BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5409 21. Wahlperiode 02.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 26.07.16 und Antwort des Senats Betr.: hsh portfoliomanagement AöR (V) – Abwicklung mit oder ohne Plan? Die hsh portfoliomanagement AöR hat von der HSH Nordbank zum 30.06.2016 notleidende Schiffskredite (NPL) im Buchwert von 5 Milliarden Euro exposure at default (EAD) zu einem gutachterlich ermittelten Marktpreis von rund 2,4 Milliarden Euro übernommen. Da es sich bei der hsh portfoliomanagement AöR um eine landesrechtliche Abwicklungsanstalt im Sinne des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG) handelt, muss sie auf Grundlage von § 8b Absatz 1 Nummer 3 FMStFG i.V.m. § 8a Absatz 4 Nummer 6 FMStFG bereits vor Übernahme der NPL über einen detaillierten Abwicklungsplan verfügen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In welchem Zeitraum und bis wann genau wurde der erste Abwicklungsplan der hsh portfoliomanagement AöR durch wen erstellt? 2. Inwieweit war die Interimsgeschäftsführung sowie die derzeitige Geschäftsführung der hsh portfoliomanagement AöR in seine Entwicklung involviert? 3. Wann wurde der Abwicklungsplan der Geschäftsführung der hsh portfoliomanagement AöR erstmalig vorgelegt? Wann wurde er dem Verwaltungsrat erstmalig vorgelegt? Wann genau wurde er durch diesen und/oder die Trägerversammlung genehmigt? Die Ausarbeitung der Abwicklungsplanung erfolgte seit Januar 2016 im Rahmen einer Analyse des möglichen Übertragungsportfolios durch die hsh portfoliomanagement AöR und deren Berater. Der erste Abwicklungsplan wurde dem Verwaltungsrat am 27. Juni 2016 vorgestellt. Die Genehmigung durch die Anstaltsträgerversammlung ist noch nicht erfolgt. 4. Wie viele Seiten umfasste beziehungsweise umfasst dieser erste Abwicklungsplan? 40. 5. Enthielt beziehungsweise enthält er belastbare Aussagen zur Abwicklung zu dem Umgang mit Schiffen nach Risikoklassen? Ja. 6. Enthielt beziehungsweise enthält er bereits belastbare Aussagen zur Abwicklung jeder einzelnen der übernommenen Risikopositionen, mithin der einzelnen NPL? Drucksache 21/5409 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wenn ja, bis jeweils wann soll jeweils welches Volumen der übernommenen NPL abgebaut werden? Wie vielen Schiffen entspricht dies etwa? Mit welchen jährlichen Erlösen wird dabei jeweils gerechnet? (Bitte jahresweise auflisten.) b. Wenn nein, warum nicht? Warum ist dies nach Auffassung des Senats kein Verstoß gegen die Vorgaben des FMStFG? 7. Gibt es mittlerweile bereits eine Neufassung des Abwicklungsplans oder den Entwurf einer solchen beziehungsweise wird derzeit hieran gearbeitet ? a. Wenn ja, seit wann liegt diese Neufassung vor beziehungsweise bis wann soll sie vorliegen? b. Welche Änderungen haben sich gegenüber dem ersten Abwicklungsplan ergeben, insbesondere bezüglich des Abwicklungszeitraums und -volumens? Die Abwicklungsplanung enthält konkrete Aussagen zum geplanten Portfolioablauf und möglichen Erträgen auf aggregierter Gesamtportfolioebene. Grundlage ist eine Ablaufplanung und Cash-Flow-Modellierung auf Einzelschiffsebene. Aufgrund von Anpassungen am Übertragungsportfolio und zwischenzeitlich zusätzlich verfügbarer Kreditinformationen erfolgt derzeit eine Fortschreibung und Konkretisierung der Abwicklungsplanung, die wie die Planungen und Überlegungen im Übrigen noch nicht abgeschlossen ist.