BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5451 21. Wahlperiode 09.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 01.08.16 und Antwort des Senats Betr.: „Scharia-Polizei“ in Hamburg Im Juli 2016 sind in Hamburg Wandsbek und am Dammtor Autos mit dem Schriftzug „Scharia-Polizei“ und Aufhänger des sogenannten Islamischen Staates in den Autos gesichtet worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat und den Sicherheitsbehörden über eine (oder mehrere) in Hamburg aktive „Scharia-Polizei(en)“ vor? a) In welchen Stadtteilen ist sie aktiv? b) Welche Personen stecken dahinter? c) Welchen islamistischen Gruppierungen gehören die Mitglieder an? d) Wie werden neue Mitglieder rekrutiert? e) Welche Vorfälle gab es mit der „Scharia-Polizei“ in Hamburg? Bitte aufschlüsseln nach Datum, Vorfall und Stadtteil. 2. Liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse vor, nach denen Aktivitäten oder die Bildung einer „Scharia-Polizei“ in Hamburg geplant sind? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen liegen den zuständigen Behörden nicht vor. 3. Welche Maßnahmen ergreifen die Sicherheitsbehörden, damit diese in Hamburg nicht zustande kommt beziehungsweise sind die Partner im Hamburger Präventionsnetzwerk gegen islamistische Radikalisierung für ein mögliches Zustandekommen einer solchen selbsternannten Polizei sensibilisiert? Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg informiert im Rahmen seiner gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben über die Gefahren, die von Islamisten ausgehen . Dies geschieht durch Medienarbeit (Pressestatements, Interviews, Internetbeiträge auf der Homepage, jährlicher Verfassungsschutzbericht) sowie durch Vorträge und Teilnahme an Diskussionsveranstaltungen. Vertreter des LfV Hamburg stehen auf Anforderung für Beratungen in Einzelfällen zur Verfügung. Das Landeskriminalamt (LKA) prüft zudem gewonnene Erkenntnisse und Hinweise zu dieser Thematik und bei Erfordernis werden entsprechende gefahrenabwehrrechtliche oder strafprozessuale Maßnahmen getroffen. Die zuständige Behörde berichtet darüber hinaus den Netzwerkpartnern auf den Sitzungen des Beratungsnetzwerkes „Prävention und Deradikalisierung “ regelhaft zu aktuellen Vorfällen im Spektrum des religiös begründeten Extremismus und gibt dort eine aktuelle Lageeinschätzung (hamburgweit, national, international ). Einzelne Netzwerkpartner werden bei Bedarf bilateral informiert (siehe Drs. 21/5039). Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. Drucksache 21/5451 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Maßnahmen können Bürger/-innen ergreifen, wenn sie Autos oder Personen sichten, die als „Scharia-Polizei“ gekennzeichnet sind? a) Welche Maßnahmen sollten sie in einer Situation ergreifen, in der sie von der „Scharia-Polizei“ bedrängt werden? Bürgerinnen und Bürger sollten bei solchen Feststellungen unmittelbar telefonisch oder direkt die Polizei informieren.