BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5429 21. Wahlperiode 05.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 28.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Grundstückssuche des rot-grünen Senats im Landschaftsschutzgebiet Hummelsbüttler Feldmark Der rot-grüne Senat ist wild entschlossen, die Hummelsbüttler Feldmark zu bebauen. Dass die Hummelsbüttler gegen diese Bebauung in wenigen Tagen viele Tausend Unterschriften gesammelt haben, interessiert den Senat dabei nicht. Ein Bürgervertrag mit der Hummelsbüttler Initiative ist nicht zustande gekommen. Der Senat hatte sich geweigert, einen Passus aufzunehmen, der besagt, dass die Hummelsbüttler Feldmark nach diesem Bauprojekt nicht weiter bebaut werden soll. Die CDU Hamburg hält die Bebauung der Hummelsbüttler Feldmark weiterhin für fatal. Eine Flüchtlingsunterbringung und Wohnungsbau in einem sozial ohnehin schwierigen Gebiet, schaffen einen weiteren Brennpunkt. Außerdem wird hier die Flüchtlingsunterbringung als Vorwand genommen, um in einem eigentlich unantastbaren Gebiet Wohnungsbau zu schaffen. Dies wird nur der Beginn sein, für eine weitere Bebauung des Landschaftsschutzgebietes. So soll die Stadt bereits versucht haben weitere Flächen und Grundstücke zu kaufen, parallel zu den gescheiterten Verhandlungen über einen Bürgervertrag . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1) Welche Grundstücke hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in der Hummelsbüttler Feldmark und daran angrenzend versucht zu kaufen und welche hat er beziehungsweise sie zu welchem Preis erworben? 2) Zu welchem Zweck hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese Flächen jeweils angekauft beziehungsweise versucht diese anzukaufen? Soll das Grünland in Bauland umgewandelt werden? Über den Erwerb einer Teilfläche des Flurstücks 168 der Gemarkung Hummelsbüttel werden derzeit Verhandlungen geführt. Die vorgenannte Teilfläche soll der Erschließung der für den Wohnungsbau vorgesehenen städtischen Flurstücke 4526, 4525 und 3182 dienen. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner und seiner Unbefangenheit gegenüber seinen Vertrags- beziehungsweise Verhandlungspartnern in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu Kaufpreisen von Grundstücken oder etwaigen laufenden Verhandlungen Stellung zu beziehen. 3) Ein Gutachter soll Nachverdichtungsflächen in der Grünachse ausmachen . Drucksache 21/5429 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) Wie wurde dieses Gutachten beauftragt und wie wurde welcher Gutachter ausgewählt? Das Gutachten wurde noch nicht beauftragt, ein Gutachter wurde noch nicht ausgewählt . b) Wie lautet das genaue Ziel des Gutachtens? c) Wie geht der Gutachter vor, um Nachverdichtungsflächen in der Grünachse auszumachen? Welche genauen Kriterien werden angelegt , um festzustellen, ob eine Fläche für Nachverdichtung geeignet ist oder nicht? Entfällt. d) Wenn die Hürden zum Finden neuer Flächen in der Feldmark tatsächlich sehr hoch und eine erfolgreiche Suche sehr unwahrscheinlich sein sollten, wieso wird dann überhaupt ein Gutachten beauftragt ? Das Gutachten soll die Debatte um mögliche Wohnungsbaupotenziale in der Hummelsbütteler Feldmark begleiten. e) Wie teuer ist das Gutachten und wer bezahlt dieses? Die Kosten für das Gutachten liegen noch nicht fest. Das Gutachten wird aus den Planungsmitteln der zuständigen Fachbehörde finanziert. Im Übrigen siehe Antwort zu 3) a). 4) Wer ist der Investor für die 182 frei finanzierten Wohnungen und wie wurde dieser genau ausgewählt? Investor ist SAGA GWG. Im Übrigen siehe Drs. 21/1838, 21/3091, 21/3107 und 21/3328. 5) Schließt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aus, weitere Flächen in der Hummelsbüttler Feldmark zu bebauen? Wenn ja, warum steht dieses nicht in der Selbstverpflichtung der rotgrünen Koalition für Hummelsbüttel? Wenn nein, warum nicht und wie viele Wohnungen plant der Senat wann zusätzlich zu errichten? Siehe Antwort zu 3) d).