BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5441 21. Wahlperiode 05.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 29.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Überflutung von Straßen Es häufen sich Meldungen über Überflutungen von Straßen. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften von HAMBURG WASSER (HW), wie folgt: 1. Wann wurden in den Jahren 2014 – 2016 im Hamburger Stadtgebiet Straßen überflutet? Bitte jeweils den Zeitpunkt, die Dauer und die Ursache angeben. Statistiken im Sinne der Fragestellung werden weder bei der Polizei noch bei der Feuerwehr geführt. Die händische Auswertung von mehreren Zehntausend Vorgängen bei Polizei und Feuerwehr ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Auch HW führt keine eigene flächendeckende Dokumentation starkregenbedingter Straßenüberflutungen, diese werden lediglich an die Feuerwehr gemeldet. Nur die direkt bei HW gemeldeten Netzüberlastungen durch Starkregen werden in einem Betriebsführungssystem dokumentiert . Danach wurden für 2014 52, für 2015 50 und für das erste Halbjahr 2016 49 Einsätze gemeldet. Eine Dokumentation des Zeitpunktes und der Dauer der Überflutungen erfolgt dabei nicht; lediglich der Zeitpunkt der Meldung an die Betriebsleitstelle wird erfasst. Für die dokumentierten Überflutungen liegen HW keine detaillierten Ursachenanalysen vor. 2. Für welche Regenmengen werden die Siele an den Hamburger Straßen grundsätzlich ausgelegt? 3. In welchen Straßenzügen erreichen die Siele nicht die grundsätzlich vorgesehene Auslegung? 4. Wann werden diese Siele entsprechend nachgerüstet? Das Hamburger Sielsystem entspricht den allgemein anerkannten Regeln der Technik . Sollten einzelne historische Sielabschnitte nicht den hydraulischen Anforderungen genügen, so werden diese im Rahmen der kontinuierlichen Sanierungsplanung mit erweiterten Querschnitten erneuert. Die systematische Erfassung aller dieser Abschnitte ist noch nicht abgeschlossen. Sielabschnitte, die nicht mehr den hydraulischen Anforderungen genügen, unterliegen gemeinsam mit den Sielabschnitten, für die aufgrund des baulichen Zustandes eine Sanierung erforderlich wird, einer Priorisierung. Die Maßnahmen werden entsprechend der Dringlichkeit abgearbeitet. Die Regen- und Mischwassersiele in Hamburg werden grundsätzlich entsprechend den europa- beziehungsweise bundesweit normierten Anforderungen der DIN EN 752 Drucksache 21/5441 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und des DWA-Arbeitsblattes A 118 ausgelegt. Hiernach sind bei der Neubemessung in Abhängigkeit von den ortsspezifischen Flächennutzungskategorien zulässige statistische Überstauhäufigkeiten von einmal in zwei Jahren (ländliche Gebiete), einmal in drei Jahren (Wohngebiete), einmal in fünf Jahren (Stadtzentren) beziehungsweise einmal in zehn Jahren (Unterirdische Verkehrsanlagen) einzuhalten. 5. Falls alle Siele die grundsätzlich vorgesehene Auslegung aufweisen und dennoch die entsprechenden Straßen überflutet werden: Werden die Anforderungen geändert? Siehe Antwort zu 2. bis 4. Im Übrigen setzt HW deshalb auf dezentrale Anlagen und propagiert und fördert gemeinsam mit der zuständigen Fachbehörde das Gemeinschaftsprojekt RISA (RegenInfraStrukturAnpassung). 6. Ist aufgrund des Klimawandels mit häufigeren Überflutungen zu rechnen ? Es ist von vermehrten Starkregen-Ereignissen auszugehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.