BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5445 21. Wahlperiode 09.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörn Kruse (AfD) vom 01.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Institutionen der Gülen-Bewegung in Hamburg Am 29. Juli 2016 wurde in den Medien darüber berichtet, dass die türkische Regierung Ministerpräsident Kretschmann über ihr Generalkonsulat in Stuttgart dazu aufgefordert hat, verschiedene Institutionen in Baden-Württemberg auf ihr Verhältnis zur in der Türkei verbotenen Gülen-Bewegung zu überprüfen .1 Damit hat die türkische Führung nun erstmals den Versuch unternommen , ausländische Regierungen2 zur Beihilfe jener repressiven Politik zu bewegen, die sie seit dem Putschversuch vom 15. und 16. Juli 2016 mit besonderer Vehemenz betreibt. Vor diesem Hintergrund hat Ministerpräsident Kretschmann die an ihn gerichtete Forderung entschieden zurückgewiesen . Da gegenwärtig nicht erkennbar ist, warum gerade die badenwürttembergische Landesregierung eine solche Aufforderung erhalten hat, darf man annehmen, dass in diesem Zusammenhang womöglich auch weitere Landesregierungen kontaktiert worden sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Ist dem Senat bekannt, ob auch Bürgermeister Scholz oder eine Hamburger Behörde von der türkischen Regierung beziehungsweise dem Generalkonsulat der Türkei dazu aufgefordert worden ist, Informationen über Institutionen zu beschaffen, die mit der Gülen-Bewegung zu tun haben? Falls ja, wie hat er/sie darauf reagiert? a) Mit welcher Begründung hat er/sie dies abgelehnt? b) Mit welcher Begründung hat er/sie dem zugestimmt? Eine entsprechende Aufforderung liegt in den Hamburger Behörden nicht vor. 2. Wie viele Einrichtungen, die der Gülen-Bewegung nahestehen beziehungsweise ihr angehören, sind nach Kenntnis des Senats gegenwärtig in Hamburg aktiv? Bitte einzeln aufschlüsseln sowie jeweils deren Tätigkeit nennen. 3. Gehören der Gülen-Bewegung auch Hamburger Moscheen an? Falls ja, welche? 1 Kretschmann „befremdet“ über Hilfegesuch aus der Türkei. „SZ.de“ vom 29. Juli 2016. 2 Im vorliegenden Fall eine Regionalregierung. Drucksache 21/5445 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für die sogenannte Gülen-Bewegung liegen in Hamburg keine gesicherten Erkenntnisse über extremistische oder strafrechtliche Sachverhalte vor, die eine Beobachtung oder Ermittlungen durch die Sicherheitsbehörden begründen könnten. Den zuständigen Behörden liegen über Einrichtungen daher auch keine Erkenntnisse vor, die eine Aussage zur Zugehörigkeit zur sogenannten Gülen-Bewegung zuließen. Eine Recherche im Registerportal des Amtsgerichts Hamburg hat ergeben, dass Vereine mit dem Vereinsnamen „Gülen-Bewegung“ nicht eingetragen sind. Nicht auszuschließen ist, dass sich Hinweise auf die Bewegung im Vereinszweck befinden. Angaben zum Vereinszweck werden nicht gesondert statistisch erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten daher sämtliche beim Vereinsregister vorhandenen Vorgänge (9.591 eingetragene Vereine, Stand: 30. Juni 2016) händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Ist dem Senat bekannt, welche Haltung die Hamburger DITIB gegenüber der Gülen-Bewegung einnimmt? Welche Belege sind dafür vorhanden? Nein. 5. Seit wann ist die Gülen-Bewegung institutionell in Hamburg vertreten? Siehe Antwort zu 2. und 3. 6. Halten sich gegenwärtig Personen in Hamburg auf, die in der Türkei wegen ihrer Zugehörigkeit beziehungsweise ihrer Nähe zur Gülen-Bewegung politisch verfolgt werden? Die erfragten Sachverhalte werden im Rahmen des Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überprüft. Das BAMF sieht sich in regelmäßiger Praxis nicht verpflichtet, Beiträge zu Parlamentarischen Anfragen aus Hamburg zu liefern. Darüber hinaus erfolgt eine statistische Erfassung der nicht verbindlichen Angaben im ausländerbehördlichen Fachverfahren in Hamburg nicht. Für eine Antwort wäre die händische Auswertung mehrerer Hundert elektronischer Ausländerakten erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 7. Hat die türkische Regierung bereits in der Vergangenheit den Versuch unternommen, vom Senat Informationen über Personen beziehungsweise Institutionen zu erhalten, die mit der Gülen-Bewegung in Verbindung stehen? Falls ja, worum ging es dabei und wie hat der Senat darauf reagiert? Nein.