BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5408 21. Wahlperiode 02.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 26.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Neues Gastschulabkommen mit Schleswig-Holstein – Was steckt dahinter ? Am 12. Juli 2016 unterzeichneten Schulsenator Rabe und seine Kollegin aus Schleswig-Holstein, Bildungsministerin Ernst, den Entwurf des neuen Gastschulabkommens . Danach können ab dem Schuljahr 2017/2018 Schülerinnen und Schüler aus Hamburg und Schleswig-Holstein erstmals ohne Einschränkungen alle weiterführenden Schulen des jeweils anderen Bundeslandes besuchen. Das alte Gastschulabkommen von 2010 gilt noch bis zum Jahresende 2016. Schleswig-Holstein zahlt für das Jahr 2016 an Hamburg 13,3 Millionen Euro Ausgleich dafür, dass mehr Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein Hamburger Schulen besuchten als umgekehrt. Im Entwurf für das neue Gastschulabkommen sind Zahlungen Schleswig- Holsteins an Hamburg in Höhe von 13,4 Millionen Euro für 2017 vorgesehen, 13,5 Millionen Euro für 2018 und 13,6 Millionen Euro für 2019. Laut Pressemitteilung der Schulbehörde besuchten im Schuljahr 2015/2016 offiziell 1.485 Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein allgemeinbildende Schulen in Hamburg und 1.174 Schülerinnen und Schüler allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in Hamburg. In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/4089 gab der Senat an, dass im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 4.852 Schüler aus Schleswig-Holstein Hamburger Schulen besuchen. Die tatsächlichen Kosten für den Besuch der Schüler aus Schleswig-Holstein im Schuljahr 2015/2016 wurden mit 24.700.000 Euro angegeben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein besuchten im Schuljahr 2015/2016 berufliche Schulen in Hamburg? 1.896 Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein besuchten im Schuljahr 2015/2016 hamburgische staatliche berufliche Schulen und hamburgische berufliche Schulen in freier Trägerschaft. 2. In der Pressemitteilung wird nur von „weiterführenden“ Schulen gesprochen . Inwiefern erfolgt zurzeit eine Bezuschussung für Grundschüler aus Schleswig-Holstein an allgemeinbildenden Schulen sowie an allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft und wie stellt sich dies nach dem neuen Gastschulabkommen dar? Zu welchen Auswirkungen führt es gegebenenfalls, wenn künftig keine Förderung von Grundschülern mehr erfolgen sollte? Drucksache 21/5408 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Gilt das Gastschulabkommen auch für Schülerinnen und Schüler, die inklusiv oder in Sonderschulen/ReBBZ beschult werden? Siehe Drs. 21/5387. a. Wie viele Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein mit jeweils welchen Förderschwerpunkten besuchen im Schuljahr 2015/ 2016 Schulen in Hamburg? Für die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein an Schulen in Hamburg siehe folgende Tabelle: Rechtsstatus Förderschwerpunkt Anzahl Staatlich Lernen 18 Geistige Entwicklung 7 Körperliche und motorische Entwicklung 67 Hören (schwerhörig und gehörlos) 50 Emotionale und soziale Entwicklung 5 Mehrfachbehinderung 3 Sprache 5 Sehen (sehbehindert und blind) 18 Autismus 1 Zwischensumme staatlich 174 Nichtstaatlich Lern- und Leistungsverhalten 19 Geistige Entwicklung 15 Hören (schwerhörig und gehörlos) 2 Emotionale und soziale Entwicklung 19 Mehrfachbehinderung 1 Autismus 1 Zwischensumme nichtstaatlich 57 Gesamtsumme 231 Quelle: BSB Schülerjahreserhebung 2015 b. Wie viele Schülerinnen und Schüler aus Hamburg mit jeweils welchen Förderschwerpunkten besuchen im Schuljahr 2015/2016 Schulen in Schleswig-Holstein? Für die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit Wohnsitz in Hamburg an Schulen in Schleswig-Holstein siehe folgende Tabelle: Rechtsstatus Förderschwerpunkt Anzahl Staatlich Förderzentrum Schwerpunkt Lernen 2 Förderzentrum Schwerpunkt Hören 1 Schule/Klasse für Körperbehinderte 3 Schule/Klasse für Geistigbehinderte 1 Zwischensumme staatlich 7 Nichtstaatlich Förderzentrum Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung 7 Schule/Klasse für Geistigbehinderte 24 Zwischensumme nichtstaatlich 31 Gesamtsumme 38 Quelle: Statistikamt Nord 4. Mit wie vielen Schülern und Schülerinnen aus Schleswig-Holstein, die Hamburgs Schulen besuchen, rechnet die zuständige Behörde für die Schuljahre 2017/2018 bis 2019/2020 jeweils? Mit wie viele Schülern aus Hamburg, die eine Schule in Schleswig-Holstein besuchen, rechnet die zuständige Behörde in diesen Schuljahren? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5408 3 5. Von welchen tatsächlichen jährlichen Kosten geht die zuständige Behörde für die Schuljahre 2017/2018 bis 2019/2020 aus und wer trägt das Defizit? Eine Prognose, wie viele Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Schleswig- Holstein künftig eine Schule in Hamburg besuchen werden, wird nicht erstellt. Eine belastbare Einschätzung der Auswirkung der verbesserten Freizügigkeit des grenzüberschreitenden Schulbesuchs ist wegen der Vielzahl der Einflussfaktoren nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/5387. 6. Wie hoch ist zurzeit der jährliche Pro-Kopf-Zuschuss und wie hoch wird er nach Inkrafttreten des neuen Gastschulabkommens sein? Das Land Schleswig-Holstein leistet auf der Grundlage des 2010 abgeschlossenen Abkommens keine jährlichen Pro-Kopf-Zuschüsse, sondern eine von der konkreten Zahl der Gastschüler in Hamburg unabhängige Pauschale. Im Übrigen siehe 21/5387. 7. Inwiefern wurde bei den Verhandlungen berücksichtigt, dass ein Großteil der Schulen in Hamburg mittlerweile Ganztagsschulen (GBS oder GTS) sind? Von den Neuerungen des Abkommens sind die Grundschulen nicht betroffen. Im Übrigen siehe Drs. 21/5387. 8. Im Gastschulabkommen von 2010 war eine jährliche Steigerung der Pauschale zum Ausgleich allgemeiner Kostensteigerungen um 200.000 Euro vorgesehen. Auf Basis welcher Erwägungen sinkt diese Steigerung künftig auf jährlich 100.000 Euro? Inwiefern geht die zuständige Behörde davon aus, dass die auszugleichenden allgemeinen Kostensteigerungen in den Jahren 2017 bis 2019 geringer ausfallen werden als zwischen 2012 und 2015? Siehe Drs. 21/5387. 9. Inwiefern bestehen Planungen seitens der zuständigen Behörde, auch mit Niedersachsen ein Gastschulabkommen zu schließen? Hiermit hat sich der Senat nicht befasst. 10. Wurde die Deputation der zuständigen Behörde beteiligt? Falls nein, weshalb nicht? Nein, der Abschluss von Staatsverträgen fällt gemäß Artikel 43, 31 der Hamburgischen Verfassung in den Zuständigkeitsbereich des Senats.