachen beantwortet werden sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Befinden sich die Vorarbeiten zum Breitbandausbau in Hamburg noch im Zeitplan, den der Senat in Drs. 21/3538 vorgestellt hat? Wenn nicht, wie sieht der aktuelle Zeitplan aus? Ja. 2. Werden die Ergebnisse der bisherigen Arbeit, insbesondere eine Karte oder Liste mit den tatsächlichen „weißen Flecken“ in der Breitbandversorgung , veröffentlicht? Wenn ja, wo und wann? Drucksache 21/5405 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/5203. 3. Fand, wie in Drs. 21/3538 angekündigt, im Rahmen des Markterkundungsverfahrens ein Vorgespräch zu Fördermöglichkeiten mit dem zuständigen Bundesministerium statt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Ein Gespräch wurde am 25. Mai 2016 mit dem mit der Durchführung des Breitbandausbauförderprogramms des Bundes beauftragten Projektträger geführt. Ein entsprechender Antrag befindet sich in Vorbereitung. 4. Konnte noch rechtzeitig für die aktuelle Antragsperiode zum 29. April 2016 ein Antrag auf Förderung durch Mittel aus dem Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau eingereicht werden? a. Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Projekte? Der Antrag befindet sich in Vorbereitung. Im Übrigen sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. b. Wenn nein, warum nicht und wie beabsichtigt der Senat, die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücken beim Ausbau in Randgebieten zu finanzieren? Die Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke erfolgt in der notwendigen Höhe aus den Mitteln, die Hamburg aus der sogenannten Digitalen Dividende II zur Verfügung stehen . c. Wenn keine Förderung beantragt wurde, wie hoch schätzt der Senat die zusätzlichen Kosten für die Schließung dieser Wirtschaftlichkeitslücken ein. Entfällt. 5. Befinden sich die zuständigen Stellen im Senat, in der Verwaltung und beim Dienstleister im Austausch mit anderen Ländern und Gemeinden zum Thema Breitbandausbau und Förderung dieses Ausbaus? Ja.