BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5428 21. Wahlperiode 05.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 28.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Pfusch am Hamburger Straßenbau inzwischen gang und gäbe? Vor einiger Zeit wurde die Straße Ohlendieck in Poppenbüttel instand gesetzt beziehungsweise wurden Ausbesserungsarbeiten vorgenommen. Diese scheinen nun abgeschlossen. Schaut man sich allerdings das endgültige Ergebnis an, zweifelt man an einer erfolgten ordentlichen Abnahme durch die Stadt beziehungsweise die zuständige Behörde. Der Ohlendieck wurde zur Hälfte neu geteert, doch durch die überschweren Baumaschinen und Lkw hat der restliche Teil der Straße ebenfalls schwere Schäden genommen. Die Straße ist an vielen Stellen durch Schlaglöcher gezeichnet und aufgeweicht. Durch die Maßnahmen gibt es nun also einen kaputten sowie einen restaurierten Teil der Straße Ohlendieck. Dies führt zu Unverständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern; gleichzeitig lässt sich an der Verkehrssicherheit des Ohlendieck merklich zweifeln. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die im Ohlendieck durchgeführte Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Erschließung des Bebauungsplangebietes Poppenbüttel 43 (Poppenbütteler Berg/ Ohlendieck) und wurde von dem Versorgungsunternehmen HAMBURG WASSER durchgeführt. Die Arbeiten dienten der Herstellung eines Hausanschlusses für die geplante Unterkunft Poppenbütteler Berg/Ohlendieck durch HAMBURG WASSER. Die Arbeiten wurden in den Monaten Mai bis Juni des Jahres 2016 durchgeführt und am 30. Juni 2016 mit der Wiederherstellung der Oberfläche abgeschlossen. Nach den geltenden Regelwerken ist ein Versorger verpflichtet, den Aufgrabebereich inklusive Rückschnitt/ Reststreifenbreite wiederherzustellen. Weitere Verbesserungen am Wegekörper sind hierbei nicht inbegriffen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften von HAMBURG WASSER (HW) wie folgt: 1. Welche Arbeiten wurden wann genau im Ohlendieck durchgeführt? 2. Wieso wurde nicht der gesamte Ohlendieck ausgebessert, sondern nur eine Hälfte? Siehe Vorbemerkung. 3. Wie gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit der anderen Hälfte der Straße zu verfahren? Wenn diese Hälfte ebenfalls instand gesetzt werden soll, wann ist dies geplant? Drucksache 21/5428 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Eine großflächige Instandsetzung der verbliebenen Straßenhälfte ist derzeit nicht vorgesehen und steht gegebenenfalls unter dem Vorbehalt zukünftiger Prioritätensetzungen . Unterhaltungsarbeiten werden unverändert nach Erfordernis gewährleistet. 4. Ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit dem Ergebnis und dem Zustand im Ohlendieck zufrieden? Wenn ja, warum? 5. Wann wurden die abgeschlossenen Bauarbeiten im Ohlendieck von der Stadt beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde abgenommen? Zu welchem Ergebnis ist man gekommen? Bitte das Abnahmeprotokoll hinzufügen . Die Straße befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Die Abnahme der Arbeiten durch den Auftraggeber HAMBURG WASSER ist erfolgt. Die Übernahme der Wiederherstellung wurde durch das zuständige Bezirksamt am 3. August 2016 vollzogen. Es haben sich keine Beanstandungen ergeben. Im Übrigen sieht der Senat grundsätzlich davon ab, den Wortlaut von internen Aktenvermerken zu veröffentlichen. Dies käme im Ergebnis einer Aktenvorlage gleich, die gemäß Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg an Voraussetzungen gebunden ist, die hier nicht vorliegen. 6. Wer haftet für auftretende Schäden am Kfz, die durch die Straßenschäden entstanden sind? Gemäß § 3 der Straßenverkehrsordnung hat der Verkehrsteilnehmer seine Fahrweise den Verhältnissen der Fahrbahn anzupassen. Allgemein haftet die Freie und Hansestadt Hamburg als Trägerin der Wegebaulast, sofern die Voraussetzungen für eine Haftung gegeben sind. 7. Sind bereits Schadenersatzansprüche an die Stadt gestellt worden? Wenn ja, wie viele und wie soll im Einzelnen verfahren werden? Dem zuständigen Bezirksamt sind keine Schadenersatzforderungen aus dem fraglichen Bereich bekannt. 8. Wie viel Geld hat die Maßnahme im Ohlendieck gekostet? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen ist die Maßnahme noch nicht schlussgerechnet.