BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/543 21. Wahlperiode 29.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 21.05.15 und Antwort des Senats Betr.: EU-Kohärenzmaßnahmen Die EU-Kommission hat in ihrer Stellungnahme vom 6. Dezember 2011 der Elbvertiefung unter bestimmten Bedingungen zugestimmt. Für Hamburg ergab sich die Verpflichtung, unter anderem für den Erhalt des SchierlingsWasserfenchels , die sogenannten zusätzlichen Maßnahmen umzusetzen. In der Stellungnahme der EU-Kommission ist dazu zu lesen: - „Das Gebiet „Alter Moorburger Hafen“ wird wiederhergestellt und saniert, da dieses Gebiet in der Vergangenheit bekannt für Oenanthe conioides war. - Das Gebiet „Spadenländer Spitze“ und „Overhaken“ wird durch die Schaffung eines Priels ökologisch angepasst, wodurch ein geeigneter Lebensraum für Oenanthe conioides geschaffen wird. Diese zusätzlichen Maßnahmen umfassen Genehmigung, Landschaftsgestaltung , finanzielle Deckung sowie eine entsprechende Überwachung und Berichterstattung an die breite Öffentlichkeit über das Internet und an die Europäische Kommission.“ Am 21.04.2015 wurde der zweite Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die EU-Kommission vom 18.12.2014 samt der von Hamburg bereitgestellten Anlage 2 „Verbesserungsmaßnahmen für den Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg“ auf den Internetseiten der GDWS Außenstelle Nord veröffentlicht. Ich frage den Senat: Das zitierte und an die EU-Kommission gerichtete Mantelschreiben vom 18. Dezember 2014 zum Stand der Kohärenzsicherung im Zusammenhang mit der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe vermerkt eindeutig, dass es sich bei den Verbesserungsmaßnahmen zugunsten des Schierlings-Wasserfenchels um freiwillige Maßnahmen Hamburgs handelt, die nicht zu der planfestgestellten Kohärenzsicherung zählen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA) wie folgt: 1. In Anlage 2 wird für alle Gebiete festgestellt: „Damit liegt das Projekt innerhalb der Zeitpläne, die der KOM im Nachgang zum ersten Bericht am 3. Mai 2013 sowie zuletzt aus Anlass der EU-Paketsitzung am 1. April 2014 vorgestellt wurden.“ Drucksache 21/543 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) Wie lauten die Zeitpläne, die der EU-Kommission im Nachgang am 3. Mai 2013 sowie aus Anlass der EU-Paketsitzung am 01. April 2014 vorgestellt wurden? Die der Kommission in der Paketsitzung am 1. April 2014 vorgestellten Zeitpläne sind als Anlage beigefügt. b) Wie hat die EU-Kommission reagiert? (Bitte als Anlage beifügen.) Die Kommission hat den Zeitplan in der Paketsitzung am 1. April 2014 akzeptiert. Es wurde in der Sitzung vereinbart, dass Hamburg die Kommission über den weiteren Fortgang der Umsetzungsmaßnahmen informieren wird. c) Wie hat die EU-Kommission auf das Schreiben vom 18.12.2014 reagiert? Die Kommission hat den Bericht zur Kenntnis genommen. d) Gibt es erneut Anpassungsbedarf, wie wir es der Anlage 2 vom 18.12.2014 für die Anlage 2 vom 12.12.2012 entnehmen konnten? Nein, nach derzeitiger Einschätzung ergibt sich kein derartiger erneuter Anpassungsbedarf . 2. In Anlage 2 werden Plangenehmigungsunterlagen für die Gebiete „Spadenländer Spitze“ und „Overhaken“ angeführt. (Bitte die Antworten jeweils für die Einzelgebiete spezifizieren.) a) Wo sind diese Plangenehmigungsunterlagen öffentlich und über das Internet einsehbar? In der Anlage 2 des Berichts vom 18. Dezember 2014 gegenüber der EU-Kommission ist niedergelegt, dass als nächste Schritte die Erstellung und Abstimmung der Plangenehmigungsunterlagen geplant sind. Die Anträge auf Plangenehmigung mit den entsprechenden Antragsunterlagen befinden sich aber noch in der Entstehung. b) Wer hat diese Unterlagen erstellt und wer hat diese Unterlagen in Auftrag gegeben? Die Unterlagen werden von einem qualifizierten Büro für Landschaftsplanung erstellt. Auftraggeberin ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. c) Wer sind die in Anlage 2 nicht näher benannten Verfahrensbeteiligten , mit denen die Unterlagen abgestimmt wurden? Bitte mit Namen und Vertretungsbefugnis anführen. Bei den Verfahrensbeteiligten handelt es sich um die Eigentümer und Pächter der von den Maßnahmen betroffenen Flächen. Eine Namensnennung verbietet sich aus Gründen des Datenschutzes. d) Wo ist das Monitoringkonzept, das HPA und BSU für die spätere Erfolgskontrolle erstellt haben, öffentlich und im Internet einsehbar? e) Wer war außer HPA und BSU an der Entwicklung des Monitoringkonzeptes beteiligt? Bitte mit Namen und Vertretungsbefugnis anführen. Das Monitoringprogramm für die Maßnahmen Overhaken und Spadenländer Spitze soll jeweils Gegenstand der Genehmigungsunterlagen werden und ist daher noch nicht amtlich. f) Warum hat sich die Fläche des Gebietes „Overhaken“ in 2014 gegenüber 2012 mehr als halbiert? Warum wird dieses nicht in Anlage 2 erklärt? Im Jahr 2012 wurde das Projektgebiet als Suchraum mit einem Katalog möglicher Maßnahmen in diesem Raum definiert, ohne dass die Grundstücksverfügbarkeit für die Umsetzung der Maßnahmen bereits im Einzelnen geklärt war. Im Rahmen des Planungsprozesses wurden aufwendige Verhandlungen mit den Eigentümern und Pächtern der privaten Flächen geführt. Die Verhandlungen konnten im Mai 2015 mit Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/543 3 der Unterzeichnung der entsprechenden Verträge erfolgreich abgeschlossen werden. Parallel zu den Vertragsverhandlungen wurde die umzusetzende Maßnahme konkretisiert . Die dort nun umsetzbare Maßnahme entspricht vollständig dem Maßnahmenvorschlag FR 1.21 HH/SH des Integrierten Bewirtschaftungsplan (IBP) Elbeästuar, Teilgebiet Hamburg und Schleswig-Holstein (Klocke et al. 2010). Einer Erklärung in der Anlage 2 zum Schreiben Hamburgs an die Kommission vom 18. Dezember 2014 bedurfte es nicht, weil der räumliche Zuschnitt der Maßnahme "Overhaken" der EUKommission bereits in der Paketsitzung am 1. April 2014 dargestellt und von der EUKommission akzeptiert worden war. 3. In Anlage 2 wird auch über das Gebiet Alter Moorburger Hafen berichtet. a) Es wird von einer Machbarkeitsstudie geschrieben. (Bitte als Anlage beifügen oder die Veröffentlichungsadresse im Internet bekannt geben.) Die Machbarkeitsstudie kann bei der HPA eingesehen werden. b) Wer hat diese Unterlagen erstellt und wer hat diese Unterlagen in Auftrag gegeben? Die Machbarkeitsstudie wurde von der Firma Planula, Planungsbüro für Naturschutz und Landschaftsökologie erstellt. Beauftragt wurde die Erstellung der Studie durch die HPA. c) Wer sind die in Anlage 2 nicht näher benannten zuständigen Behördenvertreter und Experten? (Bitte mit Namen und Vertretungsbefugnis anführen.) Die Vorschläge aus der Machbarkeitsstudie wurden mit dem Amt für Natur- und Ressourcenschutz , mit Vertretern der HPA-Einheit Entwicklungsvorhaben – Umwelt- und Naturschutz, mit weiteren Fachleuten der Firma Planula sowie mit dem Botanischen Verein zu Hamburg e.V. abgestimmt. 4. Das Gutachterbüro für den Alten Moorburger Hafen soll laut Anlage 2 ein ausgewiesener Experte von Oenanthe, nicht explizit Oenanthe conioides , sein. a) Wie sind die Auftraggeber zu der Erkenntnis gekommen, dass ausgewiesene Gutachterexpertise für die nicht gefährdete Gattung der Wasserfenchel ausreicht, um die Überlebensbedingungen einer endemischen Spezies zu beurteilen? b) Warum wurde nicht die bekannte Expertise von bekannten Spezialisten herangezogen? Bei der beauftragten Firma Planula handelt es sich nachweislich um ausgewiesene Experten für Oenanthe conioides. Planula war am Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E&E-Vorhaben) „Schutzkonzept Schierlings-Wasserfenchel“ (Oenanthe conioides ) beteiligt. Das E&E-Vorhaben wurde vom Bundesamt für Naturschutz (www.bfn.de/0202_schierl_Wasserf.html) gefördert. Projektträger war der Botanische Verein zu Hamburg e.V. c) Warum wird im Gegensatz zu Overhaken und Spadenländer Spitze ein E&E-Vorhaben als geeignete Vorgehensweise gewählt? Es handelt sich bei der Maßnahme Alter Moorburger Hafen nicht um ein E&EVorhaben . Es wurden jedoch die fachlichen Erkenntnisse aus dem in der Antwort zu 4. a) bis b) genannten E&E-Vorhaben genutzt. 5. Der Alte Moorburger Hafen hat samt Gewerbeflächennutzung am Nordufer mehrere Jahrzehnte auch als Schrott- und Müllplatz gedient. Es sind starke Verunreinigungen des Ufers und Prielgrundes zu erwarten. Obwohl die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme ausdrücklich von Wiederherstellung und Sanierung schreibt, ist in Anlage 2 kein Hinweis auf Bodenuntersuchungen zu finden, mit der alte Verunreinigungen durch Giftstoffe ausgeschlossen werden können. Drucksache 21/543 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wie ist der Senat zur Erkenntnis gelangt, dass das Gelände samt Prielboden keine Vergiftungen enthält? Die Maßnahme Alter Moorburger Hafen zielt auf die Optimierung der Standortbedingungen für Oenanthe conioides zur Wiederansiedlung und langfristigen Sicherung einer Schierlings-Wasserfenchelpopulation im Alten Moorburger Hafen. Eine Sanierung des Gewässerbereichs ist für die Wiederansiedlung des Schierlingswasserfenchels nicht erforderlich. Das Ziel konnte ohne Eingriff in den Boden erreicht werden, indem durch Aufschüttungen von zusätzlich aufgebrachtem Boden entsprechend flache Böschungen erreicht und durch Gehölzrückschnitte bessere Aufwuchsbedingungen für den Schierlings-Wasserfenchel geschaffen werden. 6. Mit welcher Lautstärke beschallt die Holborn Europa Raffinerie GmbH das Areal Alter Moorburger Hafen direkt an der Straßeneinfahrt zum Gelände am Moorburger Elbdeich sowie am nordwestlichen und nordöstlichen Abflachungsbereich aus Anlage 2? (Bitte Schalldruckpegel in dB und ergänzend in dB(A) angeben.) Laut Genehmigungslage ist die Firma Holborn Europa Raffinerie GmbH zur Einhaltung eines Grenzwertes von 67 dB(A) an deren Grundstücksgrenze verpflichtet. Eine im Jahr 2008 durchgeführte Lärmmessung am Moorburger Elbdeich ergab einen Lärmbeitrag von 47,5 dB(A) durch die Holborn Europa Raffinerie GmbH. Im nordwestlichen und nordöstlichen Abflachungsbereich wurden keine Messungen vorgenommen . Messwerte zu Schalldruckpegel in Dezibel (dB) liegen der zuständigen Behörde nicht vor, da für das behördliche Handeln regelmäßig der Messwert in dB(A) von Relevanz ist. 7. Nachdem jetzt erste Schritte für die zusätzlichen Maßnahmen umgesetzt und die nächsten Schritte festgelegt wurden, wird die Kostenplanung im Nachgang zur Drs. 20/10985 aktualisiert worden sein. a) Wie hoch werden die voraussichtlichen Kosten für die vorgenannten Kohärenzmaßnahmen sein? (Bitte pro Maßnahme einzeln angeben .) Bei den vorgenannten Maßnahmen handelt es sich um freiwillige Maßnahmen Hamburgs , die nicht zu der planfestgestellten Kohärenzsicherung zählen. Der aktuelle Kostenplan der Maßnahmen geht von den folgenden Kosten aus:  Overhaken 1.700.000 Euro,  Spadenland 910.000 Euro,  Alter Moorburger Hafen 300.000 Euro. b) Existieren Abweichungen zu den bisherigen Kostenplanungen? Wenn ja, wie werden diese für die jeweilige Maßnahme begründet? Nein. 8. Laut Drs. 20/10985 werden die Maßnahmen Spadenländer Spitze und Overhaken aus dem Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege bezahlt. Dieses Sondervermögen speist sich aus Ersatzzahlungen von Verursachern eines Schadens in der Natur, die selber keine Ausgleichsmaßnahmen durchführen können. Obwohl die EU-Kommission die geforderten zusätzlichen Maßnahmen ursächlich mit der Elbvertiefung verknüpft, ordnet der Senat, hier die Umweltbehörde, die Kosten der Elbvertiefung nicht eigenen Haushalten zu, sondern lässt diese Maßnahmen durch Dritte bezahlen. Wie lautet die Argumentation für diese Vorgehensweise und warum wird abweichend die Maßnahme Moorburger Hafen von der HPA bezahlt? Bei den vorgenannten Maßnahmen handelt es sich um freiwillige Maßnahmen Hamburgs , die nicht zu der planfestgestellten Kohärenzsicherung zählen. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, für die nicht bereits nach anderen Vor- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/543 5 schriften eine rechtliche Verpflichtung besteht, können aus den im Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege verwalteten Ersatzzahlungen nach § 15 Absatz 6 des Bundesnaturschutzgesetzes finanziert werden. Die HPA finanziert die Maßnahme Alter Moorburger Hafen in Anerkennung des Umstands, dass auch die tidegeprägten Bereiche des Hafens einen hohen ökologischen Stellenwert haben und seltene Lebensräume für hoch spezialisierte Pflanzen und Tiere bieten können und dass das Management dieses Naturraums besondere Anstrengungen verlangt. Die HPA folgt damit dem Leitbild „Ökologischer Stadthafen“ und schont im Übrigen die Mittel des Sondervermögens Naturschutz und Landschaftspflege . 9. Mit der zusätzlichen Maßnahme Moorburger Hafen wird vom Senat erstmalig auf Flächen des Hafennutzungsgebietes, die unter das Hafenentwicklungsgesetz fallen, Flächen für eine Art Naturschutzgebiet eingerichtet . a) Mit welchen rechtlichen Mitteln wurde dieses durchgeführt? Es wird kein Naturschutzgebiet und auch keine Art Naturschutzgebiet eingerichtet. Die planungsrechtliche Zulässigkeit der Maßnahme ergibt sich unmittelbar aus § 6 Absatz 2 des Hafenentwicklungsgesetzes (HafenEG). b) Wie ist das Gebiet des Alten Moorburger Hafens im Hafennutzungsgebiet langfristig als Naturschutzfläche abgesichert? Einer Absicherung bedarf es nicht. c) Welche Garantien hat der Senat der EU-Kommission gegeben, um die Rückumwandlungen in ein gewerbliches Nutzungsgebiet zum Beispiel nach Ende des Berichtswesens an die EU-Kommission nach zwölf Jahren zu verhindern? Keine. Eine solche Garantieerklärung ist im Verhältnis zwischen dem Senat und der EU-Kommission auch nicht erforderlich. d) Was müsste der Senat unternehmen, um das Gebiet von dem unter b) und c) zu benennenden Schutzgrad in ein normales Gewerbegebiet zurückzuwandeln? Der Senat nimmt zu hypothetischen Fragen grundsätzlich nicht Stellung. Drucksache 21/543 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/543 7 Drucksache 21/543 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 543ska_Text 543ska_Anlage