BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/542 21. Wahlperiode 29.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 21.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Probleme bei der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße Informationen aus der BSU zufolge soll es massivere Probleme mit der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße (WRS) auf die ehemalige Bahntrasse geben. So seien die Brücken im Bereich der Verlegungsstrecke zu niedrig für die Durchfahrt von Lkws. Da die Bundesbahn sogenannte High-Cubes – Container mit Überhöhe – nur auf tiefliegenden Chassis transportieren kann, erscheinen die Probleme naheliegend und nachvollziehbar. Auch bei der Breite der geplanten Trasse soll es Schwierigkeiten geben. Im Bereich der Brückenstützen scheint nur eine maximal 20-Meter-Fläche zur Verfügung zu stehen, somit immerhin 8 Meter weniger als in den Planungen festgelegt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gibt es Probleme bei der Verlegung der Reichsstraße mit der Höhe der Brücken, die dann über die WRS führen? a. Wenn ja, um welche Brücken handelt es sich? Welche – gegebenenfalls zusätzlichen – Maßnahmen sind hier erforderlich? b. Um welchen Zeitraum würde sich die Realisierung der neuen Trasse der WRS dadurch verzögern? c. Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten anzusetzen? d. Wer kommt für diese Kosten auf? e. Wie hoch ist hierbei der die Kostenanteil der Freien und Hansestadt Hamburg, in Prozent und als Summe? Nein. Die Planung erfolgt grundsätzlich und insbesondere bezüglich der lichten Höhen nach geltendem Regelwerk. Dem entsprechend ist für die verlegte Wilhelmsburger Reichsstraße durchgehend eine lichte Höhe von mindestens 4,70 m vorgesehen. 2. Trifft es zu, dass die Gesamtbreite der neuen Trasse im Bereich der Brückenpfeiler maximal 20 Meter betragen kann? Wenn ja: Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Welche anderen Probleme der Realisierung sind aktuell bekannt? Nein. Bei der Verlegung kommt durchgängig ein Regelquerschnitt mit einer Breite von 28 m zur Anwendung. Der Regelquerschnitt setzt sich aus zwei Richtungsfahrbahnen mit je zwei Fahrstreifen und Standstreifen zusammen, die durch einen Mittelstreifen von 4 m Breite getrennt sind. Drucksache 21/542 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es sind keine Probleme bei der Realisierung bekannt, die über das übliche Maß unvorhersehbarer Sachverhalte bei einer Großbaumaßnahme hinausgehen. 3. Ist der Plan, die Wilhelmsburger Reichsstraße auf die ehemalige Bahntrasse zu verlegen überhaupt noch umsetzbar? Ja. Es besteht kein Anlass, davon abzurücken.