BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5431 21. Wahlperiode 05.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke und Michael Kruse (FDP) vom 28.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Gewerbegebiet Viktoriapark Mit dem Gewerbegebiet Viktoriapark wollen die Freie und Hansestadt Hamburg , der Bezirk Wandsbek und die Gemeinde Stapelfeld im Kreis Stormarn ein interkommunales Gewerbegebiet ermöglichen, um den zukünftigen Bedarf an Gewerbeflächen decken zu können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HWF Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH (HWF), wie folgt: 1. Wie hoch ist die Auslastung der Gewerbegebiete im Umfeld (bis zu 10 km) zum geplanten Standort des Gewerbegebiets Viktoriapark? Bitte Gewerbegebiete nennen, Größe der jeweiligen Gewerbegebiete in ha, freistehende Flächen in den jeweiligen Gewerbegebieten in ha angeben. Sofern möglich, bitte auch Angaben für die Gewerbegebiete im Kreis Stormarn machen. 2. Wie hat sich die Nachfrage nach Gewerbeflächen im Umfeld des geplanten Gewerbegebiets Viktoriapark entwickelt? Spezielle Erkenntnisse über die Auslastung der Gewerbegebiete und die Nachfragesituation im Umfeld des Victoriaparks liegen nicht vor. Dies betrifft insbesondere auch die Standorte im Kreis Stormarn. Generelle Erkenntnisse zeigen aber, dass gewerbliche Bauflächen beiderseits der A 1 aufgrund ihrer sehr guten Lagequalität innerhalb der Metropolregion Hamburg eine hohe Nachfrage erfahren. Die aktuelle Auslastung einzelner Gewerbegebiete im Hamburger Nordosten zeigt die Übersicht in der Anlage. 3. Liegen bereits Interessenbekundungen oder Vorreservierungen durch Unternehmen für Flächen im zukünftigen Gewerbegebiet Viktoriapark vor? Wenn ja, wie viele Interessenbekundungen liegen bereits vor und wie viele Hektar würde dies umfassen? Nach Auskunft des Projektentwicklers für den Viktoriapark liegen erste Interessenbekundungen vor. Detaillierte Angaben im Sinne der Fragestellung sind derzeit nicht möglich. 4. Wie viele Arbeitsplätze sollen in dem Gewerbegebiet Viktoriapark voraussichtlich entstehen? Wie wurde diese Zahl ermittelt und welche „Art“ von Gewerbebetrieben (beispielsweise Logistiker) liegen dieser Berechnung zugrunde? Drucksache 21/5431 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Genauere Angaben zur Zahl der Arbeitsplätze können derzeit nicht gemacht werden. Hinsichtlich der Art der Gewerbebetriebe wird vorrangig die Ansiedlung von Handwerks -, Produktions- und wissensorientierten Betrieben angestrebt; die Ansiedlung von Logistikbetrieben ist nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe Drs. 21/3610. 5. Haben sich seit der öffentlichen Plandiskussion am 13. Juni 2016 Änderungen an der Planung ergeben? Wenn ja, welche Änderungen haben sich ergeben? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 20-3007 und 20-3080 der Bezirksversammlung Wandsbek. Das Weitere ist dem laufenden Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 (Stapelfelder Straße) vorbehalten . 6. Wie viele Stellungnahmen wurden bereits im Zusammenhang mit der geplanten Entwicklung des Gewerbegebiets Viktoriapark abgegeben? Welche Forderungen und Hinweise wurden in diesen Stellungnahmen vorgebracht? Wie wird im weiteren Verfahren mit diesen Stellungnahmen umgegangen? Förmliche Stellungnahmen im Sinne des § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch sind erst zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs möglich. Die Verwaltung haben seit der öffentlichen Plandiskussion vom 13. Juni 2016 bis Redaktionsschluss acht Schriftstücke erreicht, teilweise als Eingaben. Diese lassen eine grundsätzliche Ablehnung der Gewerbegebietsplanung durch die Verfasserinnen und Verfasser erkennen und befassen sich teilweise mit einer Vielzahl von Einzelthemen und Vermutungen. Die vorliegenden Eingaben werden zu gegebener Zeit durch die zuständigen Stellen beantwortet. 7. Sind Maßnahmen zur Aufwertung der „Großen Heide“ vorgesehen? Wenn ja, welche? Ja, erste Vorschläge wurden im Rahmen des Gutachtes „Länderübergreifende interkommunale Gewerbeflächenentwicklung Hamburg-Wandsbek – Kreis Stormarn“ formuliert (http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/gutachtenlaenderuebergreifende -gewerbeflaechenentwicklung). Es ist vorgesehen, diese Vorschläge im weiteren Verfahrensverlauf aufzugreifen und zu konkretisieren. 8. Wie sieht der weitere Zeitplan (Verfahren und Umsetzung) aus? Es ist vorgesehen, das Bebauungsplanverfahren unter Berücksichtigung aller maßgebenden Belange so zügig wie möglich fortzuführen. Im Übrigen siehe Drs. 21/4279. 9. Welche konkreten Maßnahmen sind für die Entwicklung des Areals notwendig ? Notwendig sind insbesondere die Schaffung von Planrecht, Maßnahmen der Erschließung und Baureifmachung, die Umsetzung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs sowie weiterer landschaftsplanerischer Maßnahmen, die Vermarktung von Gewerbegrundstücken und die Umsetzung einzelner Bauvorhaben. 10. Welcher Verkehrsinfrastrukturausbau zur Anbindung des Gewerbegebiets ist geplant? Im Rahmen der „Länderübergreifenden und Interkommunalen Gewerbegebietsentwicklung Hamburg Wandsbek – Kreis Stormarn“ (veröffentlicht unter http://www.hamburg.de/contentblob/6472006/3fc051e476b592dcb89e2756fac4ae72/ data/pdf-laenderuebergreifendes-gutachten-gewebeflaechenentwicklung.pdf) wurde ein erstes Handlungskonzept Verkehr entwickelt, das Maßnahmen zur verträglichen Verkehrsabwicklung empfiehlt. Auf dieser Basis wird nun im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 131 (Stapelfelder Straße) in enger Abstimmung der Projektpartner der notwendige Umfang der verkehrlichen Infrastrukturbedarfe ermittelt, planungsrechtlich gesichert und umgesetzt. Im Übrigen siehe Drs. 21/4279. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5431 3 11. Wie wird mit den in Hamburg und Stapelfeld unterschiedlichen Gewerbesteuerhebesetzen verfahren? 12. Welche Überlegungen gibt es im Hinblick auf die Zuschlüsselung der Gewerbesteuer? Wird es eine einheitliche Grundlage für die Verteilung geben? Wenn ja, welche? Die Hebesätze werden von den Gemeinden festgelegt. Befinden sich Betriebsstätten desselben Gewerbebetriebes in mehreren Gemeinden, so wird die Gewerbesteuer in jeder beteiligten Gemeinde nach dem Teil des Gewerbesteuermessbetrages erhoben, der auf sie entfällt (§4 Absatz 1 GewStG i.V.m. § 16 GewStG). Eine Gewerbesteuerzerlegung bei Unterhaltung von Betriebsstätten in mehreren Gemeinden erfolgt gemäß §§ 28 bis 34 GewStG. Das entstehende Gewerbegebiet ist in drei Teile aufgeteilt, die jeweils der Gemeinde Stapelfeld oder Hamburg zugeordnet sind. Drucksache 21/5431 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Gewerbegebiete im 10 km - Umkreis des geplanten grenzüberschreitenden Gewerbegebiets Victoria-Park/Minerva Park in Rahlstedt/Stapelfeld Gewerbegebiet Größe in ha (brutto) ca. Verfügbare Flächen in ha Disponierte bzw. reservierte Flächen Teile Bezirk Wandsbek Haidkoppel 4 1,6 0,2 Barghausenweg 12 0 Saseler Bogen 10 0 Meiendorfer Straße 15 0 Bargkoppelweg 42 5,1 Höltigbaum/Merkurpark 55 0,8 0,7 Ivo-Hauptmann-Ring 6 0 Bramfelder Chaussee /Haldesdorfer Str. 40 0 Steilshoop 24 1,3 Friedrich-Ebert-Damm 90 1,1 2,5 Jenfelder Au 5,3 2,7 0,8 Neumann-Reichard-Str. 55 0,9 Rahlau/Holstenhofweg 65 0 Wandsbeker Zollstraße 70 0 Teile Bezirk Hamburg-Nord Barmbek-Nord; Bramfelder Straße 14 0 Barmbek-Süd, Alter Teichweg 1,8 0 Teile Bezirk Hamburg-Mitte Nordteil Industriegebiet Billbrook bis Tidekanal 190 ha von 600 0,6 Teile Bezirk Bergedorf Osterade 28 Ca. 1,4 Havighorster Weg 10 Ca. 1,5 Quelle: Zusammenstellung durch BWVI und HWF. Die verfügbaren Flächen entstammen der PAUL-Datenbank der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), Stand 1. Januar 2016 (ausgewiesene und erschlossene Gewerbeflächen).