BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5436 21. Wahlperiode 05.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 29.07.16 und Antwort des Senats Betr.: „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ Mit großem Erfolg fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit einigen Jahren im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ außerschulische Maßnahmen im Bereich „Kultur“ für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von drei – 18 Jahren. In den Projekten erfahren die Kinder und Jugendlichen persönliche Wertschätzung, sie entwickeln neue Perspektiven und erlernen wichtige Fähigkeiten für ein erfolgreiches und selbstbestimmtes Leben. Seit 2013 wurden bundesweit von 32 Programmpartnern 12.700 Maßnahmen durchgeführt und dabei knapp 400.000 Kinder und Jugendliche erreicht. Das Bundesbildungsministerium hat hierfür 230 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie bewerten der Senat oder die zuständige Behörde das Projekt? Die zuständigen Behörden begrüßen die Bereitstellung zusätzlicher Mittel. Eine bessere Verzahnung der Fördermaßnahmen der Maßnahmenträger mit denen auf Landesebene wäre wünschenswert. 2. Wie viele Hamburger Projekte gibt es, die aus diesem Programm finanziert werden? Nach Kenntnis der zuständigen Behörden wurden in Hamburg bisher 399 Projekte gefördert (Stand 1. Mai 2016). Im Übrigen siehe: http://www.buendnisse-fuerbildung .de/de/angebote-in-ihrer-naehe-24.php. 3. Machen der Senat oder die zuständige Behörde potenzielle Veranstalter von Projekten auf das Programm aufmerksam? Ja. 4. Unterstützt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Institutionen bei der Antragsstellung? Die zuständigen Behörden verweisen auf die insgesamt 32 Programmpartner (23 Verbände und neun Initiativen), die auf Bundesebene jeweils eigene Förderkonzepte verfolgen. 5. Beabsichtigt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, ergänzend ein eigenes Programm aufzulegen? Wenn ja, wann und mit welcher Zielsetzung? Wenn nein, warum nicht? Es ist nicht beabsichtigt, ein ergänzendes Programm aufzulegen. Der Senat verfolgt im Feld kultureller Bildung und regionaler Kooperationsnetze den Ansatz, stadtweit Drucksache 21/5436 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 eine vielfältige und anregungsreiche Bildungslandschaft zu gestalten. An allen Hamburger Schulen sind Kulturbeauftragte benannt, die die Maßnahmen der kulturellen Bildung an ihrer Schule stärken. Im Rahmen ihrer Regelaufgaben ermöglichen die Schulen die konstruktive Mitwirkung von Kooperationspartnern und pflegen den Austausch und die systematische Zusammenarbeit mit Kulturträgern und Kulturschaffenden . Darüber hinaus arbeiten die Schulen in Projekten beziehungsweise Programmen zur kulturellen Bildung mit. 6. Seit diesem Jahr fördert das Bundesbildungsministerium auch kulturelle Angebote für Flüchtlinge zwischen 18 und 26 Jahren. Ziel ist, Flüchtlinge im jungen Erwachsenenalter dabei zu unterstützen, Erlebtes zu verarbeiten , die deutsche Sprache zu erlernen und gleichzeitig die Kultur in Deutschland kennen zu lernen. Gibt es in Hamburg vergleichbare Angebote ? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Website „Willkommenskultur Hamburg“ (www.willkommenskultur-hamburg.de) der Verbände Stadtkultur Hamburg und LAG Kinder- und Jugendkultur ermöglicht vielfältige Zugänge zu entsprechenden Hamburger Kulturinitiativen. Darüber hinaus hat der Verband Stadtkultur Hamburg mit dem Bundesfreiwilligendienst ein spezifisches Angebot für Geflüchtete entwickelt. 7. Existieren andere Maßnahmen und/oder Programme des Senats oder der zuständigen Behörden, mit denen vor allem junge Flüchtlinge angesprochen werden, die nicht mehr schulpflichtig sind, deren Asylverfahren aber noch nicht abgeschlossen ist? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die eine Aufenthaltsgestattung während des Asylverfahrens erhalten haben, können die Beratungsleistungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen. Hierfür steht ihnen die Hamburger Jugendberufsagentur offen. Darüber hinaus bieten die Trägerverbünde „FLUCHTort Hamburg 5.0“ sowie „Chancen am FLUCHTort Hamburg“, die aus Mitteln des Bundes, des Europäischen Sozialfonds sowie Hamburger Haushaltsmitteln finanziert werden, dieser Zielgruppe arbeitsmarktpolitische Beratung, Orientierung und Qualifizierung an (www.fluchtort-hamburg.de/, www.passage-hamburg.de/betriebe/miz/chancenfluchtort .html). Im Rahmen des landesfinanzierten Sprachförderprogramms „Deutschkurse für Flüchtlinge “ (siehe Drs. 21/2868, 21/4566) haben junge Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive , die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht mehr schulpflichtig sind, die Möglichkeit, an speziellen Sprachkursen für Jugendliche teilzunehmen.