BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5430 21. Wahlperiode 05.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 28.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Pfusch am Hamburger Straßenbau inzwischen gang und gäbe? (2) Vor einiger Zeit wurde die Lemsahler Landstraße instand gesetzt beziehungsweise wurden Ausbesserungsarbeiten vorgenommen. Diese scheinen nun abgeschlossen. Schaut man sich allerdings das endgültige Ergebnis an, zweifelt man an einer erfolgten ordentlichen Abnahme durch die Stadt beziehungsweise die zuständige Behörde. Die Lemsahler Landstraße wurde neu geteert, doch diese neue Teerdecke bildet keine Einheit mit den eingelassenen Gullydeckeln. Die Gullydeckel liegen teils bis zu 5 Zentimeter unter dem Straßendecken-Niveau. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Arbeiten wurden wann genau an der Lemsahler Landstraße durchgeführt? Vom 17. Mai 2016, 7 Uhr, bis 20. Mai 2016, 16 Uhr, wurden circa 9.500 m2 Fahrbahn der Lemsahler Landstraße zwischen An der Alsterschleife und Eichelhäherkamp mit einer dünnen Asphaltschicht im Kalteinbau (DSK5) in einer Schichtdicke von 1 bis 1,5 cm instandgesetzt. Hierbei handelte es sich um eine betriebliche Instandsetzungsmaßnahme . Bei dem angewandten Bauverfahren DSK5 ist die Regulierung von Fahrbahneinbauten , die vor der Maßnahme in einer ordnungsgemäßen Höhenlage vorliegen , nicht erforderlich, da das Material zu den Einbauten hin auslaufend eingebaut wird. Jene Einbauten, die schon vor Durchführung der Maßnahme zu tief in der Fahrbahn lagen, wurden während der vorgenannten Bauzeit höhenmäßig reguliert. Weitere Einbauten wurden zur Regulierung im Nachgang der unter Vollsperrung durchgeführten DSK-Baumaßnahme festgelegt, um die mit der Vollsperrung verbundenen Verkehrseinschränkungen für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie Anliegerinnen und Anlieger auf das geringstmögliche Maß zu beschränken. Die Regulierungen werden im Nachgang im Auftrag von HAMBURG WASSER in der 32. und 33. KW des Jahres 2016 erfolgen. 2. Aus welchem Grund liegen die Gullydeckel teils mehr als 5 Zentimeter unterhalb der Straßendecke? Nach Kenntnis der zuständigen Behörden und nach Rücksprache mit der zuständigen Wegeaufsicht befinden sich keine teils mehr als 5 cm unterhalb der Straßendecke liegenden Schachtabdeckungen in dem instand gesetzten Abschnitt. Alle Schachtabdeckungen befinden sich nach Anpassung der noch zur Regulierung vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich der Straßendecke in einer ordnungsgemäßen Höhenlage. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit dem Ergebnis und dem Zustand der Lemsahler Landstraße zufrieden? Drucksache 21/5430 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, warum? Ja. Es wurden innerhalb sehr kurzer Zeit circa 9.500 m2 schadhafte Fahrbahn instand gesetzt. Die bezirkliche Unterhaltung wird bis zu einer ab dem Jahr 2020 geplanten grundlegenden Straßenerhaltungsmaßnahme im Zuge des Erhaltungsmanagements für Hamburgs Straßen (EMS-HH) in dem Abschnitt wesentlich entlastet. 4. Wann wurden die abgeschlossenen Bauarbeiten an der Lemsahler Landstraße von der Stadt beziehungsweise der zuständigen Behörde abgenommen? Zu welchem Ergebnis ist man gekommen? Bitte das Abnahmeprotokoll hinzufügen. Die Abnahme erfolgte am 17. Juni 2016. Die DSK5-Maßnahme wurde vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer und der Wegeaufsicht des Bezirks Wandsbek ohne Mängel abgenommen. Im Übrigen sieht der Senat grundsätzlich davon ab, den Wortlaut von internen Aktenvermerken zu veröffentlichen. Dies käme im Ergebnis einer Aktenvorlage gleich, die gemäß Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg an Voraussetzungen gebunden ist, die hier nicht vorliegen. 5. Wann sollen die schadhaften Stellen ausgebessert werden? Siehe Antworten zu 1. und 2. Die übrigen Anpassungen erfolgen durch HAMBURG WASSER in der 32. und 33.KW des Jahres 2016. 6. Wer haftet für auftretende Schäden am Kfz, die durch die unsachgemäß eingesetzten Gullydeckel entstanden sind? Im Zuge der Baumaßnahme wurden keine Schachtabdeckungen unsachgemäß eingesetzt . Etwaige Haftungsansprüche, für die Straßenschäden an Stadtstraßen ursächlich wären, können die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gegenüber den zuständigen Dienststellen bei den Bezirken geltend machen. 7. Sind bereits Schadenersatzansprüche an die Stadt gestellt worden? Wenn ja, wie viele und wie soll im Einzelnen verfahren werden? Nein. 8. Wie viel Geld hat die Maßnahme an der Lemsahler Landstraße gekostet ? Die Baukosten der Maßnahme an der Lemsahler Landstraße belaufen sich laut Schlussrechnung auf circa 105.700 Euro.