BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5427 21. Wahlperiode 05.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Prof. Dr. Jörn Kruse, Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 28.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Überprüfungsmaßnahmen in den Asylunterkünften Eine Woche des Schreckens liegt hinter uns: Vier brutale Anschläge auf Leib und Leben von Menschen erschütterten unser Land. Einer von ihnen war der Bombenanschlag im fränkischen Ansbach am Abend des 24.07.2016, bei dem 15 Menschen teils schwer verletzt wurden. Täter war der 27-jährige Mohammed D., ein seit zwei Jahren lediglich geduldeter syrischer Flüchtling, der in einer Asylunterkunft untergebracht war. Zwei Dinge fielen dabei auf: Bei einer aufgrund der Tat vorgenommenen Durchsuchung dieser Asylunterkunft wurden Materialien gefunden, die zum Bau weiterer Bomben geeignet gewesen waren. Sichergestellt wurden unter anderem Benzinkanister mit Diesel sowie Salzsäure, Alkoholreiniger, Drähte und Kieselsteine, außerdem ein Laptop mit gewaltverherrlichenden Bildern, die in Verbindung mit dem IS stehen. Außerdem wurde über den Täter bekannt, dass sich dieser seit Längerem wegen suizidaler Gedanken, die er bereits zweimal zu realisieren versuchte, in psychiatrischer Behandlung befand und dass ein psychologisches Fachgutachten in diesem Zusammenhang bescheinigte, es sei ihm „durchaus zuzutrauen, dass er selbst seinen Selbstmord noch spektakulär in Szene setzt“. Der Täter stand wegen seines psychischen Zustandes unter Betreuung . Es gilt unter diesen Umständen zu überlegen, ob das Tatvorhaben nicht im Vorfeld durch effektive Kontrolle und Ernstnehmen der Warnsignale, ausgesprochen im Gutachten, hätte entdeckt werden können. Dies nehmen wir zum Anlass und fragen den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Unterkunftsbetreiber wie folgt: 1. Werden die von den Flüchtlingen bewohnten Räumlichkeiten regelmäßig durch Sicherheitspersonal oder auch die Polizei unter Augenschein genommen beziehungsweise kontrolliert? Bitte getrennt nach Erstaufnahme - und Folgeunterkünften und für alle beantworten! a. Falls ja, in welchen Zeitlichen Abständen und auf welche Weise? b. Falls nein, warum nicht? Nach Auskunft der Betreiber werden die Räumlichkeiten der Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) aus Sicherheitsgründen (zum Beispiel Brandschutz, Fluchtwege und Hygie- Drucksache 21/5427 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ne) durch den Sicherheitsdienst, gegebenenfalls in Begleitung von Unterkunftsmanagement oder Haustechnik teils wöchentlich, teils alle zwei bis vier Wochen, in Augenschein genommen. Bei konkreten Verdachtsfällen wird in den EA sowie in den öffentlichen Unterbringungen (örU) die Polizei gerufen. Die Polizei führt keine anlassunabhängigen Inaugenscheinnahmen oder Kontrollen durch. Sie betritt Wohnräume erforderlichenfalls nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls auf Grundlage der einschlägigen strafprozessualen oder gefahrenabwehrrechtlichen Rechtsgrundlagen oder mit dem Einverständnis des jeweiligen Wohnungsinhabers . 2. In wie vielen Fällen von 2015 an bis heute wurden in Hamburger Asylunterkünften Gegenstände oder Stoffe sichergestellt beziehungsweise beschlagnahmt? Um welche Gegenstände oder Materialien handelte es sich jeweils? Eine Statistik wird hierzu nicht geführt. 3. In wie vielen Fällen seit 2015 bis heute verweigerten Flüchtlinge die Inaugenscheinnahme oder Kontrolle ihrer Räumlichkeiten in einer Asylunterkunft ? Statistiken im Sinne der Fragestellungen werden von der Polizei nicht geführt. Für die Beantwortung der Fragen wäre eine manuelle Durchsicht sämtlicher Vorgänge der einschlägigen Sachgruppenzeichen des erfragten Zeitraumes bei der Polizei erforderlich . Die Auswertung mehrerer Hunderttausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Nach Auskunft der Betreiber verliefen die Begehungen bislang ohne besondere Vorkommnisse . 4. Wie viele der Hamburg zugewiesenen Flüchtlinge stehen derzeit unter rechtlicher Betreuung? Die Verfahren, in denen eine gesetzliche Betreuung für Flüchtlinge eingerichtet wird, werden in der Verfahrenssoftware forumSTAR nicht gesondert statistisch erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten daher sämtliche laufenden Betreuungsverfahren (zum 30. Juni 2016 26.577 Verfahren) händisch ausgewertet werden. Eine händische Auswertung sämtlicher entsprechender Betreuungsverfahren ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . 5. Werden im Falle der rechtlichen Betreuung regelmäßig besondere Überprüfungsmaßnahmen mit Blick auf die Unterkunft und das Umfeld der Flüchtlinge vorgenommen? 6. Wie gestaltet sich im Falle der rechtlichen Betreuung von Flüchtlingen der Kontakt zwischen dem Betreuer und den Behörden? Das Amtsgericht als Betreuungsgericht richtet die Betreuungen gemäß § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein, bestellt nach entsprechender Beteiligung der Betreuungsstellen die gesetzlichen Betreuer und führt sodann die Aufsicht über diese (vergleiche §§ 1908i Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit 1837 Absatz 2 BGB). Für die Aufsicht der Betreuer ist gemäß § 3 Nummer 2 b) des Rechtspflegergesetzes (RPflG) funktionell der/die Rechtspfleger/in zuständig. Regelmäßige besondere Überprüfungsmaßnahmen werden hierbei ohne Anlass nicht vorgenommen.