BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5460 21. Wahlperiode 09.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer und Michael Kurse (FDP) vom 01.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Planungsstand Fernsehturm („Telemichel“) – Welche Hürden sind noch zu nehmen? (II) Nach aktuellen Presseberichten plant die Stiftung Fernsehturm „HAMBURG AUFWÄRTS“ die Widereröffnung des Hamburger Fernsehturms. Nachdem die Stiftung bereits im Rahmen des Bauvorbescheids wichtige Fragen zum Brandschutz und zur Entfluchtung klären konnten, stellt sich nun die Frage, wie die Sanierungskosten von etwa 25 Millionen Euro finanziert werden können . Die Stadt hatte in der Vergangenheit mehrfach Interesse an der Wiedereröffnung des Telemichels signalisiert. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Hält der Senat die veranschlagte 25 Millionen Euro für die Sanierung des Fernsehturms für realistisch? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 20/5711 und 21/574. Weitergehende belastbare Informationen hinsichtlich möglicher Gesamtsanierungskosten liegen den zuständigen Behörden nicht vor. 2. Zieht der Senat die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung, Instandsetzung und Wiederherstellung von Denkmalen für die Sanierung des Fernsehturms in Betracht? Wenn ja, wer ist Antragsberechtigt und welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden? 3. Plant der Senat, sich auf Bundesebene für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung, Instandsetzung und Wiederherstellung von Denkmalen für die Sanierung des Fernsehturms einzusetzen? 4. Inwiefern unterstützt der Senat zukünftige Investoren bei der Erstellung und Bewertung von Wirtschaftlichkeits- oder Betriebskonzepten, um die Wiedereröffnung des Fernsehturms zu beschleunigen? Arbeitet der Senat hierfür, aufgrund der Einzigartigkeit des Projektes, mit erfahrenen Betreibern anderer Fernsehtürme (beispielsweise TV Turm Alexanderplatz Gastronomiegesellschaft mbh) zusammen? Wenn ja, mit wem? Es wäre sehr zu begrüßen, wenn der Fernsehturm wieder für Hamburgerinnen und Hamburger sowie die zahlreichen Besucher Hamburgs zugänglich werden würde. Die zuständigen Behörden haben sich deshalb entsprechenden Anfragen und Bemühungen wiederholt angenommen. Derzeit laufen Gespräche zwischen der Stadt, dem Eigentümer und möglichen Interessenten. Hierbei handelt es sich um einen noch lau- Drucksache 21/5460 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 fenden, ergebnisoffenen Prozess. Der Senat sieht zur Wahrung seiner eigenen Handlungs - und Entscheidungsfähigkeit von weiteren Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt ab. Zu den Zuwendungsvoraussetzungen bei Denkmalen in Hamburg im Allgemeinen siehe im Übrigen: http://www.hamburg.de/contentblob/3081100/26e1e2e72e47c228425827bd031f4600/ data/zuwendungsrichtlinie.pdf. 5. Unterstützt der Senat die Bemühungen der Stiftung Fernsehturm „HAM- BURG AUFWÄRTS“ nach einem tragfähigen Finanzierungs- und Sanierungs - und Betriebskonzept? Wenn ja, wodurch? Wenn nein, warum nicht? 6. Unterstützt der Senat die Bemühungen der Stiftung Fernsehturm „HAM- BURG AUFWÄRTS“ bei der Verhandlung mit dem Grundeigentümer Deutsche Telekom? Wenn ja, welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die Stiftung zu unterstützen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/4590, 21/574, 20/14420 20/12563, 20/11640 und 20/5711. Zudem war die Stiftung zu Gast beim Hamburger Stiftungsempfang. 7. Befürwortet der Senat eine „Hamburger Lösung“, nach der die Einnahmen aus Eintrittsgeldern dem dauerhaften Erhalt des Fernsehturms zugutekommen und etwaige Überschüsse soziale Projekte der Stadt unterstützen? Wenn nein, warum nicht? 8. Aus welchen Gründen schließt der Senat den Betrieb beziehungsweise die Pacht des Fernsehturms kategorisch aus? Der Turm befindet sich im Privateigentum. Insoweit gehen die zuständigen Behörden davon aus, dass auch der Betrieb des Drehrestaurants und der Aussichtsplattform privatwirtschaftlich erfolgen. Im Übrigen hat sich der Senat mit diesen Fragen nicht befasst.