BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5440 21. Wahlperiode 05.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 29.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Schwerpunkte Steuerrecht und Seerecht an der Universität Hamburg Ich frage den Senat: An der Universität Hamburg gibt es derzeit drei Professuren mit Schwerpunkt „Steuerrecht “ und zwei Professuren mit dem Schwerpunkt „Seerecht“. Bei den Professuren mit Schwerpunkt „Steuerrecht“ handelt es sich um die Professuren „Öffentliches Recht, Finanz- u. Steuerrecht“ (W3, vakant), „Steuerrecht mit Schwerpunkt ausländisches und internationales Finanz- und Steuerrecht“ (0,5 C4, besetzt bis 2022) und „Steuer- und Finanzrecht“ (W1, besetzt bis 2018). Bei den Professuren mit Schwerpunkt „Seerecht“ handelt es sich um die Professuren „Öffentliches Seerecht, insbesondere Seevölkerrecht“ (W1, besetzt bis 2018) und „Bürgerliches Recht, Handels-, See- und Wirtschaftsrecht“ (C4, besetzt bis 2020). Diese Professuren sind derzeit – wie üblicherweise alle Professuren in juristischen Fakultäten – grundsätzlich einem sogenannten Hauptfach (Bürgerliches Recht oder Öffentliches Recht oder Strafrecht) und einem weiteren Fach (zum Beispiel Steuerrecht und so weiter) gewidmet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg wie folgt: 1. Wie viele Professoren gibt es derzeit an der Universität Hamburg, die den Schwerpunkt Steuerrecht und wie viele, die den Schwerpunkt Seerecht vertreten? Bitte jeweils angeben, ob es sich um Juniorprofessuren oder um welche W-Besoldung es sich handelt. 2. Welche dieser Professoren sind noch für welche anderen juristischen Gebiete zuständig? 3. Welche dieser Professoren werden wann aus dem Dienst ausscheiden? Siehe Vorbemerkung. 4. Hat ein Gremium der Universität Hamburg beschlossen, eine oder mehrere dieser Professuren umzuwidmen? Wenn ja: Wann hat welches Gremium dieses beschlossen? Wie wurde diese Umwidmung begründet? Eine Entscheidung über die künftige Denomination ist noch nicht getroffen worden. Die Überprüfung und Entscheidung über die zukünftige Verwendung der freien oder frei werdenden Professuren obliegt gemäß § 79 Absatz 1 Nummer 6 HmbHG dem Präsidium. Zuvor ist das erweiterte Präsidium zu beteiligen und den Fakultäten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Fakultätsrat der Fakultät für Rechtswissenschaft hat gemäß § 91 Absatz 2 Nummer 4 am 13.7.2016 eine Stellungnahme zur zukünftigen Verwendung abgegeben. Drucksache 21/5440 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Trifft es zu, dass unter anderem der Präsident des Bundesfinanzhofes und Senator Tschentscher schriftlich gegen eine solche Umwidmung interveniert haben? Wenn ja: Ist Senator Tschentscher bereit, der Universität Hamburg mehr Geld zu geben, damit beide Schwerpunkte erhalten werden können? Der Präsident des Bundesfinanzhofes hat am 19. Mai 2016 an den Präsidenten der Universität Hamburg geschrieben. Ein Brief des Finanzsenators hat die Mitglieder des Fakultätsrates am 12. Juli 2016 erreicht. Inhaltlich beziehen sich beide Schreiben auf fachliche Erwägungen, die für eine Fortführung des steuerrechtlichen Schwerpunkts des Lehrstuhls sprechen. Im Übrigen: entfällt. 6. Ist der Fortbestand der Schwerpunkte Steuerrecht und Seerecht gefährdet ? Wenn nein: Wie viele Professuren stehen ab 2017 in beiden Schwerpunkten noch zur Verfügung? Bitte genauso aufschlüsseln wie in Frage 1. 7. Wie beurteilt Senatorin Fegebank die Leistungen dieser beiden Schwerpunkte ? 8. Was hat Senatorin Fegebank unternommen, um die beiden Schwerpunkte zu erhalten? Siehe Antwort zu 1. bis 3.