BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5449 21. Wahlperiode 09.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 01.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Masern, Mumps, Keuchhusten, Windpocken Nach einem Medienbericht haben sich die Erkrankungen bestimmter spezifischer Infektionen in Hamburg unterschiedlich entwickelt. Ich frage den Senat: 1. Wie viele Fälle von Masern gab es in den Jahren 2011 – 2015 in Hamburg ? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 2. Wie viele Fälle von Mumps gab es in den Jahren 2011 – 2015 in Hamburg ? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 3. Wie viele Fälle von Keuchhusten gab es in den Jahren 2011 – 2015 in Hamburg? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 4. Wie viele Fälle von Windpocken gab es in den Jahren 2011 – 2015 in Hamburg? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Siehe die infektionsepidemiologischen Jahrbücher auf der Homepage des Robert Koch-Instituts (www.rki.de). 5. Wie erklären sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Entwicklung der Krankheitshäufigkeit bei diesen vier Erkrankungen? Infektionskrankheiten unterliegen regelmäßigen Schwankungen, die schwerpunktmäßig in einzelnen Regionen auftreten können, wie zum Beispiel im vergangenen Jahr der Masernausbruch in Berlin, oder bundesweit prozentual vergleichbaren Fallzahlveränderungen unterliegen. Die deutliche Steigerung der Fallzahlenentwicklung bei Windpocken kann daneben in einer stetigen Verbesserung des Meldeverhaltens begründet sein (Meldepflicht erst seit 2. Quartal 2013). 6. Wie viel Prozent der Hamburger waren in den Jahren 2011 – 2015 gegen diese vier Krankheiten geimpft? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Daten zum Durchimpfungsgrad der Bevölkerung liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Diese könnten nur durch eine aufwändige wissenschaftliche Untersuchung oder Sondererhebung mit erheblichem finanziellem Aufwand erhoben werden. Im Übrigen siehe Drs. 20/11709. Aktuelle und belastbare Daten, die Aufschluss über den Durchimpfungsgrad geben können, existieren nur für die Gruppe der einzuschulenden Kinder, die der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung anhand vorgelegter Impfausweise gemäß den Bestimmungen § 34 Absatz 5 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) erfasst. Für die Schuljahrgänge 2011/2012 bis 2014/2015 stellen sich die Impfquoten wie folgt dar: Drucksache 21/5449 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Tabelle 2: Impfschutz in Hamburg einzuschulender Kinder Impfschutz Schuljahrgang 2011/2012 Schuljahrgang 2012/2013 Schuljahrgang 2013/2014 Schuljahrgang 2014/2015 Pertussis 94,0 93,9 93,9 94,1 Masern 92,1 92,9 93,1 93,3 Mumps 91,7 92,5 92,6 93,0 Varizellen 72,1 82,1 84,4 85,8 Quelle: BGV Die Auswertung für den Schuljahrgang 2015/2016 ist noch nicht abgeschlossen. 7. Was unternehmen der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde oder die Bezirksämter gegen diese Erkrankungen beziehungsweise für eine häufigere Teilnahme an Impfungen? Die zuständige Behörde führt auch in diesem Jahr vom 1. September 2016 bis 15. Oktober 2016 mit Unterstützung der Landeskonferenz Versorgung eine Masernkampagne durch, um über die Masernimpfung zu informieren und die Impfquote weiter zu erhöhen. Um auch Menschen ohne Deutschkenntnisse oder mit geringen Sprachkompetenzen zu erreichen, wurde der Informationsflyer aus dem vergangenen Jahr in Englisch, Türkisch, Polnisch, Farsi, Arabisch, Russisch sowie in die Leichte Sprache übersetzt. Ansonsten siehe die Drs. 21/14 und 21/2111.